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Privat Haftpflicht Versicherung

Die Privat Haftpflicht Versicherung schützt vor privatem Bankrott!
Laut Gesetz ist derjenige, der einem Anderen einen Schaden zufügt, mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen zum finanziellen Schadenersatz verpflichtet.
Im schlimmsten Fall kann dies bedeuten, dass der Schädiger lebenslang für den verursachten Schaden Zahlungen leisten muss.
Ist er mittellos, geht der Geschädigte möglicherweise leer aus.

Die Privat Haftpflicht schützt vor privatem Bankrott!

Privat Haftpflicht schützt vor privatem Bankrott! (Foto: Oleg Kozlov / iStockphoto)

Die Privat Haftpflicht Versicherung befriedigt finanzielle Forderungen, die aus der Schadenersatzpflicht entstehen.

Zum Schutz vor dem eigenen finanziellen Bankrott und zum Schutz allfällig Geschädigter benötigt daher jeder eine Privathaftpflicht.

Auch wenn dies gelegentlich irrtümlich behauptet wird, ist der Abschluss einer Privat Haftpflicht Versicherung nicht gesetzlich verpflichtend.

Schadenersatzpflicht

Gegenstand der Privat Haftpflicht Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter oder Eigentümer einer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendeten Wohnung.

Gesetzliche Definition der Schadenersatzpflicht: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

Versicherungsleistungen der Privat Haftpflicht Versicherung

Die Privathaftpflicht übernimmt zunächst die Prüfung der Frage, ob überhaupt und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.

Sie übernimmt weiters den Ersatz berechtigter Ansprüche sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Kommt es darüber hinaus zu einem Rechtsstreit, so trägt die Privathaftpflicht auch diese Kosten. Die zu erbringenden Leistungen sind jedoch mit der vereinbarten Versicherungssumme beschränkt.

Die Privat Haftpflicht Versicherung bietet Schutz bei Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierenden Vermögensschäden.

Gehen sie beispielsweise bei Rot über die Straße und verursachen dadurch einen Verkehrsunfall so bezahlt ihre Privathaftpflicht alle entstandenen Sachschäden, die Heilungskosten für verletzte Personen, Schmerzensgelder, Entschädigungen für Lohnausfälle aber auch eine Invaliditäts- oder Hinterlassenenrente.

Weitere Beispiele für eine Deckung durch die Privathaftpflicht:

  • durch einen Defekt an ihrer Waschmaschine wird die Nachbarswohnung beschädigt
  • ihr Kind stößt beim Besuch bei Freunden die teure Kamera ihres Freundes vom Tisch
  • ihr Partner prallt beim Skaten auf einem Gehweg gegen eine ältere Dame, die zu Boden stürzt und sich ein Hüftgelenk bricht

Versicherte Personen

Neben ihnen als Versicherungsnehmer sind in der Privathaftpflicht auch ihr Ehepartner bzw. der Partner mit dem sie in einer Lebensgemeinschaft leben mitversichert.

Weiters sind minderjährige Kinder mitversichert, sowie volljährige Kinder, solange sie sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden.

Versicherungsausschluss

In der Regel nicht durch die Privathaftpflicht gedeckt sind:

  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden, die man selbst erleidet und Ansprüche Personen, die Versicherungsschutz aus demselben Versicherungsvertrag haben
  • Ansprüche wegen Abhandenkommens von Sachen
  • Strafen und Bußgelder
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden (denn dafür gibt es die Kfz-Haftpflichtversicherung!)
  • Schäden, die vom Versicherten an fremden Sachen während der Bearbeitung, Benützung, Verwahrung oder Beförderung verursacht werden
  • teilweise Schäden, die von Kindern unter sieben Jahren verursacht werden, wenn Eltern die Aufsichtspflicht verletzen

 

Wir empfehlen ihnen zu diesem Thema auch die Artikel Bauversicherung Übersicht sowie Wohngebäudeversichung!

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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Versicherung
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