Ein Vertreter ist auf der Versammlung allerdings nur mit Vollmacht handlungsfähig. Daher muss ihm zuvor vom Wohnungseigentümer eine solche Stimmrechtsvollmacht erteilt werden.
EigentuemerversammlungEin Vertreter ist auf der Versammlung allerdings nur mit Vollmacht handlungsfähig. Daher muss ihm zuvor vom Wohnungseigentümer eine solche Stimmrechtsvollmacht erteilt werden.
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