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KfW Förderung für die Sanierung von Bestandsbauten

Von der KfW Förderung für die Sanierung von Bestandsbauten profitieren Eigentümer, die ihre Immobilie mit innovativer Heiztechnologie und anderen energetischen Sanierungsmaßnahmen modernisieren.

Die Sanierung von älteren Immobilien bietet ein erhebliches Einsparpotenzial.

Die Sanierung von älteren Immobilien bietet ein erhebliches Einsparpotenzial.
(Bild: thefutureis / clipdealer.de)

KfW Förderung für die Sanierung: Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die KfW Förderung erleichtert nicht nur Bauherren und Käufern von Neubauten die Entscheidung für energieeffiziente Häuser. Eigentümer, die ihre Bestandimmobilie energieeffizient sanieren möchten, profitieren ebenfalls von der staatlichen Förderung. Darüber hinaus können Fördermittel für die Barrierereduzierung, einen verbesserten Einbruchschutz sowie die Einrichtung eines Smart-Homes beantragt werden. Eine KfW Förderung wird als Kredit oder als Zuschuss, der direkt ausgezahlt wird, gewährt. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Kredit mit Tilgungszuschuss zu stellen. Bei dieser Förderung muss der Kreditbetrag nicht komplett zurückgezahlt werden.

Im Folgenden wird zunächst erläutert, wie mit der KfW Förderung die energetische Sanierung erleichtert wird. Anschließend werden die anderen Möglichkeiten, zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse zu beantragen, vorgestellt.

KfW Förderung für die energetische Sanierung von Bestandsbauten

Der Sanierungsbedarf im Bereich der privaten Wohnhäuser ist hoch, denn 35 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf die insgesamt 21 Millionen Gebäude. Hinsichtlich des CO2-Ausstoßes beträgt der Anteil der Gebäude ungefähr 30 Prozent. Aus diesem Grund hat der Bund Förderprogramme für die Sanierung von Bestandsimmobilien zusammengestellt, die bei der KfW Bank beantragt werden können. Das damit verbundene Ziel ist ehrgeizig: Bis Ende 2050 soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden um 80 Prozent reduziert werden. Das ist nur möglich, wenn die Bestandsbauten umfassend energieeffizient saniert werden.

Die Energiewende kann nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn alle Einsparpotenziale bei den Gebäuden realisiert werden. Auf die Ein- und Zweifamilienhäuser entfallen 39 Prozent des Energieverbrauchs. Die Sanierung von älteren Immobilien bietet somit ein erhebliches Einsparpotenzial. Wer seine Immobilie sanieren lässt und damit einen KfW-Effizienzstandard erreicht, kann Fördermittel für die Finanzierung beantragen. Darüber hinaus werden Einzelmaßnahmen gefördert, auch wenn dies nicht dazu führt, dass die Immobilie zum Effizienzhaus wird.

Um die Investitionen zu erleichtern, stellt die KfW Bank folgende Programme zur Verfügung:

  • 151: Energieeffizient Sanieren Kredit
  • 167: Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit
  • 270: Erneuerbare Energien – Standard
  • 430: Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss
  • 431: Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung
  • 433: Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle

Förderprogramm 151: Energieeffizient Sanieren Kredit

Es wird ein zinsgünstiger Kredit gewährt, der entweder für einzelne energetische Maßnahmen oder eine umfassende energetische Sanierung beantragt werden kann. Der Förderkredit beträgt maximal 120.000 Euro zu 0,75 Prozent Sollzins pro Jahr für die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus. Für einzelne Sanierungsmaßnahmen wird ein maximales Kreditvolumen von 50.000 Euro bewilligt. Die Fördermittel können auch beantragt werden, wenn damit sanierter Wohnraum gekauft wird. Darüber hinaus werden Tilgungszuschüsse bis zu 48.000 Euro gewährt.

Es sind alle baulichen Maßnahmen förderungsfähig, die eine Bestandsimmobilie zum KfW-Effizienzhaus machen. Der KfW-Effizienzhaus-Standard gibt als Zahlenwert an, wie hoch der Primärenergiebedarf pro Jahr im Verhältnis zu einem vergleichbaren Neubau sein darf. Je niedriger die Zahl, desto energieeffizienter ist das Gebäude und desto höher ist der gewährte Tilgungszuschuss:

  • KfW-Effizienzhaus 55: maximal 48.000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus 70: maximal 42.000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus 85: maximal 36.000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus 100: maximal 33.000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus 115: maximal 30.000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal: maximal 30.000 Euro

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Wird kein KfW-Effizienzstandard angestrebt, kann dennoch eine Förderung für folgende Einzelmaßnahmen beantragt werden:

  • Wärmedämmung der Fassade, des Daches und der Keller- sowie Geschossdecken
  • Modernisierung der Heizung
  • Austausch der Fenster und der Außentür
  • Erstanschluss an die Nah- oder Fernwärme
  • Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage

Förderprogramm 167: Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit

Dieser Förderkredit von maximal 50.000 Euro wird aktuell zu einem Zinssatz von einem Prozent effektivem Jahreszins bewilligt. Gefördert wir eine Umstellung von einer veralteten Heizungsanlage auf erneuerbare Energien. Der Kredit kann auch beantragt werden, wenn man sanierten Wohnraum kauft, der mit einer entsprechenden modernen Heizungsanlage ausgestattet ist. Eigentümer können ergänzend den BAFA-Zuschuss Heizen mit erneuerbaren Energien beantragen und somit doppelt profitieren.

