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Bauhelfer – Anmelden bei der BG Bau ist Pflicht

Familienmitglieder, Freunde und Bekannte sind als Bauhelfer gerne auf der Baustelle gesehen. Doch überall lauern Gefahren und Bauherren stehen in der Pflicht, die fleißigen Helfer ausreichend abzusichern. Die Anmeldung bei der BG BAU ist sogar Pflicht!

Freundliche Helfer am Bau

Freunde, die auf der Baustelle mithelfen, müssen abgesichert sein. (Foto: Pachertz /Clipdealer.com)

Ein Neubau ist teuer und die Bauzeit gestaltet sich nicht selten nervenaufreibend. Da kommt jede helfende Hand gerade recht. Doch überall auf der Baustelle lauern Gefahren. Nicht ausreichend abgesicherte Baugruben, Stolperfallen durch herumliegende Bauteile, nicht rutschfeste Baugerüste oder ungesicherte Treppen können zu schweren Unfällen führen. Allein im Bereich der privaten Bauvorhaben passieren jährlich unzählige Unfälle. Wer Freunde, Bekannte, Nachbarn und Verwandte als Bauhilfskräfte beschäftigt, der sollte daher vorsorgen. Dies ist gesetzlich sogar Pflicht. Jeder Bauherr muss die freundlichen Helfer innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) melden.

Bauhelfer – Anmeldung gesetzlich vorgeschrieben

Keine Rolle spielt es dabei, ob der Nachbar, Freund, Bekannte oder Verwandte gegen Bezahlung oder unentgeltlich auf der Baustelle mithilft. Zudem müssen alle helfenden Personen, die unterhalb von 40 Stunden Bau tätig sind, der Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes gemeldet werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Personenkreise, die ausschließlich einen freundschaftliche Gefälligkeitsdienst oder unternehmerähnliche Tätigkeiten ausüben. Diese Ausnahmen werden allerdings individuell geprüft. Die Meldepflicht selbst besteht in jedem Fall und auch dann, wenn eine private Haftpflicht- und/oder Unfallversicherung abgeschlossen wurde.

Bauhelfer – Schutzmaßnahmen am Bau erforderlich

Die Fürsorgepflicht der Bauherren für Personen, die beim Bau mithelfen, erstreckt sich allerdings nicht nur auf eine Meldepflicht und den Abschluss einer Unfallversicherung. Bauherren sind darüber hinaus zu umfangreichen Vorsorgemaßnahmen verpflichtet. Hierzu zählen unter anderem die Bereitstellung von Sicherheitshelmen, Arbeitshandschuhen und Arbeitsschuhen. Hinsichtlich eines ausreichenden Brandschutzes sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen haben Bauherren ebenfalls Vorsorge zu betreiben. Zudem müssen umfangreiche Vorschriften zur Unfallverhütung für Bauhelfer Beachtung finden.

Bauhelfer – BG Bau gewährt Rundumschutz

Sind die freundlichen Bauhelfer bei der BG BAU versichert und tritt ein Schadensfall ein, so genießen die Betroffenen einen umfangreichen Schutz. So werden die Kosten für eine mögliche Heilbehandlung ebenso erstattet, wie Kosten für eine Rehabilitation bezahlt werden, sofern diese zur Genesung der betroffenen Bauhelfer beitragen. Auch Kosten, die bis zum Wiedereinstieg in das Arbeitsleben anfallen, Rentenzahlungen oder Hinterbliebenen-Leistungen im Todesfall werden beim Vorliegen der Voraussetzungen von der BG BAU getragen. Jeder Unfall muss unverzüglich, spätestens jedoch nach drei Tagen bei der BG BAU gemeldet werden, sofern dem Unfall eine Arbeitsunfähigkeit folgt, die drei Tag übersteigt. Unfälle mit Todesfolge oder Unfälle, die mehr als drei Verletzte fordern, müssen unverzüglich bei der BG BAU zur Anzeige gebracht werden.

Bauhelfer – kleine Beiträge für große Absicherungen

Die Beiträge zu dieser Versicherung sind moderat. Sie belaufen sich derzeit auf 2,00 Euro pro geleistete Arbeitsstunde und Person (Alte Bundesländer) sowie 1,76 Euro (Neue Bundesländer). Auch der Bauherr kann sich mit seinen Angehörigen bei der BG BAU versichern lassen. Dies geschieht dann auf freiwilliger Basis und ist besonders dann ratsam, wenn ansonsten keine den Bau betreffende, relevante Versicherungen abgeschlossen wurde.

Verweise:
Bauherren müssen gut versichert sein
Die Bauherren-Haftpflicht
Die Bauleistungversicherung
Glasversicherung
Kostenlose Rohbauversicherung

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
Tags: ,

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