Der Grundstückskauf erfolgt mittels notarieller Beglaubigung. Der Vertragsentwurf muss beiden Parteien – also Käufer und Verkäufer – mindestens zwei Wochen vor Unterzeichnung zwecks eingehender Prüfung vorliegen.
KaufvertragDer Grundstückskauf erfolgt mittels notarieller Beglaubigung. Der Vertragsentwurf muss beiden Parteien – also Käufer und Verkäufer – mindestens zwei Wochen vor Unterzeichnung zwecks eingehender Prüfung vorliegen.
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