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Dämmung von Altbauten: Rechtliche Vorgaben und typische Irrtümer

Bei der Dämmung von Altbauten kommt es auf die Einhaltung der Energiesparverordnung an. Entsprechende Maßnahmen zur Wärmedämmung werden durch die Zuschüsse und Förderkredite der KfW unterstützt.

Die Dämmung von Altbauten geht bei Weitem über eine bloße Wärmedämmung der Fassade hinaus.

Die Dämmung von Altbauten geht bei Weitem über eine bloße Wärmedämmung der Fassade hinaus.
(Bild: kzenon / clipdealer.de)

Dämmung von Altbauten: Energieeinsparverordnung setzt den Rahmen

Für alle Hauseigentümer, die sich mit der Dämmung von Altbauten befassen, sind die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 maßgeblich. Verschiedene Anforderungen sind dort genannt, deren Einhaltung ist abhängig von den jeweiligen Maßnahmen, die bei der Sanierung von Fassade, Keller und der Wände durchgeführt werden sollen. Diese Vorgaben beziehen sich zum einen auf die Arbeiten selbst, zum anderen auf die verwendeten Materialien und deren Qualität. Die Anforderungen, die durch die EnEV gemacht werden, sind aber nur dann relevant, wenn die Maßnahmen zur Wärmedämmung mehr als zehn Prozent der Bauteilfläche des Hauses betreffen. In diesem Zusammenhang sei auf den Wärmedurchgangskoeffizienten hingewiesen, der bei einem Bauteil nicht überschritten werden darf und der die Wärmeleitfähigkeit eines Bauteils widerspiegelt. Der Wert wird auch als U-Wert angegeben. Je niedriger er ist, desto besser ist die Wärmedämmung des Gebäudes. Bei Wohngebäuden darf der U-Wert 0,24 W/(m²K) nicht überschreiten, bei Nicht-Wohngebäuden ist der maximale U-Wert auf 0,35 W/(m²K) festgelegt. Soll eine Förderung der KfW in Anspruch genommen werden, liegen die Werte sogar noch darunter.

Bis zur Geltung der EnEV 2014 galten nur Vorgaben in Bezug auf die Wärmedämmung der Innen- oder Außenwände, wenn eine Sanierung von Altbauten vorgenommen werden sollte. Doch dann wurde eine Regel zur verpflichtenden Sanierung aufgenommen, die sich auf Geschossdecken bezieht, die im oberen Teil des Hauses liegen und die nicht begehbar sind. Hier gilt ebenfalls der maximale U-Wert von 0,24 W/(m²K). Diese Geschossdecken müssen aber zugänglich sein, damit die Dämmung durchgeführt werden kann. Es handelt sich um Decken, die nicht für einen späteren Ausbau zum Dachzimmer infrage kommen, aber in denen eine normal große Person stehen kann. Ist das Dach von außen ausreichend gedämmt worden, entfällt die Pflicht zur Wärmedämmung der Geschossdecken.

Welche Maßnahmen sind bei der Dämmung von Altbauten möglich?

Die Dämmung von Altbauten geht bei Weitem über eine bloße Wärmedämmung der Fassade hinaus. Auch Fenster, Keller und Wände können eine Dämmung bekommen bzw. sollten. Kritische Stimmen meinen zwar, dass sich die Investitionen für die Dämmung nicht rechnen würden, doch dies ist zu einseitig betrachtet. Wer zu wenig investiert und auf billige Materialien setzt, muss mit einem raschen Verschleiß derselben und einem bald nötigen Austausch rechnen. Dann konnte sich die Investition freilich nicht amortisieren, weil sich eingesparte Heizkosten nicht innerhalb der ersten Jahre ausgleichend auf die Investitionskosten auswirken.

Die folgenden Maßnahmen kommen für eine Dämmung in Altbauten infrage:

  • Dämmung zwischen den Sparren
  • Wärmedämmung eines nicht genutzten Dachraums, zusätzliches Aufbringen einer begehbaren Abdeckung
  • Dämmung der Wände durch Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems
  • Dämmung der Fassade durch Wärmedämmung, Hinterlüftung und Verkleidung
  • Innendämmung der Wände
  • Ersatz alter Fenster durch Fenster mit hoch wärmedämmender Verglasung
  • Dämmung der Fenster durch Einbringen neuer Gummidichtungen und durch neue Wärmeschutzverglasung
  • Dämmung im Keller durch Anbringen eines Dämmstoffes an der Unterseite der Kellerdecke

Viele dieser Maßnahmen lassen sich mit ohnehin nötigen Sanierungsarbeiten verbinden. Wird beispielsweise das Dach neu gedeckt, kann die Dämmung zwischen die Sparren gebracht werden.

Welche Unterstützung gibt es hinsichtlich der Kosten?

