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Einzugstermin vertraglich fixieren

Damit der geplante Einzugstermin in das neue Eigenheim nicht platzt, sind Bauherren mit ihren Familien auf eine pünktliche Fertigstellung des Bauobjekts angewiesen. Nicht immer klappt das nach Plan. Die Enttäuschung übe die Verzögerung durch das beauftragte Bauunternehmen ist dann groß. Wird der Einzugstermin im Bauvertrag präzise definiert, bleiben die frisch gebackenen Hausbesitzer zumindest nicht auf zusätzlich entstandenen Kosten sitzen.

Einzug

Ein verpatzter Einzugstermin in das neue Eigenheim kann teuer zu stehen kommen.
(Foto: dmbaker Clipdealer.de)

Wird der festgelegte Einzugstermin durch eine Verzögerung der Bauarbeiten verpasst, ist der Ärger bei Bauherren und ihren Familien groß. Schließlich haben sie im wahren Wortsinn auf diesen Termin gebaut. Zumeist wurde die bisher bewohnte Wohnung fristgerecht aufgekündigt, Möbel zu einem bestimmten Termin bestellt und alle Vorbereitungen auf das vereinbarte zeitliche Ziel ausgerichtet. Die Verschleppung des Umzugs bringt somit viel Ärger und natürlich auch hohe Kosten mit sich.

Bindender Einzugstermin sichert ab

Wurde im Bauvertrag ein Einzugstermin bzw. ein Übergabetermin fest fixiert, haftet der Bauunternehmer vollumfänglich für alle Kosten, die durch den verzögerten Einzug entstehen. Müssen Bauherren mit ihren Familien etwa eine Zeitlang im Hotel wohnen und verursachen geplatzte Termine Kosten, so steht das Bauunternehmen in der Pflicht, muss eine Vertragsstrafe zahlen und darüber hinaus auch für die Kosten entstandener Schäden geradestehen.

Anspruch auf Sicherheitsleistungen

Ganz generell haben Verbraucher einen Anspruch auf Sicherheitsleistungen gemäß § 632a Abs. 3 BGB. Doch dieser Sicherheitsvorbehalt, der fünf Prozent der Gesamtsumme beträgt und Schäden durch mangelhafte Bauleistungen und eine verspätete Fertigstellung des Hauses absichern soll, reicht in der Regel im Schadensfall nicht aus. Schließlich müssen noch die Restarbeiten durchgeführt, das Hotel bezahlt und Extras geschultert werden. Insofern sind Bauherren gut beraten, eine zusätzliche Vertragsstrafe im Bauvertrag zu vereinbaren, die im Fall der Fälle zum Tragen kommt.

Verzögerter Einzugstermin führt zur Vertragsstrafe

So leicht, wie sich dies auch anhört ist es allerdings nicht, denn auf Bauherren warten jede Menge Hürden. Schließlich muss zunächst ein exakter Zeitpunkt festgelegt werden, ab wann die Vertragsstrafe zum Zuge kommt. Zudem gibt es keine gesetzliche Pflicht, die Baufirmen zwingt, eine solche Klausel im Bauvertrag überhaupt aufzunehmen. Somit kann ein Bauunternehmer ein solches Ansinnen durchaus ablehnen. Interessanterweise bieten manche Firmen von sich aus eine Vertragsstrafe an. Dies geht aus einer Studie des VPB „Schlüsselfertig Bauen – Die Bauverträge mit privaten Bauherren in der Praxis“ hervor.

Vertrauensbildende Maßnahmen locken

Zukünftige Bauherren werden durch solche Versprechen und Angebote geradezu angelockt. Immerhin handelt es sich augenscheinlich um eine besonders vertrauensbildende Maßnahme, wenn eine Firma ein solches Angebot bereits von sich aus unterbreitet. Es suggeriert den künftigen Hausbesitzern eine gewisse Garantie, dass das Haus schon zeitgerecht fertiggestellt wird. Doch hier sollten Bauherren genauer hinschauen, was das Versprechen tatsächlich in sich birgt.

BGB gibt klare Regeln vor

Ein Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch stellt klar, was gemäß §339 unter einer Vertragsstrafe zu verstehen ist. So erhält ein Bauherr immer dann eine bestimmte Geldsumme, wenn das mit dem Bau des Hauses beauftragte Unternehmen in zeitlichen Verzug hinsichtlich der Fertigstellung gerät. Auf diese Geldleistung hat der Bauherr ein Anrecht, ganz gleich, ob durch den verzögerten Bauabschluss tatsächlich ein Schaden entsteht oder nicht. Dies folgt der Prämisse, dass immer dann eine Strafe fällig wird, wenn ein Vertrag nicht ordnungsgemäß bzw. pünktlich erfüllt wurde.

Kosten, die tatsächlich entstehen

Kosten, die dem Bauherren tatsächlich entstehen, kommen zur Vertragsstrafe noch hinzu, wie etwa Hotelkosten und vieles mehr. Allerdings weisen die Experten der Studie daraufhin, dass Schlüsselfertiganbieter bzw. Bauunternehmen die Vertragsstrafe gerne einmal anders und im Wesentlichen zu ihren Gunsten auslegen. Hierzu gibt es absurde Beispiele. Etwa dann, wenn ein Unternehmen eine Summe von 500 Euro anbietet für jeden Monat, mit dem es in Verzug gerät. Im gleichen Atemzug wird erklärt, dass darüber hinausgehende Zahlungen ausgeschlossen werden. Doch Bauherren, die den Einzugstermin verpassen, entstehen in der Regel deutlich höhere Kosten. Zum Glück sind derart definierte Ausschlussklauseln, die Bauherren einseitig benachteiligen, ungültig. Dies deklariert auch § 307 Absatz 1 Satz 1 BGB.

Einzugstermin lässt sich kalkulieren

Bauherren sollten über solche eventuellen Vorgehensweisen der Baupartner informiert sein und nicht etwa glauben, es würde sich bei den von den Schlüsselfertiganbietern gebotenen Vertragsstrafen um Großzügigkeit gegenüber dem Kunden handeln. Pleiten, Pech und Pannen lassen sich auch bei besonders wohlklingenden Angeboten nicht ausschließen. Wer angesichts des wohl größten Projekts seines Lebens auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte den kompletten Bauvertrag von einem unabhängigen Experten prüfen und den Bauverlauf von einem Sachverständigen begleiten lassen. Fachleute erkennen schnell, ob sich der Einzugstermin möglicherweise verzögert und stehen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Verweise:
Der schlüsselfertige Bauvertrag
Immobilie – so wird die Suche zum Volltreffer
Haus & Grund als Komplettangebot
Bauvertrag – schwarze Schafe auf der Messe
Bauvertrag aus dem Internet
Der schlüsselfertige Bauvertrag
Haus & Grund als Komplettangebot
Der schlüsselfertige Bauvertrag

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