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Haushaltsauflösung – das gibt es für Erben von Immobilien zu beachten

Bei einem Todesfall gibt es für die engsten Verwandten einiges zu regeln. Insbesondere, wenn zur Hinterlassenschaft des Verstorbenen eine Immobilie gehört. Diese hat nicht allein einen gewissen Wert, auch die darin sich befindenden Gegenstände sollten bei einer Haushaltsauflösung geschätzt werden, um im Anschluss den Nachlass zu verwalten und an die Erben rechtlich richtig und gerecht aufzuteilen.


Villenauflösung

Was bei einer Villenauflösung zu beachten ist (Bild: arquiplay77/clipdealer.de)

Testament – ja oder nein?

Zunächst sollten Sie klären, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, das den Nachlass regelt. Ist der Todesfall plötzlich eingetreten, kann es gut sein, dass dieses nicht sofort zu finden ist. In vielen Fällen wird der letzte Wille in einer Schreibtischschublade oder in einem Safe aufbewahrt, teilweise ist er aber auch bei einem Notar, eine Anwalt oder in einem Bankschließfach verwahrt. Ist ein Testament vorhanden, können Sie nicht frei über den Besitz verfügen. Der letzte Wille ist in jedem Fall zu berücksichtigen und zu respektieren. Rechtskräftig ist er allerdings nur, wenn der Verstorbene ihn eigenhändig geschrieben und unterschrieben hat.

Ist kein Testament vorhanden, greift die gesetzliche Erbfolge. Bei dieser erben zunächst der Ehegatte und die Kinder des Verstorbenen bzw. die Kindeskinder. Der Ehegatte erhält ein Drittel, die Kinder zwei Drittel. Bei kinderlosen Verstorbenen erbt der Ehegatte zwei Drittel, Eltern und Großeltern erhalten ein Drittel. Durch diese Regelung werden Streitigkeiten innerhalb der Familie vermieden. Sie können sich aber natürlich auch gütlich einigen und jeder erhält das, was ihm besonders am Herzen liegt, wenn es um kaum oder wenig wertvollen Hausrat geht. Bei wertvollem Besitz ist hingegen sinnvoll, die erbrechtliche Güteraufteilung zu berücksichtigen.

Sichtung und Aufteilung des Haushaltes

Unabhängig davon, ob ein Testament vorliegt oder nicht – es gibt immer wieder Gegenstände im Nachlass eines Verstorbenen, von dessen Wert dieser selbst nichts wusste oder die er nicht im letzten Wille berücksichtigt hatte. Aus diesem Grund sollten Sie bei einer Haushaltsauflösung alle Gegenstände, die sich im Haus befinden, zunächst sichten und gegebenenfalls katalogisieren. Wertgegenstände, die unbekannt sind, sind oft auf dem Dachboden oder im Keller gelagert.

Geht es um einen großen Haushalt mit zahlreichen Gegenständen, deren Wert unbekannt ist, oder war der Verstorbene vermögend, ist es ratsam, einen professionellen Dienstleister mit der Nachlassverwaltung zu betrauen. Es gibt spezialisierte Anbieter, die eine Villenauflösung für die Hinterbliebenen diskret, zügig und menschennah durchführen. Diese haben die entsprechenden Fachkenntnisse, um den Wert des Nachlasses zu schätzen und für die Aufteilung unter den Erben vorzubereiten. Ist der Verlust sehr emotional, empfiehlt sich ebenfalls ein Profi, der die Haushaltsauflösung objektiv durchführt und sich um die Entsorgung von wertlosem Hausrat kümmert.

Behalten, entsorgen, verkaufen?

Wenn der Nachlass für die Verwaltung vorbereitet ist und die erbrechtlichen Angelegenheiten geklärt sind, ist es an den Erben zu entscheiden, was mit der Immobilie und den Haushaltsgegenständen passieren soll. Verschiedene Szenarien sind denkbar:

  • Sie behalten die Immobilie inklusive der Möblierung und wohnen selbst darin
  • Sie behalten die Immobilie inklusive der Möblierung und vermieten diese
  • Sie verkaufen die Immobilie und behalten die Wertgegenstände
  • Sie verkaufen die Immobilie und die Wertgegenstände getrennt voneinander

Mit der Nachlassverwaltung können Sie relativ leicht anhand der Werte der einzelnen Gegenstände entscheiden, was mit ihnen passieren soll. Alles, was Sie wertlos ist und Sie entsorgen möchten, können Sie

  • Von einem spezialisierten Dienstleister, der den Nachlass verwaltet, entsorgen lassen
  • Von der Sperrmüllabfuhr gegen eine Gebühr abholen lassen
  • Selbst auf einen Wertstoffhof fahren, der in der Regel gebührenfrei nutzbar ist

Wertlose, aber noch brauchbare Möbel können Sie an gemeinnützige Einrichtungen spenden. Diese holen die Gegenstände gegen eine Gebühr direkt in der Immobilie ab. Wertvolle Möbel und Haushaltswaren wie teures Porzellan, Antiquitäten und Gemälde können Sie ebenfalls über den spezialisierten Nachlassverwalter oder an spezialisierte Händler verkaufen. Letztere holen die Gegenstände oft kostenlos ab, wenn Sie diese gewinnbringend verkaufen können.

Zur Veräußerung von sehr wertvollem Nachlass wären auch Auktionen eine Möglichkeit. Den Gewinn aus der Veräußerung darf erbrechtlich dann derjenige behalten, in dessen Besitz der Gegenstand übergegangen ist. Sie sollten auch überlegen, ob Sie einen Dienstleister für die Entscheidung über die Veräußerung zu Rate ziehen. Dieser kann abschätzen, ob sich der Wert des Besitzes langfristig sogar noch steigert und später mit mehr Gewinn veräußert werden kann.

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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Wohnen
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