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Wenn Baukosten ins Unermessliche steigen

Bauherren benötigen bei der Realisierung des Eigenheims vor allem Planungssicherheit. Dies betrifft insbesondere auch den finanziellen Part. Doch zusätzliche Arbeiten, die im Bauvertrag nicht definiert wurden, stellen oftmals den gesamten Finanzierungsplan auf den Kopf. Zum Schaden der Bauherren, die den Bauvertrag blauäugig und viel zu schnell geschlossen haben. Doch wie können sich Bauherren vor überraschenden Zusatzkosten schützen und schon im Vorfeld Sicherheit schaffen?

Bauvertrag

Der Begriff „bauseits“ führt Bauherren in die Irre und oft zu erheblichen Zusatzkosten (Foto: kzenon / Clipdealer.de)

„Bauherr werden ist nicht schwer, Bauherr sein dagegen sehr“, könnte man in Anlehnung an ein ähnliches Sprichwort und in Hinblick auf manch viel zu schnell geschlossenen Bauvertrag sagen. Wer den so wichtigen Kontrakt unterschreibt, ohne eine gründliche Prüfung – insbesondere auch durch einen unabhängigen Sachverständigen – hat oftmals das Nachsehen. Am Ende muss aufgrund unvorhersehbarer Baukosten deutlich tiefer in die Tasche gegriffen werden, als ursprünglich geplant.

Begriff „bauseits“ kann teure Folgen haben

Eine der Formulierungen, die Häuslebauer bis in den Ruin treiben können, lautet: „bauseits“. Taucht im Bauvertrag dieses Wort auf, sollten künftige Bauherren sofort alarmiert und auf der Hut sein. „Der Begriff „bauseits“ suggeriert dem Laien, die Baufirma übernähme diese Arbeiten. Es ist aber umgekehrt: „Bauseits“ bedeutet, der Bauherr muss diese Aufgaben übernehmen“, warnt der Sachverständige im Verband Privater Bauherren, Dipl.-Ing. Peter Würtenberger. „Arbeiten, die „bauseits“ erledigt werden müssen, bedeuten grundsätzlich Mehrkosten. Bauherren sollten also unbedingt vor Vertragsabschluss klären, was bauseits erledigt werden muss – und was diese Extras kosten!“

Leistungsangebot gründlich prüfen

Doch was zählt zu den Arbeiten, die unter dem Begriff „bauseits“ die Baukosten der Bauherren nachträglich in die Höhe treiben? Hierzu zählen unter anderem:

  • Aushub
  • Entsorgung des Aushubs
  • Lagerung des Aushubs
  • Erschließung des Grundstücks
  • Hausanschlüsse
  • Baustrom
  • Bauwasser

Gartenanlage sorgt für höhere Baukosten

Leider klären Baufirmen ihre Kunden nur in den seltensten Fällen über derart zusätzliche Baukosten auf. Dabei können sich diese außerplanmäßigen Baukosten extrem aufsummieren und so manchen Bauherren in finanzielle Not versetzen. Stiefmütterlich werden auch Auskünfte zu Kosten bei der Gartenanlage behandelt. Nur wenige Bauunternehmen rücken diesbezüglich schon im Vorfeld mit der Sprache heraus und klären Häuslebauer über die Extrabelastungen auf. Dabei kann es allein hier zu zusätzlichen Belastungen im Rahmen von rund 10.000 Euro kommen.

Baumaterialien, Heiz- und Solaranlage

Eine Vielzahl der Bauherren tappt auch hinsichtlich der Baumaterialien im Dunklen. Viele beschäftigen sich mit diesem Thema nicht und verlassen sich ganz auf die beauftragten Experten. Dabei wissen sie oftmals nicht, welche Baustoffe zum Einsatz kommen, welche Heizanlage eingebaut werden soll oder von welchem Hersteller die Solaranlage kommt. Der Bauvertrag selbst wird nur flüchtig gelesen, das Vertrauen in diesem Bereich scheint grenzenlos.

Nur die Vertragsinhalte sind verbindlich

Wird allerdings erst nach der Vertragsunterzeichnung in die Pläne geschaut, ist das Kind mitunter schon in den Brunnen gefallen. „Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, kostet jede Änderung Geld. Und: Vieles lässt sich dann gar nicht mehr ändern. Planung ist eine Riesenaufgabe, ohne Hilfestellung klappt das nicht“ mahnt Würtenberger. Irritationen gibt es auch immer wieder zum Begriff „schlüsselfertig“. Es suggeriert einen bezugsfertigen Bau, doch so ist es in Wahrheit nicht. Bauherren sollten den Vertrag also gründlich prüfen und unter anderem auf folgende Fakten besonders achten, die Baukosten unnötig in die Höhe treiben:

  • Welche Nebenkosten fallen an und in welcher Höhe?
  • Wer reicht die Baugenehmigung ein, wenn der Bauherr schlüsselfertig baut und keinen eigenen freien Architekten an der Seite hat?
  • Liegt ein Bebauungsplan vor?
  • Muss die Planung erst noch nach § 34 Baugesetzbuch genehmigt werden?
  • Wer die Ingenieure der jeweiligen Fachrichtungen? (Statiker, Vermessungsingenieur, Energieberater)
  • Wie sieht es mit den kosten für den amtlichen Lageplan aus?
  • Sind die Kosten für die Einmessung des Gebäudes und die Bestätigung für das Katasteramt im Gesamtpreis inbegriffen?
  • Existiert ein Baugrundgutachten? Falls nicht, sollten Bauherren unbedingt ein solches Gutachten anfordern. Nur so lassen sich kostspielige Schäden am Kellerfundament schon im Vorfeld verhindern.

Schäden treiben Baukosten in die Höhe

Schließlich sollten sich der künftige Bauherr vor Abschluss des Bauvertrags gründlich über Versicherungen informieren. immerhin trägt er die Gesamtverantwortung für das Bauprojekt am Ende immer selbst. Der Bauherr baut, muss sich kümmern, haftet und zahlt im Falle von Schäden Bei aller Euphorie auf die unmittelbar bevorstehende Realisierung des Traums vom Eigenheim sollte dies niemals in Vergessenheit geraten und in die Kostenrechnung mit einbezogen werden.

 
Bauverträge haben Tücken:

 
Verweise:
Bauherren – Fristen bieten Sicherheit
Bau-Leistungsbeschreibung oftmals mangelhaft
Bauvertrag – Wärmeschutz deklarieren
Drei Phasen der Bauplanung
Fertighäuser weiter auf dem Vormarsch

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