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Erschließung Grundstück

Unter der Erschließung oder Aufschließung eines Baugrundstücks sind alle baulichen Maßnahmen zu verstehen, die für eine Bebauung erforderlich sind.
Dabei ist zwischen der öffentlichen und der privaten Erschließung eines Grundstücks zu unterscheiden.

Technische und verkehrsmässige Erschließung

Vor Baubeginn muss die Erschließung des Grundstücks sichergestellt sein (Foto: Egon Häbich / Pixelio.de)

Die öffentliche Erschließung eines Grundstücks fällt in den Aufgabenbereich der öffentlichen Hand, und beinhaltet alle baulichen Maßnahmen bis zur Grundstücksgrenze, während die private Erschließung alle baulichen Maßnahmen innerhalb des Grundstücks bis zum Hausanschluss umfasst.

Verkehrsmäßige Erschließung eines Grundstück

Jedes Baugrundstück muss per Gesetz eine geeignete Zufahrt besitzen.

Eine Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz hat grundsätzlich über das eigene Baugrundstück zu erfolgen, wobei bei Gewährung von Wegdienstbarkeiten auch bestehende Einrichtungen auf benachbarten Grundstücken genutzt werden können.

Als Fläche für Zufahrten und Parkplätze können Abstandsflächen genutzt werden, die ohnehin nicht bebaut werden dürfen.

Ist eine Anbindung an das öffentliche Straßennetz nicht über die eigene Grundfläche möglich, müssen von Nachbarn Wegdienstbarkeiten zur Anbindung gewährt werden.

Technische Erschließung eines Grundstücks

In den Bereich der technischen Erschließung fallen

  • Versorgungsleitungen zur Energieversorgung wie Stromleitungen, Gasleitungen, Leitungen für Fernwärme
  • Leitungen zur Wasserversorgung
  • Ableitungen für Brauchwasser und Ableitungen für Oberflächenwasser (Regenwasser)
  • Leitungen für Kommunikationsanlagen wie Telefonleitungen und Kabelfernsehen

Berücksichtigung bei der Planung

Ist ein Bauplatz noch nicht vollständig erschlossen, muss dies bei der Planung des Eigenheims mit berücksichtigt werden.

Der Planer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anbindung der Ver- und Entsorgungsleitungen an das Gebäude entsprechend umgesetzt wird.

Die Erschließung eines Grundstücks muss aber auch finanziell und zeitlich eingeplant werden.

Speziell bei entlegenen Grundstücken kann beispielsweise die Anbindung an die Kanalisation oder an die Stromversorgung sehr langwierig sein.

Erschließungskosten

Für die öffentliche Erschließung eines Grundstücks sind Erschließungsbeiträge an die entsprechenden Institutionen (Kommunen, Stromversorgungsbetriebe, Gasgesellschaften, Kabelnetzbetreiber) zu entrichten, die für die Anbindung ihres Grundstücks an die öffentlichen Anlagen verantwortlich sind.

Die Höhe dieser Erschliessungskosten ist regional unterschiedlich und wird vom jeweiligen Anbieter festgesetzt.

Beim Kauf eines Grundstücks können diese Kosten bereits im Kaufpreis enthalten sein, und sind andernfalls diesem hinzu zu rechnen.

Damit sie ein Gefühl dafür bekommen, in welcher Grössenordnung sich öffentliche Erschließungskosten bewegen, hier einige Kostenbeispiele:

Grundstück: 700 qm

Abwasser: 3.675 EUR

Regenwasser: 802 EUR

Wasserversorgung: 1.490 EUR

Gasversorgung: 951 EUR

Stromversorgung: 1.320 EUR

Verkehrserschließung: 6.420 EUR

Damit fallen öffentliche Erschließungskosten in Höhe von 14.658 EUR an.

Neben den öffentlichen Erschließungskosten fallen fallen noch die privaten Erschließungskosten an. Diese sind den Baukosten hinzu zu rechnen und sind abhängig von der Situation auf dem Baugrund.

Liegen beispielsweise große Strecken zwischen Hausanschluss und dem öffentlichen Anschlusspunkt, können die Grabarbeiten und die Arbeiten zur Leitungsverlegung kostspielig werden und die Erschließungskosten in die Höhe treiben.

Wir empfehlen ihnen zu diesem Thema auch den Artikel Am Anfang ist das Grundstück!

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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Hausbau
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