Laute Besucher im Mehrfamilienhaus sind ein großes Ärgernis für alle Mitbewohner. Da greift der eine oder andere Hausbesitzer schon einmal zu drastischen Maßnahmen und erteilt ein Hausverbot. Zu Unrecht, urteilten die Richter am Landgericht Koblenz.
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Hausverbot – starker Lärm, was nun?
03. Juli 2012
Immobilien – Hausrecht hat allein der Mieter
11. Mai 2012
Hauseigentümer besitzen kein Hausrecht über ein vermietetes Objekt. Ohne Einwilligung des Mieters dürfen sie daher das Objekt auch nicht betreten. Anderenfalls handelt es sich um Hausfriedensbruch.
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