MEIN BAU

Main Section

Blogs

Share

2015 bringt Änderungen im Bereich Energie

Nichts bleibt so, wie es ist. Dies gilt besonders für die Zeit rund um den Jahreswechsel und betrifft in diesem Jahr u.a. auch neue Vorschriften in den Bereichen Strom, Heizanlagen und Dämmung. Sehr zur Freude von Hausbesitzern und Mietern sollen in 2015 jedoch nicht nur neue Pflichten, sondern auch moderat ausgerichtete Strompreissenkungen auf uns zukommen.

Energiesparen

Unter-Dach-Dämmungen stehen im Jahr 2015 besonders im Fokus weiterer Energiesparmaßnahmen.
(Foto: kzenon / Clipealer.de)

Kein Jahr vergeht, ohne dass Bürgern neue Verordnungen und Gesetze für das neue Jahr offeriert werden. In 2015 kommt gleich eine Vielzahl an Neuerungen auf Verbraucher zu. Betroffen ist ab Januar 2015 vor allem der Bereich Energie. Hier spielt seit Jahr und Tag der Stromverbrauch die erste Geige. Die Preise hierfür steigen seit Jahren stetig an.

Wird Energie endlich preiswerter?

Nun kündigt sich eine – wenngleich auch sehr verhaltene – Änderung an. Tatsächlich wollen Stromversorger, die in den zurückliegenden Jahren nur den Weg der Preiserhöhungen kannten, endlich einmal die Kosten für Verbraucher senken. Bisher sorgte die sogenannte EEG-Umlage, die bereits im Jahre 2003 eingeführt wurde, für höhere Stromkosten. Und dies Jahr für Jahr, denn diese Umlage stiegt kontinuierlich an. Seit Januar 2015 nun sollen die Kosten sinken. Bereinigt kommt dabei voraussichtlich aber nur ein Betrag von bescheidenen 0,15 Cent pro Kilowattstunde heraus.

Kosten für Energie sorgen für Frust

Auch die ständig steigenden Netzentgelte sorgten bei den Verbrauchern zurückliegend für Frust und Mehrkosten. Hier bewegt sich ebenfalls etwas, wenngleich auch nur im regionalen Raum. Insgesamt sind sich Experten sicher, dass Versorgern angesichts der seit Jahren bestehenden Sinkflüge der Preise an der Strombörse ausreichend Spielräume für weitere Kostensenkungen zur Verfügung stehen. Ob diese an die Verbraucher weitergegeben werden, bleibt abzuwarten. Eine Pflicht zur Entlastungen von Stromkunden gibt es nicht.

Dämmpflicht ist keine Kann-Bestimmung

Für Hausbesitzer, die aufgrund neuer Verordnungen ihre Heizkessel austauschen müssen, wird das Jahr eher teurer werden. Schließlich hat die Bundesregierung nicht an neuen Gesetzesvorgaben im Bereich Energie gespart, die Hausbesitzer finanziell herausfordern wird. Auch jene Immobilienbesitzer, die bisher der vorgeschriebenen Dämmpflicht noch nicht nachgekommen sind, können auf ein Nachsehen der kontrollierenden Behörden künftig nicht mehr hoffen. Bis spätestens zum Ende des Jahres 2015 muss diese Pflicht tatsächlich erfüllt werden. Darüber hinaus gibt es kleinere und größere Änderungen, die Hausbesitzer und Verbraucher schon jetzt berücksichtigen sollten. Hierzu zählen:

  • Kaffeeautomaten
    Um Energie einzusparen, werden am Markt künftig nur neuentwickelte Maschinen angeboten, die über eine automatische Abschaltfunktion nach 40 Minuten verfügen. Unnötigem Stromverbrauch soll damit bei diesen Geräten ein Ende bereitet werden. Stundenlanges Warmhalten des aromatischen Getränks soll damit ebenfalls der Vergangenheit angehören.
  • Isolierkannen
    Ebenso soll der Einsatz von Isolierkannen künftig mehr Energie einsparen. Daher müssen diese Produkte ebenfalls über eine Abschaltautomatik verfügen. Bereits nach fünf Minuten sollen diese Geräte nach dem eigentlichen Brühvorgang automatisch abgeschaltet sein. Für Glaskannen haben die Gesetzgeber eine Pflicht zur automatischen Abschaltung nach 40 Minuten festgelegt und Pad- bzw. Kapselmaschinen müssen nach einer halben Stunde in den Standby-Modus wechseln. Damit sollen rund zehn Euro pro Haushalt an Energie eingespart werden.

    Wichtig: Alte Maschinen dürfen weiter abverkauft werden. Verbrauchern bleibt es selbst überlassen, ob sie auch künftig alten, warmgehaltenen Kaffee trinken und unnötig Energie verschwenden möchten. Denn in der Regel lässt sich die Abschaltautomatik einfach ausschalten.

  • Energie Kennwert bei Anzeigen für Immobilien

    Mussten kommerzielle Anzeigen für Immobilien bereits seit 2014 ausführlicher in ihrer Beschreibung ausfallen, so wird dies ab 2015 geprüft und Verstöße werden verfolgt. Ab 2015 müssen Angaben zur Energieeffizienzklasse gemacht werden. Dabei werden auch Baujahr sowie die Art der Befeuerung und deren Kennwerte sowie die Art des Energieausweises präzise benannt. Sollten Privatvermieter vergessen, diese Angaben zu machen, werden sie allerdings von einer Strafe verschont.

  • Energie einsparen durch gezielte Dämmung

    Hauseigentümer, die über einen unbeheizten Dachboden verfügen, kommen 2015 endgültig nicht mehr um die Dämmung der obersten Geschosswerke bzw. einer Dämmung unter dem Dach davon. Der Gesetzgeber gibt hier vor, dass ein Mindestmaß an Wärmeschutz nachgewiesen wird. Lediglich Hausbesitzer die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus schon seit 2002 selbst bewohnen, sind von dieser Dämmpflicht befreit. Geht die Immobilie durch einen Verkauf in andere Hände über, so ist der Neubesitzer verpflichtet, der Dämmpflicht nachzukommen. Dabei spielt es keinerlei Rolle, ob der Dachboden auch tatsächlich genutzt wird.

  • Alte Heizkessel müssen raus

    Für Standard- und Ölheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, kommt das Aus. Sie dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden und müssen ausgewechselt werden. Das kann für betroffene Hausbesitzer durchaus teuer werden. Doch es gibt Ausnahmen in Härtefällen. Immobilienbesitzer, die seit Februar 2002 ihr eigenes Ein- oder Zweifamilienhaus bewohnen, bleiben von der neuen Pflicht verschont. Darüber hinaus gilt die Pflicht zum Austausch nicht für Heizkessel, die über höhere Wirkungsgrade verfügen. Sie sind von der Austauschpflicht ausgenommen.

  •  
    Immobilienmesse Hausbau und Energie am 24. und 25. Januar 2015:

     
    Verweise:
    Energie-Plus-Häuser erobern den Massenmarkt
    SolarWorld AG – sechs Fragen an den Gründer und Vorstandsvorsitzenden Frank H. Asbeck
    Drastische Bußgelder bei Verstoß gegen EnEV
    Energiekonzepte – Dämmwahn allein reicht nicht/a>
    Verschärfung EnEV erfordert mehr Förderung
    Energie sparen
    Förderungsstopp – Interview mit Dr. Ilona Klein
    BMVBS-Förderprogramm für Energie-Plus-Häuser

Share

Das könnte Sie ebenfalls interessieren