Grundbesitzer Haftpflicht

Quelle: mein-Bau.com



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Die Grundbesitzer Haftpflicht schützt sie vor Schadensansprüchen Dritter, die auf ihrem (unbebauten) Grundstück zu Schaden gekommen sind.

 

Verkehrssicherungspflicht für Grundstücke

Die Grundbesitzer Haftpflicht hält sie schadlos, wenn sie als Eigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht für ihr (unbebautes) Grundstück nicht nachkommen.

Beinhaltet ihr Grundstück beispielsweise eine Wegfläche, sind sie als Eigentümer dafür verantwortlich, dass auf dieser niemand zu Schaden kommt.

Zieht sich beispielsweise ein Dritter bei einem Sturz auf ihrer Wegfläche Verletzungen zu, weil sie im Winter die vereiste Fläche nicht mit Kies bestreut haben, kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen.

Wie bei allen Haftpflichtschäden, haften sie mit ihrem gesamten Vermögen und (bis zur Pfändungsgrenze) auch mit ihrem Einkommen.

 

Wann ist eine Grundbesitzer Haftpflicht sinnvoll

Grundsätzlich gilt: Eine Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht braucht jeder, der Eigentümer eines Hauses oder Grundstückes ist, für das ihm die Verkehrssicherungspflicht obliegt.

Gleiches gilt für Besitzer von Eigentumswohnungen (wobei hier aber überwiegend der Verwalter eine entsprechende Versicherung für das gesamte Objekt abgeschlossen haben wird).

Die Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht bietet Ihnen Schutz, wenn z.B. jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt oder auch, wenn Flammen von Ihrem Haus auf ein benachbartes übergreifen sollten.

Hier sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich ausschließlich um Wohnungen und Häuser handelt, die vermietet werden oder um unbebaute Grundstücke.

Jedoch: Bewohnt der Eigentümer sein Haus selber, deckt die private Haftpflichtversicherung dieses Risiko.

Für sie als Bauherr oder Baufrau macht eine Grundbesitzer Haftpflicht somit nur für die Zeit vor Baubeginn Sinn.

Erwerben sie bereits frühzeitig ein Grundstück und bleibt dieses geraume Zeit unbebaut, so ist eine Grundbesitzer Haftpflicht zu empfehlen.

 

Schutz durch die Grundbesitzer Haftpflicht

Eine Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht befriedigt berechtigte Ansprüche geschädigter Dritter und schützt so das Einkommen und das Vermögen des Eigentümers.

Außerdem werden unberechtigte Ansprüche abgewehrt.

Hierin wird auch die Funktion der Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht als eine Art Rechtsschutzversicherung deutlich: sollte es zu einem Prozeß mit einem potentiellen Anspruchsteller kommen, so übernimmt die Grundbesitzer Haftpflicht auch sämtliche Prozeß- und Anwaltskosten.

 

Sollte dieser Artikel noch Fragen offen gelassen haben, stellen sie ihre Fragen doch einfach ins Bauforum.

 

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