Haushaltsversicherung
Quelle: mein-Bau.com
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Die Haushaltsversicherung deckt Schäden am Inventar die durch Feuer, Sturm, Leitungswasseraustritt, Einbruchsdiebstahl, Vandalismus und Glasbruch entstehen.
Als weitere Spartenversicherung gehört die Haushaltsversicherung in das Bündel der Wohngebäudeversicherung.
Verlust von persönlichen Sachen
Der Verlust von persönlichen Sachen - sei dies nun ihre Münzsammlung oder der geerbte, wertvolle Diwan in ihrem Wohnzimmer - ist besonders schmerzhaft, weil damit nicht nur finanzielle sondern auch ideelle Werte und Erinnerungen verloren gehen.
Auch wenn es für Letztere keinen Schutz gibt, so besteht zumindest die Möglichkeit den finanziellen Wert von beweglichen Gegenständen und Erinnerungsstücken, die sich in ihrer Wohnung befinden, zu versichern.
Dies geschieht nicht automatisch, denn Versicherungen, die Schäden am Gebäude decken wie z.B. die Sturmversicherung, bieten keinen Versicherungsschutz für Schäden am Wohnungsinhalt.
Um dieses Risiko zu decken ist eine Haushaltsversicherung erforderlich.
Auch wenn die Haushaltsversicherung vielfach mit einer Privathaftpflicht kombiniert wird, ist diese nicht Teil der Haushaltsversicherung!
Versicherte Sachen
Die Haushaltsversicherung versichert alle mobilen Gegenstände wie:
- Möbel und Einrichtungsgegenstände
- Geschirr, Küchengeräte
- Unterhaltungselektronik, Heimcomputer, Hobbygegenstände
- Bekleidung, Spielsachen, Sammlungen
- abgestellte Sachen auf dem Dachboden, im Keller oder Ersatzraum einschließlich Baubestandteile und Gebäudezubehör
Die Versicherungsleistungen der Haushaltsversicherung
Die Haushaltsversicherung bietet Versicherungsschutz für Schäden am Inventar, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Austreten von Leitungswasser, Einbruchsdiebstahl, Beraubung und Bruch von Flachglas entstehen.
Beispiele für eine Deckung durch die Haushaltsversicherung:
Bei der Weihnachtsfeier mit ihrer Familie zünden sie Wunderkerzen an ihrem Christbaum an - und damit leider gleich auch den Baum. Binnen Sekunden sind Möbel und Vorhänge in ihrem Wohnzimmer beschädigt. Diese werden ihnen ersetzt.
Die Türdichtung ihres Geschirrspülers ist defekt! Durch den Wasseraustritt kommt es zu einer Beschädigung von Möbeln, die sie im Keller verstaut haben. Die Kosten für die Reparatur der Möbel sind gedeckt.
Langfinger lassen alles mitgehen, was einigermaßen wertvoll ist. Damit nicht genug. Was die Einbrecher nicht gebrauchen können schlagen sie kurz und klein. Die Haushaltsversicherung übernimmt die entstandenen Schäden.
Ausgelöst durch einen heftigen Windstoß, wird ein Fensterflügel zugeschlagen und die Fensterscheibe zerbricht. Fensterscheibe und Reparatur werden bezahlt.
Bei Glasbruch werden die Kosten übrigens auch für alle Schäden an Wohnungsverglasungen, Möbel-, Bilder-, Geräteverglasungen (in der Regel auch Ceran-Kochfelder) und Wandspiegeln übernommen.
Maßnahmen zur Vermeidung eines Versicherungsausschlusses
Damit die Haushaltsversicherung die genannten Leistungen übernimmt, sind seitens des Versicherungsnehmers vor Verlassen der Wohnung folgende Pflichten zu erfüllen:
Durch erkennbare Abwesenheit werden Einbrecher angelockt. Bitten sie daher Freunde oder Nachbarn, Werbematerial, Post usw. wegzuräumen und gelegentlich die Wohnung zu besuchen.
Gestohlene Wertgegenstände müssen identifizierbar sein und sie müssen kostenmäßig bewertet werden können. Erstellen sie daher ein Verzeichnis ihrer Schmuckstücke und Wertgegenstände und stellen sie sicher, dass sie ein Foto sowie die Rechnung der Gegenstände verfügbar haben.
Stellen sie sicher, dass sie Versicherungsprämien zeitgerecht bezahlt haben.
Prüfen sie, ob die Versicherungssumme der Haushaltsversicherung noch dem aktuellen Einrichtungswert entspricht.
Vandalismusschäden sind nicht automatisch im Versicherungsvertrag inkludiert. Prüfen sie, ob sie Vandalismus explizit mitversichert haben.
Schließen sie alle Türen, Fenster und Zugänge, damit keine Zugluft entstehen kann und die Arbeit von Einbrechern erschwert wird.
Wenn sie die Wohnung für mehr als 72 Stunden verlassen, müssen sie den Hauptwasserhahn schließen.
Sollte dieser Artikel noch Fragen offen gelassen haben, stellen sie ihre Fragen doch einfach ins Bauforum.
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