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Weihnachten lockt zur übereilten Bauabnahme

Kaum ein Datum zieht Bauherren magischer an, als Weihnachten. Zum Fest der Feste möchte die Familie den Einzug bewältigt haben und das erste Weihnachtsfest im trauten Eigenheim genießen. Doch Vorsicht vor einer Vernachlässigung der Bauabnahme. Wer es mit dem Einzug besonders eilig hat, zahlt am Ende womöglich kräftig drauf.

Eigenheim

Weihnachten bereits im neuen Eigenheim feiern – das wünscht sich die ganze Familie.
(Foto: wavebreakmediamicro / Clipdealer.de)

Nur noch wenige Wochen, dann steht Weihnachten vor der Tür. Für Bauherren ist dieser Termin besonders attraktiv. Wenn es sich irgendwie realisieren lässt, wollen sie das Fest mit ihren Lieben bereits im neuen Eigenheim verbringen. Da ist auf den letzten Metern der Fertigstellung zumeist Eile angesagt. Doch die kann teuer werden.

Bauabnahme ist ein gravierender Schritt

Schließlich steht am Ende des Bauprojekts die Bauabnahme, die niemals unter Zeitdruck vonstatten gehen sollte. Experten des VPB weisen daraufhin hin, dass die Bauabnahme neben der Vertragsunterzeichnung zu den rechtlich gravierendsten Schritten zählt. Mit der offiziellen Abnahme des Bauprojekts gehen unmittelbar sämtliche Risiken und Gefahren auf den Bauherrn über. Zu den wichtigen Änderungen ab diesem Zeitpunkt zählen u.a.:

  • Der Bauherr muss das Haus selbst versichern
  • Ab jetzt beginnt die Gewährleistungsfrist, die fünf Jahre beträgt
  • Mängel können nunmehr nur noch während der Gewährleistungsfrist reklamiert werden
  • Fälligkeit der Schlusszahlung

Bauabnahme sollte vor Ort geschehen

Die Bauabnahme sollte unter Einbindung aller Vertragspartner vor Ort ablaufen, worauf Bauherren durchaus bestehen können. Nur an Ort und Stelle lasse sich sicherstellen, dass auch alle Mängel tatsächlich erfasst werden können. Die Vorbereitungen zur Bauabnahme sollten schon einige Tage vor dem Termin vorbereitet werden. Mittels Checkliste, die abgearbeitet wird, lässt sich ein reibungsloser Ablauf garantieren:

  • Vor dem Termin die Immobilie gründlich überprüfen
  • Wurden alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt?
  • Fehlen eventuell noch Geländer, Zuwege, Einfriedungen, Rauchwarnmelder oder Vordächer?
  • Ist die Haustechnik einwandfrei und funktionstüchtig?
  • Wurden zuvor angezeigte Baumängel beseitigt?

So gehen Bauherren auf Nummer Sicher

Bauherren, die auf Nummer Sicher gehen wollen, ziehen zur Bauabnahme einen Bausachverständigen hinzu. Die Experten sorgen dafür, dass Baumängel nicht einfach übersehen werden und prüfen die Leistungen des Bauunternehmens auf Herz und Nieren. Darüber hinaus führen sie wesentliche Verhandlungen mit den Baubeteiligten und stehen ihnen in jeder Hinsicht hilfreich zur Seite.

Wohnen mit einem hohen Maß an Qualität

Zudem sollte die Bauabnahme penibel protokolliert werden. Hier werden noch bestehende Mängel aufgeführt sowie Beanstandungen aus früheren Kontrollen, die beim Abnahmetermin noch nicht behoben wurden. Sofern sich Mängel am Abnahmetermin als sehr gravierend erweisen, könne Bauherren die Abnahme verweigern. Bei unwesentlicheren Mängeln kann die Bauabnahme stattfinden, dann jedoch mit der Maßgabe der Ausbesserung bis zu einem schriftlich fixierten Termin. So gerüstet, steht auch einem Einzugstermin zu Weihnachten nichts mehr im Wege und das Wohnen ohne Mängel aber mit einem hohen Maß an Qualität ist gesichert.

 
Bauabnahme mit professioneller Unterstützung:

 

Verweise:

Baumängel kosten Milliarden
Hitliste der Baumängel
Pfusch am Bau
Unter Druck bei der Bauabnahme
Baumängel – rügen, aber richtig
Bauabnahme – Interview mit Dipl. Ing. Ulrich Schiffler

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