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Eigentuemerversammlung

Versammlung der Wohneigentümer

Vertreter benötigen eine Vollmacht (Foto: MilosJokic / istockphoto.com)

Ein Vertreter ist auf der Versammlung allerdings nur mit Vollmacht handlungsfähig. Daher muss ihm zuvor vom Wohnungseigentümer eine solche Stimmrechtsvollmacht erteilt werden.

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