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Bauherren haben ein Recht auf Sicherheiten

Droht Bauherren noch vor Vollendung des Bauobjekts die Insolvenz des Bauunternehmers, kostet das nicht selten die gesamte Existenz. Doch Häuslebauer haben gegen den Schlüsselfertiganbieter während der gesamten Bauphase ein Recht auf Sicherheiten in ausreichender Höhe. Mit der Durchsetzung gibt es allerdings oftmals große Probleme.

Hausbau

Bauherren sollten ihren Anspruch auf Sicherheiten gegenüber dem Bauunternehmen durchsetzen.
(Foto: wajopi / Clipdealer.de)

Die wohl größte Sorge von Bauherren ist eine Insolvenz, in die das beauftragte Bauunternehmen schlittern könnte. Damit Häuslebauer dann nicht schlagartig vor dem Nichts stehen und möglicherweise sogar selbst in die finanzielle Insolvenz geraten, hat der Gesetzgeber Schutzmechanismen definiert.

Fünf Prozent der Bausumme

„Seit 2009 hat jeder private Bauherr, der Abschlagszahlungen für Neu-oder Umbau eines Hauses leistet, laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB § 632a, Absatz 3) einen Anspruch auf eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der Bausumme. Der Bundesgerichtshof hat sogar entschieden, dass bei der ersten Rate im Abschlagszahlungsplan in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf diesen Anspruch hingewiesen werden muss. Sonst ist diese Klausel unwirksam (BGH VII ZR 191/12)“, erläutert VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag.

Fragwürdige Praxis der Bauunternehmen

Hieran müssen sich Bauunternehmer halten. Doch diese umgehen solche gesetzlichen Vorgaben geschickt. Denn angesichts des derzeit bestehenden Bau-Booms können sich Schlüsselfertiganbieter die Auftraggeber aussuchen. Verlangt ein Kunde die Einhaltung eben dieser gesetzlichen Sicherheiten, so bekommt er das Haus, das er sich ausgesucht hat, unter Umständen nicht. Diese mehr als fragwürdige Praxis beobachten Experten seit längerer Zeit.

Vorkasse während der Bauphase

Die Sicherheiten, die also unmissverständlich im BGB ausformuliert sind und im Falle einer Bauunternehmer-Pleite Bauherren einen Schutz vor massiven Nachteilen bieten sollen, sind damit praktisch wirkungslos. „Selbst wenn Firmen Sicherheiten stellen, wird der Bauherr ganz oft über den Zahlungsplan zur Vorkasse gezwungen“, erläutert hierzu der Bausachverständige Volker Wittmann. „Dieses vorausbezahlte Geld verliert er im Falle einer Insolvenz. Oft übersteigt der Schaden dann die fünf Prozent Sicherheit auch noch um einiges.“

Pleiten, Pech und Pannen während der Bauphase

Für Bauherren kann es zudem gefährlich werden, wenn sämtliche Rechnungen ohne Kontrolle und Einspruch bezahlt werden. So behaupten Firmen oftmals, bestimmte Bauabschnitte seien bereits fertiggestellt und somit eine weitre Tranche fällig. „Das trifft aber nur zu, wenn die Bauleistung technisch in Ordnung ist“, erklärt Experte Wittmann. „Für mangelhafte Arbeit muss der Bauherr nicht zahlen – was er aber nur merkt, wenn er seine Baustelle regelmäßig vom unabhängigen Sachverständigen kontrollieren lässt.“

Experten beobachten drastische Fälle

Experten beobachten diesbezüglich drastische Fälle. So sollten Bauherren beispielsweise in einem Fall eine Abschlagssumme von über 70.000 Euro zahlen. Dies wäre nur dann korrekt, wenn alle Baumaßnahmen zufriedenstellend durchgeführt worden wären. Doch hier war dies nicht der Fall. Im Gegenteil hatte das Bauunternehmen neben einer Vielzahl anderer Mängel die Garage falsch gebaut, so dass ein Abriss mit anschließenden Neubau vorgenommen werden musste. In diesem Fall hatte der Bausachverständige dazu geraten, die Tranche aufgrund der erheblichen Mängel nicht zu zahlen. Nachdem die Firma später auch noch in die Insolvenz ging, konnte der Bauherr zumindest diese Summe retten und die Schäden durch andere Fachleute beheben lassen.

Sicherheiten müssen aufgestockt werden

„Beim Bauen stehen immer große Summen auf dem Spiel. Wirksame Schutzmaßnahmen vor Insolvenzen sind deshalb unentbehrlich. Allerdings reichen die bestehenden Regelungen nach BGB nicht aus“, zieht Rechtsanwalt Freitag Bilanz. Die Forderungen von Experten an den Gesetzgeber lauten daher, dass die Sicherheiten während der Bauphase von derzeit fünf Prozent auf zehn Prozent aufgestockt werden müssen. Schließlich fallen bei einer Insolvenz der Bauunternehmung Kosten für eine Neubeauftragung zur Fertigstellung des Neubaus an und zusätzliche Kosten wie etwa für weitere Mietzahlungen und Darlehnszinsen kommen oftmals zusätzlich auf den Bauherren zu.

Zudem gibt es das Problem bei der Gewährleistungsphase. Schließlich kann nur ein Bauunternehmen für Baumängel haften, das auch tatsächlich am Markt ist. Anderenfalls muss der Bauherr selbst für die Kosten der Ausbesserungen geradestehen. Ein Mehr an Sicherheit für Bauherren sollte daher unbedingt vom Gesetzgeber durch- und schnellstmöglich umgesetzt werden.

 
Bauverträge unter der Lupe:

Verweise:

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URTEIL – Rechte der Bauherren gestärkt
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Muskelhypothek – Lohnt Eigenleistung am Bau?

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