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Baufirma pleite! Bauförderung weg?

Wer sich den Wunsch von eigenen Haus erfüllen möchte, der ist zur Finanzierung in der Regel auf gleich mehrere Stützpfeiler angewiesen. So lässt sich ein solches Projekt zumeist nicht ohne Eigenkapital, Baudarlehen und einer zusätzlichen Förderung etwa durch die KfW realisieren. Doch geht die Förderung verloren, wenn die Baufirma insolvent wird?

Bauunternehmen

Bei einer Insolvenz des Bauunternehmens gerät auch die KfW-Förderung in Gefahr.
(Foto: Rebmann / Clipdealer.de)

Geht die Baufirma Pleite, ist die Förderung weg. In der Regel trifft dieser Satz für Bauherren zu. Doch die Unterstützung lässt sich retten, wenn einige Punkte beachtet werden. Zunächst aber ist die Lage für Bauherren in dieser Situation trübe. Die Baufirma hat sich via Insolvenz aus dem Staub gemacht und hinterlässt betroffenen Bauherren nicht viel mehr als einen nicht bewohnbaren Rohbau.

Turbulenzen rund um die Pleite der Baufirma

Hinzu kommen weitere Turbulenzen, denn die künftigen Hausbesitzer haben mit einem festen Einzugstermin gerechnet und die bisherige Wohnung entsprechend zeitig gekündigt. Auch drohen Bauherren finanzielle Verluste, die sich aus der Pleite der Bauunternehmung ergeben. Schließlich wurden Tranchen bereits gezahlt, doch die Leistungen bleiben nunmehr aus. Zum Desaster gesellt sich dann auch noch der mögliche Verlust der KfW-Förderung. Ohne Unterlagen der Baufirma kann der Häuslebauer die KfW-Förderung, die er fest in den Finanzierungsplan integriert hat, nicht erhalten. Was nun?

Wenn die Finanzierung ins Schwanken gerät

Fällt eine derartige große Zusatzsumme aus, bringt dies womöglich die gesamte Finanzierungsstruktur ins Schwanken und kann so manchen Bauherren in den finanziellen Ruin treiben. „Die KfW fordert dann Teile oder den ganzen Kredit zurück“, führt Udo Schumacher-Ritz, Vorsitzender des Vereins zur Qualitäts-Controlle am Bau (VQC) in Göttingen aus. Dass Baufirmen in die Pleite gehen, ist kein seltenes Phänomen. Experten schätzen, dass sich der Anteil betroffener Neubauten und Sanierungsfälle auf rund zehn Prozent beläuft.

Teilfinanzierung durch KfW

Der überwiegende Teil der Bauvorhaben wird mittels Gelder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) teilfinanziert. Beantragt werden solche Gelder in der Regel über die Hausbank. Dabei handelt es sich um zinsvergünstigte Darlehen, die speziell auf einzelnen Maßnahmen gerichtet sind. Hierzu zählen:

  • Austausch von Fenstern
  • Fassadendämmung
  • Dämmungen
  • Energetische Sanierungen

Pleitegegangene Baufirma erteilt keine Nachweise

Bauherren, die in den Genuss solcher Förderungen kommen, müssen strikte Auflagen erfüllen. Als Nachweis hierzu dienen Bescheinigungen der beauftragten Baufirmen. Ist das Unternehmen jedoch pleite, kommen Bauherren zumeist nachträglich nicht mehr an die so wichtigen Lieferscheine, die Angaben zu Material-Kennwerten liefern und als unverzichtbare Nachweise gelten. Ebenso verhält es sich mit den sogenannten Fachunternehmererklärungen. Diese belegen, dass alle erforderlichen Arbeiten gemäß den Vorgaben durchgeführt werden. Bei einer Pleite des Bauunternehmens kommen Bauherren an diese Bescheinigungen nicht mehr heran.

Förderung retten hat Proirität

Um die KfW-Förderung dann noch zu retten, raten Experten dazu, die Hausbank unverzüglich von der Pleite der Baufirma in Kenntnis zu setzen und sich gleichzeitig sofort an einen Experten zu wenden. Der Fachmann kann im neuen Haus präzise nachvollziehen, welche Arbeiten durch das in Insolvenz geratene Bauunternehmen bereits getätigt wurden. Solche Experten werden beispielsweise von Verbänden zur Verfügung gestellt.

Fotodokumente als zusätzlicher Nachweis

Auch dann, wenn ein Haus kurz vor der Fertigstellung steht, lassen sich exakte Rückschlüsse darüber ziehen, was durch das Insolvenzunternehmen erledigt wurde. So lassen sich konkrete Zustände zur Dämmung der Wände und des Dachstuhls eruieren, oder in Hinblick auf die erforderliche Energieeffizienz feststellen, über welche Verglasungen Fenster verfügen. Auf diese Weise lassen sich bis zu 80 Prozent der nötigen Informationen auch nachträglich beschaffen und genau diese Nachweise retten die KfW-Förderung.

Bau-Nachweise trotz Pleite der Baufirma

Zustände im und am Neubau lassen sich zudem durch entsprechende Fotos dokumentieren. Sachverständige können damit Ausführungen von Bauteilen nachvollziehen und diese in einen Vergleich zu den Angaben im Energieausweis ziehen. Summa Summarum kann der neutrale Sachverständige schließlich eine qualifizierte Erklärung zum Neubau ausstellen und der KfW-Förderbank übermitteln. Damit kann der Bauherr aufatmen und trotz Pleite der Baufirma die Förderung ausschöpfen.

 
KfW-Förderung auch für energetische Bereiche:

Verweise:

Der schlüsselfertige Bauvertrag
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Bauen – energetische Sanierung mit Garantie
Hausbau – freistehende Immobilie bleibt Favorit
Das Schwedenhaus für die Familie
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