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Den Haushalt vor Brand oder Einbruch schützen: die Haushaltsversicherung

Viele Menschen sind heutzutage überversichert. Sie lassen sich gegen zahlreiche Eventualitäten versichern, ohne vorher zu überprüfen, ob die Versicherung einen tatsächlichen Nutzen hat. Dabei vergessen sie häufig, sich auf wichtige Versicherungen zu konzentrieren, die ihnen im Schadensfall wichtige Hilfen wären. Dazu zählt die Haushaltsversicherung, die in Österreich zum Standard zählen sollte.

Bei einer Haushaltsversicherung ist auch der Wohnungsinhalt gegen Feuer versichert. (Fotoquelle: cylonphoto / clipdealer.de)

Bei einer Haushaltsversicherung ist auch der Wohnungsinhalt gegen Feuer versichert. (Fotoquelle: cylonphoto / clipdealer.de)

Vorteile der Haushaltsversicherung in Österreich

Grundsätzlich sollten Sie sich beim Abschluss einer Versicherung fragen, ob Sie einen eventuellen Schadensfall aus der eigenen Tasche zahlen können oder ob es hilft, wenn das Versicherungsunternehmen einspringt.

Wer sich die Leistungen ansieht, die eine Haushaltsversicherung in Österreich abdeckt, merkt schnell, dass es durchaus sinnvoll ist, eine solche Versicherung abzuschließen.

  • Der gesamte Wohnungsinhalt ist gegen Feuer versichert. Eingeschlossen ist nicht nur ein herkömmlicher Brand in Haus oder Wohnung, sondern ebenso eingeschlagene Blitze, Explosionen oder sogar abstürzende Raumfahrzeuge. Feuer kann schnell zu teuren Schäden führen, selbst wenn sich der Brand nicht weit ausbreitet: Rauch und Ruß führen leicht dazu, dass Möbel und Elektrogeräte nicht mehr nutzbar sind. Durch das Löschwasser ist es schnell notwendig, dass neue Fußbodenbeläge, Tapeten oder Wandvertäfelungen notwendig sind.
  • Abgesichert ist das Haus außerdem gegen Sturm, Schnee, Hagel, Steinschlag oder ähnliches.
  • Ein Szenario, das man niemandem wünscht: Zuhause angekommen, steht die Haustür weit offen und es ist offensichtlich, dass Einbrecher am Werk waren. Nicht nur, dass das Haus verwüstet ist, sondern sie haben den wertvollen Schmuck entdeckt und mitgenommen. Eine Haushaltsversicherung deckt sowohl versuchten als auch tatsächlichen Einbruchdiebstahl ab.
  • Eine Haushaltsversicherung deckt sowohl versuchten als auch tatsächlichen Einbruchdiebstahl ab. (Fotoquelle: Rebmann / clipdealer.de)

    Eine Haushaltsversicherung deckt sowohl versuchten als auch tatsächlichen Einbruchdiebstahl ab. (Fotoquelle: Rebmann / clipdealer.de)

  • Je nachdem wie groß die Fensterfronten im Haus sind, können die Schäden relativ hoch sein, wenn eine Scheibe zerbricht. Vor allem wenn Kinder im Haus sind, sollte diese Möglichkeit nicht außeracht gelassen werden.
  • Ein Wasserschaden ist besonders dann teuer, wenn er längere Zeit unbemerkt bleibt und das Wasser sich ausbreitet. Um dagegen finanziell gewappnet zu sein, bietet sich die Haushaltsversicherung an.
  • Viele Versicherungsunternehmer haben in der Haushaltsversicherung eine Haftpflichtversicherung eingeschlossen, die bei Schadenersatzforderungen eintritt. Wer eine neue Versicherung abschließt, sollte daher überprüfen, ob er eine bestehende Haftpflichtversicherung kündigen kann.

Allerdings gibt es bei den verschiedenen Angeboten der Versicherungsunternehmen durchaus Leistungsunterschiede, sodass ein Vergleich wichtig ist.

Versicherungssumme ausreichend hoch ansetzen

Die Versicherungssumme ist auf keinen Fall zu niedrig anzusetzen. Hier zu sparen, würde bedeuten, am falschen Ende zu sparen, da die Versicherung beim Schadensfall entsprechend weniger auszahlt. Vor allem bei einem Hausbrand kann der Schaden mehrere hunderttausend Euro erreichen – wer hier eine zu niedrige Summe angegeben hat, ist schnell zahlungsunfähig.

Rechnen Sie daher nicht nur die offensichtlichen Wertgegenstände, wie Schmuck und Antiquitäten, in die Versicherungssumme ein, sondern ebenso Kleidung, Fachbücher, Wandschmuck, Teppiche oder den Computer im Arbeitszimmer.

Möglich ist im Allgemeinen, dass Sie einen pauschalen Beitrag pro Quadratmeter angeben. Nimmt die Versicherung eine solche Einschätzung vor, überprüfen Sie genau, ob der Wert hoch genug angesetzt ist. Bei Ihrer Rechnung nehmen Sie nicht vom aktuellen Wert der Einrichtung, sondern addieren den Neuwert.

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