Leitungswasser Versicherung

Quelle: mein-Bau.com



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Die Leitungswasser Versicherung ersetzt Schäden durch Austreten von Wasser aus Zu- und Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen.

 

Nasser Ärger

Bei uns ist alles dicht - wozu eine Leitungswasser Versicherung?
Wer sich bereits einmal in einer solchen Situation befunden hat weiß, wie ärgerlich und vor allem wie groß ein Schaden durch einen Wasserrohrbruch sein kann!

Meist bleibt es nicht nur beim durch das Wasser beschädigten Teppich, sondern es werden auch Parkettböden, Decken und Wände beschädigt. Nicht unerheblich sind auch die Kosten, die durch Reparatur und Neubeschaffung der beschädigten Einrichtung und Gebrauchsgegenstände entstehen.

Um sich vor diesem Risiko zu schützen, ist es sinnvoll, eine so genannte Leitungswasser Versicherung abzuschließen.

 

Schäden durch Leitungswasser

Von einem Schaden durch Leitungswasser sprechen die Versicherungsunternehmen dann, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig austritt.

Das bedeutet Wasseraustritt aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen. Wasseraustritt aus mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen.

Zudem Wasseraustritt aus Anlagen der Warmwasserversorgung oder Dampfheizung, sowie Heizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Auch Wasserdampf und wärmetragende Flüssigkeiten stehen dem Leitungswasser gleich.

Ein Austritt von Leitungswasser ist "bestimmungswidrig", wenn es an nicht dafür vorgesehenen Stellen austritt oder keine bestimmungsgemäße Verwendung vorliegt, wie bei undichten Heizkörpern oder bei der überlaufenden Badewanne.

Versichert sind auch Frost- und Bruchschäden an Leitungswasser führenden Installationen, sowie an deren Zu- und Ableitungsrohren.

Hinweis: Schäden durch Wasseraustritt aus Fußbodenheizungen und Schwimmbecken müssen im Versicherungsvertrag der Leitungswasser Versicherung explizit erwähnt sein, da sie sonst meist nicht versichert sind.

 

Versicherungsleistungen der Leitungswasser Versicherung

Die Leitungswasser Versicherung deckt Schäden am Gebäude und an im Besitz des Versicherungsnehmers befindlichen Einrichtungsgegenständen und Hausrat.

Weiters werden Aufräumungs-, Abbruch-, Reinigungs- und Abdeckkosten sowie De- und Remontagekosten von der Leitungswasser Versicherung übernommen.

Gedeckt sind auch Kosten für die Behebung von Bruch- und Frostschäden inklusive Nebenarbeiten, Auftau- und Suchkosten.

Gebäude und Sachen sind durch die Leitungswasser Versicherung zum Neubau- bzw. Wiederbeschaffungswert versichert.

 

Versicherungsausschluss

Im Sinne der Leitungswasser Versicherung nicht gedeckt sind Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Grundwasser, Hochwasser oder Witterungsniederschläge oder durch den in diesen Fällen verursachten Rückstau.

Schäden durch Sprinkleranlagen im Brandfall, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten am versicherten Gebäude, durch Erdsenkung oder Erdrutsch, (es sei denn, dass Leitungswasser dafür ursächlich war), durch Schwamm.

Aus der Leitungswasser Versicherung ausgenommen sind auch Schäden, die vor Beginn des Versicherungsschutzes entstanden sind, auch wenn sie erst nach Beginn des Versicherungsschutzes in Erscheinung treten!

 

Sollte dieser Artikel noch Fragen offen gelassen haben, stellen sie ihre Fragen doch einfach ins Bauforum.

 

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