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GRUNDSTÜCK: Erschließungskosten prüfen

Günstiges Bauland von der Gemeinde erfreut sich großer Beliebtheit. Da greift der eine oder andere Bauherr schnell zu. Wer auch bei den Erschließungskosten nicht zu viel zahlen möchte, sollte die Kalkulation der Gemeinde allerdings genau unter die Lupe nehmen!

Das Grundstück von der Gemeinde

Baugrund von der Gemeinde ist sehr begehrt. (Foto: Rainer Sturm - / Pixelio.de)

Wer von der Gemeinde ein Grundstück erwerben möchte, der sollte genau darauf achten, nicht zu viel zu bezahlen. Gemeinden dürfen zwar die Kosten für die Erschließung, wie etwa den Bau von Straßen und Abwasserkanälen sowie die Schaffung von Anschlüssen an Gas- und Stromnetze auf die Grundstücksbesitzer umwälzen. Allerdings nicht zu 100 Prozent. Zehn Prozent der umlagefähigen Kosten muss die Gemeinde selbst übernehmen.

Urteil klärt Faktenlage

Aktuell gibt es hierzu ein gerade verkündetes Urteil. Dies teilt die Bausparkasse Schwäbisch Hall mit. Rechtsexperte Christoph Flechtner verweist auf die gerichtliche Entscheidung unter dem Aktenzeichen Az.: 9 C 8.09 in Hinblick auf erhöhte Erschließungskosten. Manche Gemeinden würden die Erschließungskosten auf Dritte übertragen. „Dieser Erschließungsträger ist dann berechtigt, nicht nur die ihm entstehenden Kosten in voller Höhe auf die Grundstückskäufer umzulegen, sondern sogar noch einen angemessenen Gewinn einzukalkulieren“, erklärt Flechtner. Viele Gemeinden hätten sogar extra Tochtergesellschaft gegründet, um derart vorgehen zu können.

Gemeinde kann sich nicht vor Zahlung drücken

Das Urteil klärt nun explizit, dass der Gesetzgeber bei dieser Regelung im Bau-Gesetzbuch einzig reine Privatunternehmen im Blick hatte, die autonom von der Gemeinde agieren. „Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass eine kommunale Eigengesellschaft eindeutig kein Dritter im Sinne von § 124 Abs. 1 BauGB ist“, führt Flechtner mit Blick auf die Urteilsbegründung aus. Dies bedeute, dass sich die Gemeinde nicht über einen solchen Umweg um die Zahlung ihres Anteils herausstehlen kann.

Es geht um viel Geld

Im angesprochenen Fall ging es um eine 100-Prozent-Tochter der Kommune. Sie hatte Erschließungskosten in Höhe von 25.000 Euro pro Grundstück verlangt, allerdings die Kalkulation nicht offengelegt. „Es geht für Häuslebauer um viel Geld. Wer sich auf sein Eigenheim im Neubaugebiet freut, sollte daher genau nachfragen, wie sich die Erschließungskosten zusammensetzen.“, rät der Rechtsexperte der Bausparkasse daher betroffenen Bauherren.

Verweise:
Grundbuch und Grundbuchauszug
Erschließung Grundstück
Vermessung von Grundstücken
Grundstück kaufen

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau, Finanzierung
Tags: , , , ,

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