Privat Haftpflicht

Quelle: mein-Bau.com

 

Entstehen dem Versicherungsnehmer Kosten aus seiner Schadenersatzpflicht, so werden diese durch die privat Haftpflicht gedeckt.

 

Schadenersatzpflicht

Es ist Aufgabe der privat Haftpflicht den Versicherungsnehmer als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter oder Eigentümer einer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendeten Wohnung, vor Ansprüchen, die aus seiner Schadenersatzpflicht entstehen, zu schützen.

Die Schadenersatzpflicht ist per Gesetz folgendermaßen festgelegt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

 

Schutz vor privatem Bankrott

Wenn sie einem Anderen einen Schaden zufügt haben, sind sie gesetzlich verpflichtet mit ihrem gesamten Vermögen und Einkommen monetären Schadenersatz zu leisten.

Schlimmstenfalls kann dies zu lebenslangen Zahlungen für den verursachten Schaden führen.

Sind sie ohne Einkommen und ohne Vermögen, geht der Geschädigte vielleicht sogar leer aus.

Zu ihrem eigenen Schutz vor einem finanziellen Bankrott aber auch um allfällig Geschädigte zu schützen benötigen sie daher eine privat Haftpflicht.

Die Behauptung, der Abschluss einer privat Haftpflicht wäre gesetzlich verpflichtend, ist falsch. Eine solche gesetzliche Verpflichtung besteht nicht.

 

Die Leistungen der privat Haftpflicht

Vorrangig übernimmt die privat Haftpflicht in einem ersten Schritt zunächst die Prüfung der Frage, ob überhaupt eine Verpflichtung zum Schadenersatz durch den Versicherungsnehmer vorliegt und in welcher Höhe.

Liegen berechtigte Ansprüche vor, übernimmt sie die Deckung derselben. Sind die Ansprüche unberechtigt, werde sie durch die privat Haftpflicht abgewehrt.

Im Falle von Rechtsstreitigkeiten, übernimmt sie auch diese Kosten. Die Gesamtleistungen, die durch die privat Haftpflicht erbracht werden, können allerdings die vereinbarte Versicherungssumme nicht überschreiten.

Der Schutz der privat Haftpflicht erstreckt sich von Personenschäden, über Sachschäden bis hin zu daraus resultierenden Vermögensschäden.

Wenn sie als Versicherungsnehmer z.B. trotz eines roten Ampelsignals über die Straße gehen und dabei einen Verkehrsunfall verursachen, so werden alle entstandenen Sachschäden durch ihre privat Haftpflicht gedeckt.

Weiters sind gedeckt: Schmerzensgelder, Heilungskosten für Verletzte, entstandene Lohnausfälle und sogar Invaliditäts- oder Hinterlassenenrenten.

 

Die privat Haftpflicht schützt auch in Fällen wie diesen:

- ihre Geschirrspülmaschine geht kaputt und durch das ausfließende Wasser wird die Nachbarswohnung verwüstet

- bei einem Besuch bei Freunden geht durch eine Unachtsamkeit ihres Kindes das teure Teleskop des Hausherrn zu Bruch

- ihr Partner stößt beim Skaten auf dem Bürgersteig einen Fußgänger um, dieser stürzt zu Boden erleidet einen Bruch des Hüftgelenks

 

Versicherte Personen

Durch den Versicherungsvertrag einer privat Haftpflicht sind zusätzlich zum Versicherungsnehmer auch dessen Ehe- bzw. Lebenspartner, seine minderjährigen Kinder, sowie seine volljährigen Kinder, solange sie sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden, mitversichert.

 

Versicherungsausschluss

Kein Versicherungsschutz durch die privat Haftpflicht besteht, wenn folgende Umstände vorliegen:

- wenn eine der Versicherten Personen, den Schaden vorsätzlich herbeiführt

- bei Schäden, die der Versicherte selbst erleidet oder bei Ansprüchen von Personen, die durch denselben Versicherungsvertrag geschützt sind

- wenn Sachen abhanden kommen

- die privat Haftpflicht bezahlt keine Strafen oder Bußgelder

- wenn die Schäden, infolge des Gebrauchs eines Kraftfahrzeuges verursacht werden, da solche Schäden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt sind

- wenn der Versicherte während der Bearbeitung, Benützung, Verwahrung oder Beförderung Schäden an fremden Sachen verursacht

- wenn Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen, werden unter Umständen Schäden, die von Kindern unter sieben Jahren verursacht werden, nicht bezahlt

 

 Sollte dieser Artikel noch Fragen offen gelassen haben, stellen sie ihre Fragen doch einfach ins Bauforum.

 

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