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Carports: Baugenehmigung in Österreich erforderlich oder nicht?

Ein Carport bietet gegenüber herkömmlichen Garagen zahlreiche Vorteile. Es besteht zum Beispiel eine viel bessere Durchlüftung, sodass sich schädliche Autoabgase und Feinstaub besser verflüchtigen können – und günstiger ist die Errichtung eines Carports allemal.

Carport aus Holz

In Österreich hat jedes Bundeslang eigene Regelungen für die Errichtung eines Carports. (Bild: Udo72 / clipdealer.de)

Die Bausätze sind wie bei www.easycarport.at bereits ab wenigen hundert Euro zu haben. Ein Carport ist außerdem an einem Tag errichtet. Doch wie sieht es eigentlich mit dem Baurecht in Österreich aus? Ist eine Baugenehmigung erforderlich?

Uneinheitliche Regelungen in den Bundesländern

Leider gibt es in Österreich keine einheitliche Regelung für die Errichtung eines Carports. Jedes Bundesland hat eigene Vorschriften.

Burgenland

Ein Carport kann im Burgenland dann ohne Baugenehmigung errichtet werden, wenn er als freistehender Carport maximal 2 Meter hoch ist und die Grundfläche nicht größer als 20 qm ausfällt. Beim Bau an der Grundstücksgrenze reicht eine einfache Zustimmung des Nachbarn aus. Der Bau muss jedoch formlos schriftlich mit einer Skizze angezeigt werden.

Kärnten

Auch in Kärnten ist in den meisten Fällen keine Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports erforderlich. Der Carport darf jedoch nicht höher als 3,5 Meter sein und die Grundfläche nicht größer als 25 qm. Der Bau an Nachbarsgrenzen erfordert eine schriftliche Einwilligung des Nachbarn. Der Bau ist durch schriftliche Meldung an das Bauamt inklusive einer Skizze und Grundstücksnummer anzuzeigen.

Niederösterreich

Seit 2017 müssen in Niederösterreich Carports genehmigt werden. Für die Genehmigung eines nach allen Seiten offenen Carports reicht eine einfache Skizze sowie die Genehmigung des Nachbarn beim Bau an der Grundstücksgrenze jedoch aus. Sollen jedoch mindestens zwei Seiten geschlossen sein ist eine formale Baugenehmigung nach der niederösterreichischen Bauordnung erforderlich.

Oberösterreich

In Oberösterreich kann ein Carport ohne Baugenehmigung gebaut werden, wenn die Grundfläche nicht mehr als 35 qm einnimmt und weniger als 2 Seiten mit Wänden geschlossen sind. Eine Anzeige beim Bauamt mit einer Skizze und der Einwilligung des Nachbarn bei einer Grenzbebauung ist jedoch erforderlich. Auch wenn mehr als 50 % mit Wänden geschlossen werden ist keine Genehmigung notwendig, wenn die Grundfläche nicht größer als 15 qm ist.

Salzburg

In Salzburg wird ohne Ausnahme eine Baugenehmigung für den Bau eines Carports benötigt. Diese wird jedoch, wenn die Vorschriften des Baurechts eingehalten werden innerhalb von acht Wochen meist problemlos ausgestellt.

Steiermark

In der Steiermark können je Grundstück bis zu zwei Carports ohne Baugenehmigung errichtet werde, wenn maximal 3 Seitenwände geschlossen sind und die Grundfläche insgesamt 40 qm nicht überschreitet. Eine Meldung an das Bauamt, inklusive einer Skizze ist jedoch obligatorisch.

Tirol

In Tirol geht es bei der Errichtung eines Carports etwas bürokratischer vor. Jeder Carport, egal wie groß muss genehmigt werden. Die Genehmigungen werden jedoch im Regelfall ohne Probleme ausgestellt, wenn sichergestellt ist, dass der Carport sach- und fachgerecht gebaut wird und die Vorschriften der Bauordnung beziehungsweise des Baugesetzes eingehalten werden.

Vorarlberg

In Vorarlberg gibt es keine Vorschriften in der Bauordnung, wann eine Genehmigung für die Errichtung eines Carports erforderlich ist und wann nicht. Hier empfiehlt es sich vor dem Bau beim zuständigen Bauamt anzufragen, welche genauen Bestimmungen in der jeweiligen Gemeinde gelten.

Wien

In Wien wird in den meisten Fällen keine Baugenehmigung benötigt, wenn ein Carport errichtet werden soll. Bedingung für die genehmigungsfreie Errichtung ist, dass der Carport maximal drei Meter vom Haus entfernt steht und sich kein Zimmerfenster in unmittelbarer Nähe angrenzt. Darüber hinaus ist die im Bebauungsplan vorgesehene Grundfläche sowie die für Bauten vorgesehene Höhe einzuhalten.

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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Hausbau
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