Förderprogramm 270: Erneuerbare Energien – Standard

Die Kredite werden für den Einbau von Anlagen vergeben, die Strom und Wärme erzeugen, sowie für die entsprechenden Netze und Speicher. Dabei werden Anlagen gefördert, die Energiequellen wie Photovoltaik, Biogas, Wind und Wasser zur Erzeugung von Strom und Wärme nutzen. Solarthermische Anlagen werden allerdings mit dem Förderprogramm 151 subventioniert und für die Förderung von Wärmepumpen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.

Förderprogramm 430: Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss

Diese KfW Förderung umfasst einen Investitionszuschuss von maximal 48.000 Euro für eine komplette Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Für einzelne Maßnahmen können bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Die Zuschüsse werden auch beim Kauf von saniertem Wohnraum bezahlt.

Förderprogramm 431: Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung

Die energetische Sanierung wird optimiert, wenn ein Experte für Energieeffizienz diese Maßnahmen begleitet. Deshalb umfasst die KfW Förderung 50 Prozent der Kosten für diese Baubegleitung und finanziert die Beauftragung eines Experten mit maximal 4.000 Euro. Für die Bewilligung dieser KfW Förderung ist die gleichzeitige Beantragung der Förderprodukte 151, 430 oder 153 Voraussetzung.

Förderprogramm 433: Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle

Je Brennstoffzelle wird ein maximaler Zuschuss von 28.200 Euro bewilligt, damit diese innovative Technologie gefördert wird. Dabei ist es unerheblich, ob der Einbau in ein neues Gebäude oder in eine Bestandsimmobilie erfolgt.

KfW Förderung für weitere Maßnahmen der Sanierung

Die KfW Förderung richtet das Hauptaugenmerk darauf, Gebäude energieeffizient zu sanieren. Es gibt darüber hinaus weitere Möglichkeiten, den Bund an der Sanierung von Bestandsgebäuden zu beteiligen:

  • Förderprogramm 159: Altersgerecht Umbauen – Kredit
  • Förderprogramm 455-B: Barrierereduzierung – Zuschuss
  • Förderprogramm 455-E: Einbruchschutz – Zuschuss

KfW Förderung für altersgerechtes Umbauen

Eigentümer können bei einer Sanierung Maßnahmen der Barrierereduzierung durch einen zinsgünstigen Kredit sowie einen Zuschuss fördern lassen. Unabhängig vom Alter kann ein Antrag auf einen Förderkredit von maximal 50.000 Euro gestellt werden. Dieser Kredit wird auch für den Kauf von saniertem Wohnraum gewährt. Gleiches gilt für den Antrag auf Zahlung eines Zuschusses von bis zu 6.250 Euro für die Barrierereduzierung.

KfW Förderung für einen optimierten Einbruchschutz

Der Einbruchschutz ist ebenfalls Teil einer Sanierung von Bestandsbauten, sodass es möglich ist, einen Antrag auf einen Zuschuss von maximal 1.600 Euro zu stellen oder einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 50.000 Euro zu nutzen. Folgende Maßnahmen können finanziell gefördert werden:

  1. Einbau einbruchshemmender Türen
  2. Einbruchshemmende Nachrüstung bestehender Türen
  3. Einbau einbruchshemmender Garagentore
  4. Einbau einbruchshemmender Fenster
  5. Einbau einbruchshemmender Fenstertüren
  6. Nachrüstung von Fenstern und Fenstertüren
  7. Einbau einbruchshemmender Rollläden, Lichtschachtabdeckungen und Gitter
  8. Einbau von Alarmanlagen
  9. Einbau von Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchsschutzfunktion

KfW Förderung von Smart-Home-Anwendungen

Im Zuge einer Sanierung die Immobilie auf ein smartes Zuhause umzurüsten, bietet viele Vorteile, denn damit werden der Wohnkomfort, die Energieeffizienz sowie der Einbruchsschutz verbessert. Für die Finanzierung dieser Vorhaben stehen die Förderprogramme „Altersgerecht Umbauen“, „Barrierereduzierung“ sowie „Energieeffizient Sanieren“ zur Verfügung. Es können jeweils zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse beantragt werden.

KfW Förderung erleichtert die Finanzierung der Sanierung

Mit den verschiedenen Förderprogrammen der KfW Bank und einer ergänzenden Förderung durch das BAFA wird es Eigentümern von Bestandsimmobilien wesentlich erleichtert, eine umfassende Sanierung durchzuführen. Förderkredite von bis zu 120.000 Euro und Tilgungszuschüsse von maximal 48.000 Euro sind ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung der Bauvorhaben. Es ist empfehlenswert, ein Konzept für die Sanierung zu erstellen, das verschiedene Bereiche wie die energetische Sanierung, den Abbau von Barrieren und den verbesserten Einbruchsschutz umfasst. Auf diese Weise profitieren Eigentümer optimal von der KfW Förderung und machen ihr Zuhause fit für die Zukunft.

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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Passivhaus, Finanzierung
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