Leitungswasserversicherung
Quelle: mein-Bau.com
Die Leitungswasserversicherung deckt Schäden, die durch Wasseraustritt aus Zu- und Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen entstehen.
Nasser Ärger
Eine Leitungswasserversicherung - wozu? Jeder der sich bereits einmal in einer solchen Situation befunden hat weiß, wie ärgerlich und vor allem verheerend ein Wasserrohrbruch sein kann!
Meist ist es nicht nur ein durch das Wasser beschädigter Teppich, sondern es werden auch Parkettböden, Decken und Wände beschädigt.
Beträchtlich sind oft auch die Kosten, die durch Reparatur und Neubeschaffung von beschädigten Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen entstehen.
Als Schutz vor diesem Risiko, ist eine so genannte Leitungswasserversicherung sinnvoll.
Schäden durch Leitungswasser
Tritt Leitungswasser bestimmungswidrig aus, sprechen die Versicherungsunternehmen von einem Schaden durch Leitungswasser.
Dazu zählt Wasseraustritt aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen, Wasseraustritt aus mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen.
Damit ist auch Wasseraustritt aus Anlagen der Warmwasserversorgung oder Dampfheizung, sowie Heizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen gemeint. Wasserdampf und wärmetragende Flüssigkeiten stehen dem Leitungswasser ebenfalls gleich.
Als "bestimmungswidrig" gilt der Austritt von Leitungswasser dann, wenn es an nicht dafür vorgesehenen Stellen austritt oder keine bestimmungsgemäße Verwendung vorliegt, wie bei der überlaufenden Badewanne oder bei undichten Heizkörpern.
Auch Frost- und Bruchschäden an Leitungswasser führenden Installationen sind versichert, sowie an deren Zu- und Ableitungsrohren.
Hinweis: Schäden durch Wasseraustritt aus Fußbodenheizungen und Schwimmbecken müssen im Versicherungsvertrag der Leitungswasserversicherung explizit erwähnt sein, da sie sonst meist nicht versichert sind.
Versicherungsleistungen durch die Leitungswasserversicherung
Schäden am Gebäude und an im Besitz des Versicherungsnehmers befindlichen Einrichtungsgegenständen und Hausrat sind durch die Leitungswasserversicherung gedeckt.
Weiters werden Aufräumungs-, Abbruch-, Reinigungs- und Abdeckkosten sowie De- und Remontagekosten von der Leitungswasserversicherung bezahlt.
Inkludiert sind auch Kosten für die Behebung von Bruch- und Frostschäden inklusive Nebenarbeiten, Auftau- und Suchkosten.
Die Leitungswasserversicherung versichert Gebäude und Sachen zum Neubau- bzw. Wiederbeschaffungswert.
Versicherungsausschluss
Im Rahmen der Leitungswasserversicherung sind Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Grundwasser, Hochwasser oder Witterungsniederschläge oder durch den in diesen Fällen verursachten Rückstau nicht versichert.
Ausgenommen sind auch Schäden durch Sprinkleranlagen im Brandfall, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten am versicherten Gebäude, durch Erdsenkung oder Erdrutsch, (es sei denn, dass Leitungswasser dafür ursächlich war), durch Schwamm.
Auch Schäden, die vor Beginn des Versicherungsschutzes entstanden sind, auch wenn sie erst nach Beginn des Versicherungsschutzes in Erscheinung treten, werden nicht von der Leitungswasserversicherung beglichen!
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