Privathaftpflichtversicherungen
Quelle: mein-Bau.com
Zweck von Privathaftpflichtversicherungen ist die Deckung von Schadenersatzansprüchen, die aus der Schadenersatzpflicht des Versicherungsnehmers entstehen.
Schadenersatzpflicht
Privathaftpflichtversicherungen machen die gesetzliche Haftpflicht eines Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter oder Eigentümer einer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendeten Wohnung, zum Versicherungsgegenstand.
Die gesetzliche Schadenersatzpflicht liest sich wie folgt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
Schutz vor privatem Bankrott
Fügt jemand einem Anderen einen Schaden zu, ist es seine gesetzliche Pflicht mit seinem gesamten Einkommen und falls erforderlich auch mit seinem gesamten Vermögen Schadenersatz zu leisten.
In Härtefällen kann diese Pflicht zu lebenslangen Zahlungen für den verursachten Schaden führen.
Ist der Verursacher des Schadens mittellos, geht der Geschädigte allenfalls leer aus.
Privathaftpflichtversicherungen dienen somit zum Schutz vor dem eigenen finanziellen Bankrott aber auch zum Schutz der Geschädigten und werden daher von jedermann benötigt.
Selbst wenn dies eine weit verbreitete Meinung ist, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss von Privathaftpflichtversicherungen.
Versicherungsleistungen von Privathaftpflichtversicherungen
Privathaftpflichtversicherungen prüfen zunächst, ob überhaupt und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht durch den Versicherten vorliegt.
Sie übernehmen die Deckung berechtigter Ansprüche, wehren aber auch unberechtigte Ansprüche ab.
Privathaftpflichtversicherungen übernehmen im Falle eines Rechtsstreites auch diese Kosten.
Generell sind die Leistungen, die durch Privathaftpflichtversicherungen erbracht werden auf die vereinbarten Versicherungssummen beschränkt.
Privathaftpflichtversicherungen bieten Schutz bei Sachschäden, Personenschäden und daraus resultierenden Vermögensschäden.
Überqueren sie als Versicherungsnehmer z.B. trotz eines roten Ampelsignals die Straße und entsteht daraus ein Verkehrsunfall so würden in diesem Falle Privathaftpflichtversicherungen alle entstandenen Sachschäden, Schmerzensgelder, die Heilungskosten für verletzte Personen, Entschädigungen für Lohnausfälle und auch Invaliditäts- oder Hinterlassenenrenten bezahlen.
Weitere Beispiele für eine Deckung durch Privathaftpflichtversicherungen:
- an ihrer Waschmaschine wird eine Dichtung defekt und das ausströmende Wasser beschädigt die Wohnung ihres Nachbarn
- ihr Kind stößt beim Besuch bei Freunden einen teuren Fotoapparat von einer Ablage
- ihr Partner verursacht beim Skaten auf dem Gehsteig eine Kollision mit einem Spaziergänger, dieser stürzt und bricht sich dabei ein Hüftgelenk
Versicherte Personen
Privathaftpflichtversicherungen schließen zusätzlich zum Versicherungsnehmer auch dessen Ehe- bzw. Lebenspartner in den Versicherungsvertrag mit ein.
Mitversichert sind auch minderjährige Kinder, aber auch volljährige Kinder, falls sie sich noch in der Berufs- oder Schulausbildung befinden.
Versicherungsausschluss
Privathaftpflichtversicherungen gewähren in folgenden Fällen keine Deckung:
- bei Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden
- im Falle von Schäden, die der Versicherte selbst erleidet und bei Ansprüchen von Personen, die im selben Versicherungsvertrag mitversichert sind
- bei Abhandenkommens von Sachen
- Privathaftpflichtversicherungen bezahlen keine Strafen und Bußgelder
- bei Schäden, die aus dem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges entstanden sind, da hier die Kfz-Haftpflichtversicherung zur Deckung verpflichtet ist
- im Falle von Schäden, die vom Versicherten an fremden Sachen während der Bearbeitung, Benützung, Verwahrung oder Beförderung verursacht werden
- u. U. bei Schäden, die von Kindern unter sieben Jahren verursacht werden, vorausgesetzt die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt
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