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Materialkauf im Baumarkt

Der Gestzgeber stärkt die Rechte für den Materialkauf im Baumarkt (Foto erwo1 /clipdealer.com)

Bauherren haben Grund zur Freude. Der Gesetzgeber stärkt ihre Rechte beim Materialkauf im Baumarkt und Internet. Bei mangelhafter Ware muss nun nicht nur das Material ersetzt werden. Auch die Folgekosten, wie etwa Einbauten oder Verlegung der Bodenbeläge können eingefordert werden.

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