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Mietmangel

Mietmängel

Mieter dürfen beseitigte Mängel in Rechnung stellen (Foto: erwo1 / Clipealer.de)

Mieter dürfen Mängel auch selbst beseitigen und dem Vermieter die Kosten in Rechnung stellen. Diese müssen jedoch in der Höhe angemessen sein.

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