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Alt 16.02.2009, 11:46
walterwerner walterwerner ist offline
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Hallo
Danke für die Antwort.
Die Allianz schreibt nach dem Zitat von §4 "An Armaturen und Einrichtungen (Wärmetauscher etc) sind Schäden versichert, wenn Frost zu einem Bruch der Armatur oder Einrichtung führte. Bedingungsgemäß können wir also leider keine Erstattung für Ihren Wärmetauscher vornehmen......."
Ich habe leider das Gefühl der Sachbearbeiter hat keine Ahnung oder will mich übern Tisch ziehn....
Danke für Infos, die das kommen können.
Mit freundlichen Grüßen
walterwerner
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