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Wohnen-Schneeraeumen

Schneeräumen

Dachterrassen müssen von Schnee und Eis befreit werden (Foto: Foto: Kiyyah – / istockphoto.com)

Für das Schneeräumen auf Dächern und Dachterrassen ist allein der Hausbesitzer zuständig. Diese Arbeiten kann er nur dann auf den Mieter abwälzen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

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