Wer den Hausbesitzer mit übler Nachrede überzieht, verliert schnell sein Zuhause. Ein gedeihliches Mietverhältnis setzt ein Mindestmaß an Anstand und Formen voraus. Ansonsten droht die fristlose Kündigung.
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Mietrecht – Kündigung bei übler Nachrede
13. Juli 2012