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  • 30. Mai 2011

    Glasversicherung

    Scherben bringen Glück!
    Doch wieviel Glück verträgt ein Bauherr?
    Die Glasversicherung deckt das Risiko von zerbrochenen Flächengläsern!

    Die Glasbruchversicherung deckt Schäden an Flächengläsern

    Glasversicherung zur Deckung von Schäden an Flächengläsern (Foto: Marian Pentek / iStockphoto)

    Glasbruch kann teuer werden

    Wenn am Bau viele und große Glasflächen vorhanden sind, ist eine separate Glasversicherung wichtig. Normalerweise deckt die Bauleistungsversicherung das Glasbruchrisiko. Aber jede zerschlagene Scheibe gilt als einzelner Schaden. Also fällt auch jedes Mal die obligate Selbstbeteiligung an.

    Je höher der vereinbarte Eigenanteil und je mehr Scheiben am Bau, desto sinnvoller ist eine Glasversicherung.

    Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Bruch zerstört oder beschädigt werden.

    Deckung durch die Glasversicherung

    Im Rahmen der Glasversicherung werden zwei Gegenstands-Kategorien unterschieden, die jedoch in der Regel im Paket angeboten werden.

    Gebäudeverglasung – Glasscheiben von:

    • Fenstern und Türen,
    • Balkonen,
    • Terassen,
    • Wänden,
    • Wintergärten,
    • Veranden,
    • Loggien,
    • Wetterschutzvorbauten,
    • Dächern,
    • Brüstungen,
    • Duschkabinen,
    • Sonnenkollektoren,
    • Glasbausteinen,
    • Profilglas,
    • Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff.

    Verglasung von Mobiliar -Glasscheiben von:

    • Schränken,
    • Bildern,
    • Stand-, Wand- und Schrankspiegel,
    • Vitrinen
    • Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen,
    • Elektro- und Gasgeräten,
    • Glasplatten.

    Durch die Glasversicherung nicht gedeckt

    Nicht durch die Glasversicherung gedeckt sind im Normalfall:

    • Schäden die vom Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden
    • Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner teile oder seiner Ladung
    • Beschädigungen von Kanten und Oberflächen
    • Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben
    • Isolierverglasungen
    • Schäden an Kraftfahrzeugen
    • Glas, das nicht als Flächenglas definiert wird wie z.B. Biergläser und Sektgläser

     

    Wir empfehlen ihnen zu diesem Thema auch den Artikel Bauversicherung Übersicht!


    Verfasst von Stefan Oberhauser

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    Ein Kommentar zu “Glasversicherung”

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