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Mehrgenerationenhaus: Alle unter einem Dach

Was muss getan werden, damit ein Mehrgenerationenhaus gelingt? Gegenseitige Rücksichtnahme und die Freude am Dasein des Anderen sind wichtige Bedingungen.

Ein Mehrgenerationenhaus kann auch ein Mehrfamilienhaus sein.

Ein Mehrgenerationenhaus kann auch ein Mehrfamilienhaus sein. (Bild: iriana88w / clipdealer.de)

Mehrgenerationenhaus: Mehrere Definitionen geläufig

Immer mehr Menschen können sich vorstellen, dass sie gemeinsam im Mehrgenerationenhaus leben. Großeltern, Eltern, Kinder oder Großeltern und Enkelkinder: Konstellationen gibt es ganz verschiedene. Dabei ist der Begriff „Mehrgenerationenhaus“ durchaus vielfältig zu verstehen. Denn auch das Begegnungsstätten-Projekt der Regierung trägt diesen Namen. Dort kommen unter einem Dach Alt und Jung zusammen, können sich im offenen Bereich treffen, miteinander in Kontakt kommen und neue Beziehungen eingehen. Ältere Menschen werden hier zum Ersatz der vielleicht nicht mehr vorhandenen Großeltern. Jüngere werden zu gern gesehenen Zuhörern von Geschichten, die es verdienen, überliefert zu werden. Es werden gemeinsame Projekte angegangen, vielleicht auch Unternehmungen geplant. Menschen jeden Alters können sich dort treffen, auch Menschen unterschiedlicher Herkunft und Hautfarbe sind gern gesehen. Ein solches Mehrgenerationenhaus bietet die Nähe zu Menschen unterschiedlichen Alters, aber auch den Service der Koordination von Angeboten.

Ein Mehrgenerationenhaus kann aber auch ein Mehrfamilienhaus sein, das das gemeinsame Wohnen mehrerer Generationen ermöglicht. Immer wieder gibt es bei den Architekten Nachfragen zu solchen Häusern oder bei den Maklern nach entsprechenden Kaufangeboten. Die Vorteile des Mehrgenerationenhauses liegen auf der Hand:

  • Geringere Kosten
    Wenn eine Familie zusammen mit drei Generationen (oder wenigstens zwei) unter einem Dach lebt, lassen sich die Kosten für eine weitere Wohnung sparen. Auch wenn das Mehrgenerationenhaus größer sein muss als ein normales Haus für eine Familie, so sind die Kosten doch weitaus geringer. Vor allem Stromanschluss oder Telefon, Fernsehen und bestimmte Grundgebühren müssen nur einmal gezahlt werden.
  • Babysitter frei Haus
    Es ist normal, dass im Mehrgenerationenhaus die Großeltern auf die Enkel aufpassen, wenn deren Eltern einmal außer Haus sind. Ein zusätzlicher Babysitter wird in der Regel nicht benötigt. Das stellt zum einen ein weiteres Einsparpotenzial dar, zum anderen ermöglicht es eine engere Bindung zwischen Großeltern und deren Enkeln. Werden die Älteren pflegebedürftig, kehrt sich die Fürsorge um und die Jüngeren kümmern sich um die Großeltern.
  • Selbstbestimmtes Wohnen im Alter
    Leider ist es eine Folge des Alters, dass sich eine Hilfs- und teilweise Pflegebedürftigkeit einstellt. Leben Menschen unterschiedlichen Alters unter einem Dach, können sie sich gegenseitig helfen. In vielen Fällen können Senioren hier noch lange selbstbestimmt leben und vermeiden den Weg ins Pflegeheim.
  • Aufgabenteilung möglich
    Gehört zum Mehrgenerationenhaus ein Garten, kann sich dessen Gestaltung ebenso geteilt werden wie der Dienst in der Küche. Der Hund muss zum Tierarzt, während das Kind zum Flötenunterricht gebracht werden muss? Auch hier ist eine Aufgabenteilung möglich und erleichtert allen den Alltag.

Vertragliche Regelungen sind wichtig

Auch wenn hier die Familie zusammenleben will: Im Mehrgenerationenhaus sollte alles vertraglich festgehalten werden. Das gilt vor allem im Hinblick auf die Finanzen. Wer soll was übernehmen, welche Kosten werden wie geteilt? Wenn Sie das Haus erst bauen wollen, sollten bereits im Vorfeld geklärt werden, ob sich alle Generationen an den Baukosten beteiligen und wenn ja, wie die Eigentumsverhältnisse des Hauses geregelt werden. In den meisten Fällen dürfte es einfacher sein, wenn die mittlere Generation das Bauen und die Finanzierung übernimmt und es eine zusätzliche vertragliche Regelung zur Kostenbeteiligung durch die Älteren gibt. Im Streitfall kann es durchaus sein, dass der Verwandtschaftsgrad auf einmal völlig unerheblich ist und dass es keine Rolle mehr spielt, dass sich hier Eltern und deren Kinder zanken! Es lohnt sich durchaus, den Service eines Immobilienanwalts oder wenigstens eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

Wenn die Großeltern beispielsweise die Hälfte der Finanzierung übernehmen, sollten sie dafür wenigstens ein lebenslanges Wohnrecht zugestanden bekommen. Doch auch dieses muss vertraglich geregelt werden. Außerdem gilt es, festzulegen, ob Mietzahlungen vereinbart werden sollen. Bei einem eingetragenen Wohnrecht sind solche Vereinbarungen aber nicht bindend. Wohnrecht bedeutet nicht Miete! Eventuell kann vereinbart werden, dass jeder seine eigenen Verbrauchskosten trägt, dafür muss aber wiederum die genaue Bestimmung des Verbrauchs möglich sein. Lassen Sie sich diesbezüglich bitte umfassend beraten.

