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Urteil nimmt Bauunternehmen in die Pflicht

Bauherren setzen die Muskelhypothek gerne ein, um den Eigenanteil und damit das Eigenkapital des Baukredits zu erhöhen. Weist die angewandte Eigenleistung der Bauherren dann grobe Mängel auf, trifft Bauunternehmen eine Vielzahl an Pflichten!

Gerichtsurteil für Bauunternehmungen

Urteil regelt Konsequenzen für Bauunternehmen bei Mängelarbeiten durch den Bauherren. (Foto: Thorben Wengert / Pixelio.de)

Wer den Bau eines eigenen Hauses realisieren möchte, der weiß um die teilweise hohen Kosten, die auf ihn zukommen. Angesichts solcher beträchtlichen Beträge denken viele Bauherren schnell auch an mögliche Einsparungen am Bau. Viele Häuslebauer bieten daher Eigenleistungen an in der Hoffnung, dass die Muskelhypothek am Ende auch die Gesamtkosten deutlich senkt. Doch Vorsicht: Wenn der Bauherr Absprachen mit dem beauftragten Bauträger darüber trifft, bestimmte Bauabschnitte in Eigenleistung zu übernehmen, so kann den Bauunternehmer in solchen Fällen eine Vielzahl an Pflichten treffen.

Zahlreiche Pflichten für Bauunternehmen

Hierzu zählen die Aufklärungs-, Prüfungs- und Überwachungspflichten. Die ist immer dann der Fall, wenn die Eigenleistungen des Bauherren erkennbare Mängel aufweist. Laut Beschluss des Oberlandesgerichtes Hamm vom Oktober 2010 unter dem Aktenzeichen 19W33/10 gilt dies insbesondere dann, wenn von dem Mangel ein wichtiger Bauabschnitt betroffen ist, von dessen fachgerechter Ausführung jedoch das Gelingen des gesamten Bauwerks abhängt.

Bauunternehmen trifft harte Konsequenzen

Dieser Verpflichtung kann sich kein Bauunternehmen entziehen. Im Gegenteil wird der Bauunternehmer sogar zum Schadenersatz herangezogen, sollte er gegen diese Verpflichtungen verstoßen. Dem Urteil zugrunde lag der Fall eines Bauherren, der die Kellerabdichtung seines Hauses mangelhaft in eigener Regie durchführte.

Urteil nimmt Bauunternehmen in die Pflicht

„Ein Urteil mit nachhaltiger Wirkung“, erklärte Rüdiger Damm, Vorsitzender des Vereins zur Qualitätskontrolle am Bau e.V. (Göttingen). Er rät sowohl den Bauherren als auch den Barunternehmen dazu, einen unabhängigen Sachverständigen beratend heran zu ziehen. „Dieser kann noch während des Bauvorganges auf eventuelle Verarbeitungsmängel hinweisen und somit einen späteren Gang zum Gericht ersparen“, erklärte der Experte.

Verweise:

URTEIL – Rechte der Bauherren gestärkt
Aufklärungspflicht bei verseuchten Häusern
Eigenleistung stößt bei Banken auf Skepsis
Muskelhypothek – Lohnt Eigenleistung am Bau?

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
Tags: , ,

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