Wurde der Abstellplatz für das Auto innerhalb eines einheitlichen Vertrages mit Haus oder Wohnung angemietet, ist eine Teilkündigung nicht möglich. Bei separater Anmietung hingegen schon.
GarageWurde der Abstellplatz für das Auto innerhalb eines einheitlichen Vertrages mit Haus oder Wohnung angemietet, ist eine Teilkündigung nicht möglich. Bei separater Anmietung hingegen schon.
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