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Ratgeber für den Grundstückskauf

Wer sich ein Grundstück kaufen möchte, steht vor einer Vielzahl notwendiger Maßnahmen, die abgewickelt werden müssen. Gut beraten ist dann, wer einen Blick in den speziellen Ratgeber vom Bauherrenschutzbund wirft. Von der notariellen Beurkundung bis zur Grundstücksübergabe erhalten Bauherren hier Tipps und Hilfestellung.

Notarielle Beglaubigung

Ein Grundstückskauf wird notariell beglaubigt. (Foto: Bernd Leitner Clipdealer.com)

Der Bau eines Hauses zählt zu den größten Ereignissen überhaupt und beginnt mit der Wahl des geeigneten Grundstücks. Bauherren müssen eine Vielzahl an Kriterien beachten, um den Grundstückskauf professionell abzuwickeln. Der Bauherrenschutzbund stellt Grundstückskäufern nun einen äußerst hilfreichen und nützlichen Ratgeber zur Verfügung. Hier erfahren künftige Grundstücksbesitzer, welche Punkte in einem Kaufvertrag enthalten sein müssen und was sonst noch alles beim Erwerb des neuen Grundstücks zu beachten ist.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Grundstückskauf – Notarielle Beurkundung:
    Das Beurkundungsgesetz regelt eindeutig, dass ein Entwurf des vom Notar ausgestellten Kaufvertrages sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor Vertragsuntereichung zur Einsichtnahme vorliegen muss.
  • Grundstückskauf – Kein zeitlicher Druck:
    Käufer sollten sich die notwendige Zeit zur Prüfung des Kaufvertrages nehmen. Nur so lässt sich verhindern, dass der Vertrag möglicherweise den Verkäufer unangemessen begünstigt.
  • Grundstückskauf – Widerufsrecht:
    Ein Widerufsrecht, wie es etwa bei Darlehensverträgen der Fall ist, gibt es bei Verträgen mit vollzogener notarieller Beglaubigung nicht.
  • Grundstückskauf – Kontrolle:
    Eine Kontrolle der Angaben zu den Personalien von Käufer und Verkäufer sollte obligatorisch sein. Ebenso zählt die Abklärung, ober es sich beim Verkäufer auch tatsächlich um den Eigentümer des Grundstücks handelt, zum wichtigen Prozedere innerhalb der Abwicklung des Kaufvertrags. Geprüft sollte der Grundbuchauszug in seiner aktuellen Fassung. Hier können sich Käufer auch von wichtigen Fakten überzeugen wie etwa Grundstücksgröße und Flurstücksnummer sowie Flurstücksgröße in den Grundstückskaufvertrag gehören. Hinsichtlich baurechtlicher Gegebenheiten des Grundstücks ist eine Überprüfung ebenfalls angesagt. Ist beispielsweise das Grundstück tatsächlich nicht so groß, wie ursprünglich angegeben, sollte ein Abschlag des Grundstückspreises vereinbart werden.
  • Grundstückskauf – Baugrundgutachten:
    Der Bodenbeschaffenheit des Grundstückes gilt besondere Aufmerksamkeit. Gibt es hier eventuell Altlasten, die vorher nicht zur Sprache gekommen sind? Sicherheit liefert ein Baugrundgutachten einzuholen.
  • Grundstückskauf – garantiert lastenfrei?
    Vergewissern sollten sich Grundstückskäufer auch darüber, ob der Baugrund tatsächlich frei von öffentlichen Lasten wie etwa der Grundsteuer oder Entgelte von Versorgern ist. Abgeklärt werden müssen auch die Angaben zu den Leitungs- und Wegerechten zu den künftigen Nachbarn. Auch mögliche Hypotheken und Grundschulden inklusive der dazugehörigen Gläubiger sollten abgeklopft werden.
  • Grundstückskauf- Kaufpreis:
    Selbstverständlich können Kaufpreise frei verhandelt werden.. Der Kaufpreis richtet sich zumeist allerdings am veröffentlichten Bodenrichtwert. Grundpfandrechte sollten nicht höher liegen als der Kaufpreis, sodass sie abgelöst werden können. Der Ratgeber des Bauherrenschutzbundes informiert ausführlich und gibt auch Hinweise zur Form der Bezahlung und zum richtigen Umgang mit Belastungsvollmachten.
  • Grundstückskauf – Übergabe des Grundstücks
  • Schließlich erfahren Leser des Ratgebers auch Hinweise zu rechtlichen Fragen bei der Eigentumsübertragung sowie zu Haftung des Verkäufers. Ausführlich und detailliert wird hier der Weg des Eigentumsübergangs von A bis Z beschrieben.

Verweise:

Baugrunduntersuchung sollte obligatorisch sein
Grundstück – Erschließungskosten prüfen
Grundbuch und Grundbuchauszug
Vermessung von Grundstücken
Vermessung – Begriffe
Wohngrundstück ist kein Lagerplatz für Boote

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
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