Für das Schneeräumen auf Dächern und Dachterrassen ist allein der Hausbesitzer zuständig. Diese Arbeiten kann er nur dann auf den Mieter abwälzen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Wohnen-SchneeraeumenFür das Schneeräumen auf Dächern und Dachterrassen ist allein der Hausbesitzer zuständig. Diese Arbeiten kann er nur dann auf den Mieter abwälzen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
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