Welches Haus ist für das Mehrgenerationenhaus ideal?

Wenn Sie ein Haus als Mehrgenerationenhaus bauen wollen, werden Sie sicherlich der Meinung sein, dass es vor allem groß sein muss. Schließlich wollen sich alle auch gegenseitig aus dem Weg gehen können und ihren eigenen Bereich nutzen dürfen. Beim Bauen gilt aber, dass die Größe für die Finanzierung relevant ist: Je größer das Haus, desto teurer der Bau. Leider können manche Generationen unterschiedlicher nicht sein und somit ist es ratsam, bei der Erfordernis nach einer Kosteneinsparung auf einen entsprechenden Grundriss zu setzen. Jeder muss zumindest sein eigenes Zimmer bekommen. Ideal ist es, wenn ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung errichtet wird oder wenn Sie ein Zweifamilienhaus mit zwei separaten Eingängen bauen lassen. Hier wohnen alle für sich und dennoch direkt Tür an Tür.

Bei der Planung sollten Sie aber nicht nur an die räumliche Nähe denken, sondern auch an den Fürsorgeaspekt des Mehrgenerationenhauses. Was ist, wenn die Älteren eines Tages pflegebedürftig werden? Durch ein Haus im Bungalowstil kann die nötige Barrierefreiheit im ganzen Haus gewährleistet werden. Möglich ist es auch, dass die Älteren die untere Etage bewohnen und die Jüngeren die obere, sollte sich ein zweigeschossiger Bau mit Treppe nicht vermeiden lassen. Bitte bedenken Sie beim Thema Barrierefreiheit auch die folgenden Punkte:

  • keine Stufen im Eingangsbereich
  • ausreichend breite Türen
  • breiter Zugang zur Terrasse
  • gut zugänglicher Parkplatz vor dem Haus
  • Haustechnik über Smarthome-Geräte steuern, wenn die Technik schwer zugänglich ist
  • keine Stufe zur Dusche, niedriges Waschbecken, niedriges WC
  • gut erreichbare Küchengeräte

Auch hierbei gilt wieder die Empfehlung, dass Sie vor dem Bau eines Mehrgenerationenhauses den Service eines Architekten oder eines Bauingenieurs nutzen sollten, der zum Thema Barrierefreiheit berät. Es gibt viele Dinge, die Sie als Laie übersehen würden, die aber logisch sind, wenn Sie darauf hingewiesen werden. Teilen Sie dem planenden Architekten Ihre Wünsche mit, er wird sie in unterschiedlicher Art und Weise aufnehmen und Umsetzungsvorschläge unterbreiten.

Planung der Wohneinheiten im Mehrgenerationenhaus

Die räumliche Nähe zueinander kann toll sein. Aber Menschen haben die Eigenart, sich auch rasch auf die Nerven zu gehen! Überlegen Sie daher, ob Sie getrennte oder gemeinsame Wohneinheiten bevorzugen. Bei getrennten Wohneinheiten gibt es für alle genügend Möglichkeiten, sich zurückzuziehen, einzelne Gewohnheiten stören die übrigen Bewohner nicht. Jeder kann sich seinen Bereich so einrichten, wie es ihm gefällt, gegenseitige Hilfe ist aber immer noch möglich. Außerdem lassen sich hier die Eigentumsverhältnisse leichter klären.

Doch auch eine gemeinsame Wohneinheit im Mehrgenerationenhaus hat ihre Vorteile. Wird ein Haushalt gemeinsam geführt, fällt eine stärkere Unterstützung der Älteren nicht so sehr ins Gewicht. Es muss nur eine Immobilie finanziert werden und auch die nötigen Anschlüsse sind nur einmal zu beantragen. Die Grunderwerbssteuer beim Kauf muss ebenfalls nur von einer Partei gezahlt werden. Wer so wohnen möchte, fördert das sehr enge Zusammenleben der Generationen, was aber durchaus Konfliktpotenzial bieten kann. Zeigt sich beim gemeinsamen Wohnen, dass sich manche Eigenheiten kaum oder gare nicht tolerieren lassen, ist es schwer, nachträglich eine Lösung zu finden. Der Umbau des eben fertiggestellten Gebäudes kommt meist schon allein aus Kostengründen nicht infrage. Somit ist es besser, schon bei der Planung über die theoretische Möglichkeit zweier getrennter Wohneinheiten nachzudenken. Ob diese dann umgesetzt werden oder nicht, bleibt abzuwarten.

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Autor: Veröffentlichung durch Julian Oberhauser
Veröffentlicht in: Hausbau, Finanzierung, Ratgeber
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