Die Kosten für eine effiziente Dämmung von Altbauten können sich zwischen 5.000 und 25.000 Euro belaufen. Genaue Zahlen sind an dieser Stelle nicht möglich, weil zum einen der Umfang der Arbeiten für die Kosten ausschlaggebend ist, zum anderen die verwendeten Materialien und deren Qualität. Polystyrolplatten oder Mineralwolle als Dämmung sind bedeutend günstiger, als wenn in den Altbauten moderne Platten aus Polyurethan oder Vakuumverbundplatten verbaut werden. Die KfW unterstützt Hauseigentümer bei der Sanierung von Altbauten mit verschiedenen Förderprogrammen. Diese werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt oder als zinsgünstige Kredite. Die folgenden Programme sind derzeit durch die Fördermaßnahmen der KfW abgedeckt:

  • Energieeffizient sanieren – Kredit (Programm 151)
    Hierüber werden die Kosten für eine komplette Sanierung oder für einzelne Maßnahmen reduziert, denn der Förderkredit in Höhe von bis zu 120.000 Euro für eine komplette oder in Höhe von bis zu 50.000 Euro für eine teilweise Sanierung ist mit einem besonders günstigen Zinssatz behaftet. Außerdem ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 48.000 Euro möglich.
  • Energieeffizient sanieren – Investitionszuschuss (Programm 430)
    Der Zuschuss für eine komplette Sanierung beträgt hier bis zu 48.000 Euro, bis zu 10.000 Euro werden für Einzelmaßnahmen bewilligt. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (Programm 431)
    Um die genannten Förderungen in Anspruch nehmen zu können, ist ein Gutachten eines Energieexperten, der durch die KfW anerkannt ist, nötig. Der mögliche Zuschuss zu den Kosten des Gutachters beläuft sich auf 50 Prozent, maximal werden 4000 Euro gezahlt. Der Zuschuss ist nur mit anderen Förderprogrammen kombiniert nutzbar.

Dämmung im Altbau: Fünf verbreitete Irrtümer

Beim Bauen wird darauf geachtet, dass alle Vorgaben eingehalten werden, ansonsten kann die Bauabnahme nicht erfolgen. Ein Altbau erfüllt nicht automatisch alle Anforderungen hinsichtlich der EnEV, daher müssen im Rahmen der Sanierung diese Vorgaben erreicht werden. Doch beim Sanieren von Fassade, Fenster, Keller und auch der Wände zeigen sich weitverbreitete Fehlannahmen:

  1. Kosten sind höher als beim Bauen
    Sicherlich sind die Kosten für die Dämmung beim Bauen direkt enthalten, bei der Sanierung müssen sie nachträglich zu den Baukosten addiert werden. Doch sie sind nicht zwingend höher, weil auch Einzelmaßnahmen durchgeführt werden können und weil die bestehende Bausubstanz genutzt wird. Werden zum Beispiel die oberen Geschossdecken gedämmt, können diese einfach durch das Auflegen von Mineralwolle vor einem Energieverlust geschützt werden. Werden die Geschossdecken nicht begangen, muss die Mineralwolle noch nicht einmal mit begehbaren Platten abgedeckt werden.
  2. Sanierung von Altbauten ist bei denkmalgeschützten Gebäuden nicht möglich
    Auch hierfür gibt es Möglichkeiten, die sich vor allem auf eine Innendämmung beziehen. Damit bleibt die äußere Ästhetik des Hauses erhalten und kann originalgetreu restauriert werden. Eine sehr gute Energieeffizienz wird dennoch erreicht. Wichtig ist hier nur, dass zum Beispiel Vakuumverbundplatten genutzt werden. Diese zeichnen sich durch ihre geringe Stärke bei gleichzeitig sehr guter Wärmedämmung aus. Damit wird der Wohnraum nicht verkleinert. Für das Dach kann die Dämmung ebenfalls von innen oder zwischen den Sparren erfolgen.
  3. Die Fassade muss immer zuerst gedämmt werden
    Beim Bauen wird das gesamte Gebäude gedämmt, hier stellt sich keine Frage nach der Reihenfolge. Beim Dämmen von Altbauten hingegen muss meist schon allein aus finanziellen Gründen entschieden werden, welche Maßnahmen durchzuführen sind. Dabei ist es keineswegs vorgeschrieben, zuerst die Fassade zu dämmen. Erst dann, wenn ohnehin Maßnahmen anstehen und dabei mehr als zehn Prozent der Fläche neu zu verputzen sind, müssen Hauseigentümer die Fassade dämmen.
  4. Aus Altbauten werden keine Effizienzhäuser
    Doch! Auch Altbauten können zu Passivhäusern werden, wenn die Wände und die übrigen Bauteile gedämmt werden und wenn die Heizung einer Optimierung unterzogen wird. Wichtig ist hierbei der Energieberater, der genau festlegen kann, welche Maßnahmen relevant sind.
  5. Bei Sanierungen gibt es keine Förderungen
    Die KfW richtet sich mit ihren Angeboten nicht nur an Bauherren, sondern auch an Käufer von Häusern, die energetisch saniert werden müssen. Ein Zuschuss zu den Kosten oder ein zinsgünstiger Kredit ist daher auch für die Sanierung und neue Dämmung möglich. Dabei werden sowohl Komplett- als auch Einzelmaßnahmen gefördert. Eine Beantragung ist jedoch unbedingt vor Beginn der Maßnahmen nötig! Werden entsprechende Anträge erst im Nachhinein gestellt, ist es nicht möglich, diese zu berücksichtigen, es gibt keine Förderung.
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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Hausbau, Ratgeber
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