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Brandschutz

Die Anforderungen hinsichtlich Brandschutz sind 2007 deutlich erhöht worden!
Rauchmelder müssen nun auch in Einfamilienhäusern verpflichtend installiert werden!
Was ist in Sachen Brandschutz noch zu berücksichtigen?

Rauchmelder sind auch in Privathäusern Pflicht

Rauchmelder sind auch in Privathäusern Pflicht! (Foto: Paul Fleet / iStockphoto)

Mit der OIB-Richtlinie 2 zum Brandschutz wurde 2007 eine österreichweite Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften erreicht.

Damit sind die gesetzlichen Bestimmungen zum Brandschutz gegeben.

Unter Punkt 3.10 "Erste und erweiterte Löschhilfe" wird darin für Gebäude mit Wohnungen die Bereithaltung ausreichender und geeigneter Mittel der ersten Löschhilfe – also tragbare Feuerlöscher – zum Brandschutz vorgeschrieben.

Unter Punkt 3.11 "Rauchwarnmelder" werden für Aufenthaltsräume in Wohnungen – ausgenommen sind Küchen – sowie für Gänge, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder zum Brandschutz vorgeschrieben.

Diese gesetzlichen Bestimmungen zum Brandschutz sind vom Bauherren umzusetzen.

Feuerlöscher

Arten von Feuerlöschern

  • Schaumlöscher,
  • Nasslöscher,
  • Pulverlöscher,
  • Kohlendioxidlöscher

Auswahl von Feuerlöschern

Grundsätzlich können für den Wohnbereich Nasslöscher (für BK A), Schaumlöscher (für BK A,B) und Pulverlöscher (je nach Pulver für BK A,B,C) zum Brandschutz eingesetzt werden.

Für besten Brandschutz sind jedoch eindeutig Schaumlöscher zu empfehlen, da sie eine effektive Löschwirkung haben und dennoch nicht die Rückstände hinterlassen wie Pulverlöscher. Auch Fettbrände können mit Schaumlöschern gelöscht werden, da der Schaum eine erstickende Wirkung hat.

Sie sollten für sicheren Brandschutz einen Schaumlöscher mit einem Mindestinhalt von 6 Litern verwenden!


Anzahl der benötigten Feuerlöscher

Je nach Geometrie der Wohnung bzw. des Hauses kann ein Feuerlöscher je Geschoss erforderlich sein. Bei geeigneter Platzierung z.B. im Treppenberich kann aber auch ein Gerät für ausreichenden Brandschutz genügen.


Regelmäßige Kontrollen

Feuerlöscher müssen nach jedem Gebrauch (auch wenn sie nur aktiviert, dann aber doch nicht verwendet wurden!) und sonst periodisch alle 2 Jahre (gesetzlich vorgeschrieben) von geprüften Löscherwarten überprüft werden, um den Brandschutz zu gewähren.

Jeder Handfeuerlöscher muss die entsprechende Prüfplakette (gelb) aufweisen. Auf dieser ist das Datum der letzten Überprüfung, sowie in vielen Fällen die Frist für die nächste periodische Überprüfung zu finden. In vielen Fällen bietet die örtliche Feuerwehr mindestens alle zwei Jahre eine solche Überprüfung durch einen geprüften Löscherwart an. Diese Maßnahme fördert den Brandschutz ebenfalls.


Handhabung von Feuerlöschern

Richtiger Einsatz von Handfeuerlöschern. (Quelle: Brandverhütungsstelle Vorarlberg)

Rauchwarnmelder

Rauch breitet sich sekundenschnell aus und schon wenige Atemzüge können zum Tod führen. Deshalb stirbt ein großer Teil der Brandopfer nicht durch die Flammen, sondern durch eine Rauchvergiftung. ZWEI DRITTEL DAVON IM SCHLAF!

Rauchmelder warnen Sie rechtzeitig und verschaffen Ihnen die nötige Zeit, um Feuer und Rauch zu entkommen. Sie sind deshalb eines der wichtigsten Faktoren in Sachen Brandschutz

Anzahl der benötigten Rauchmelder

Für einen grundsätzlichen Brandschutz ist zumindest ein Rauchmelder je Geschoss erforderlich. Dieser sollte möglichst zentral – z.B im Gangbereich – montiert werden.

Sinnvoll sind zusätzliche Rauchmelder in jedem Schlafraum, (um den Brandschutz zu erhöhen). Auch in Keller und Dachboden sollten Geräte installiert werden, da dort oft unbemerkte Brände entstehen.

In Küche und Bad sollten keine Rauchmelder installiert werden, da dort durch die Dampfbildung Fehlalarme entstehen können.

Auswahl von Rauchmeldern

Verwenden sie für den besten Brandschutz photo-optische, batteriebetriebene Rauchmelder.

Diese müssen eine CE-Kennzeichnung aufweisen und es empfiehlt sich Produkte zu verwenden, die zudem eine VdS-Kennzeichnung haben.

Positionierung von Rauchmeldern

Rauchmelder gehören an die Decke. Sie sollten möglichst zentral im Raum montiert werden. In jedem Fall aber, müssen sie mindestens 20cm von Seitenwände und 60cm von Ecken entfernt montiert werden. Ein Rauchmelder, der in einer Ecke montiert ist, garantiert keinen vollständigen Brandschutz!

Zigaretten- und Kerzenrauch

Durch den Rauch von Zigaretten oder Kerzen wird üblicherweise kein Alarm ausgelöst.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden sie in diesem Folder zum Brandschutz (Quelle: Brandverhütungsstelle Vorarlberg)

Löschdecken

Löschdecken sind eine schnelle Hilfe bei kleinen Bränden. Sie eignen sich zum Ersticken der Flammen, z.B. bei brennendem Öl in der Friteuse oder Pfanne oder beim Fondue. Auch in Brand geratene Bekleidung, welche eine Person noch trägt, kann damit sehr gut gelöscht werden.

ACHTUNG: Eine Löschdecke ist immer nur eine Ergänzung zu einem Feuerlöscher und den restlichen Maßnahmen im Zuge des Brandschutzes und kann diese keinesfalls ersetzen.

Auswahl von Löschdecken

Eine Löschdecke besteht aus flammhemmend behandelter Wolle, aus Glasfasergewebe oder aus Nomex und muss die DIN EN1869 erfüllen.

Verwendung von Löschdecken

Der brennende Gegenstand wird dabei vollständig bedeckt, um die Luftzufuhr abzuschneiden. Die Wärmezufuhr wird ausgeschaltet und der Gegenstand wird so lange bedeckt gehalten, bis er abgekühlt ist.

Löschdecken sind nur für den einmaligen Gebrauch geeignet. Um den Brandschutz zu gewährleisten, sollte nach einmaligem Gebrauch umgehend ein neues Exemplar gekauft werden.

Positionierung von Löschdecken

Sinnvoll ist die Positionierung von Löschdecken vor allem im Küchen- und Esszimmerbereich. Schneller Zugriff ist hier entscheidend!

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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Hausbau
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