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Auswahl der passenden Versicherung

Der Traum von den eigenen vier Wänden ist kostspielig. Da ist es sinnvoll, die Investition in das Eigenheim oder die Eigentumswohnung gut abzusichern. Unfälle passieren schnell, auch gegen starke Unwetter ist kein Besitzer einer Immobilie geschützt.
Für einen ausreichenden Schutz vor allen möglichen Gefahren sind diverse Versicherungen erforderlich. Idealerweise werden die Kosten dafür bereits bei der Finanzierung der eigenen vier Wände berücksichtigt.

die richtige Versicherung

Die Auswahl der passenden Versicherung ist eminent wichtig! (Bild: convisum/clipdealer.de)

Versicherung für unbewegliche Gegenstände

Ein Eigenheim ist eine Investition für das Leben. Optimal abgesichert ist diese Investition mit einer Wohngebäudeversicherung. Sie schützt das Gebäude und alle festen Gegenstände am Gebäude selbst. Sie greift immer dann, wenn Schäden von außen die Immobilie beschädigen.
Eine Wohngebäudeversicherung greift bei:

  • Unwetterschäden durch Sturm, Hagel, Starkregen oder Blitzeinschlag
  • Bei Bränden oder Explosionen
  • Bruch von Wasser- und Abwasserleitungen

Darüber hinaus ist der Schutz bei einer Wohngebäudeversicherung erweiterbar. Eigentümer können Schäden durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Schneelawinen absichern. Die Höhe der zusätzlichen Kosten richtet sich nach dem Wohnort. Je größer das Risiko für eine Naturkatastrophe ist, desto teurer wird der optionale Schutz der Wohngebäudeversicherung.
Wird eine eigene Solaranlage auf dem Dach oder Grundstück betrieben, kann die Anlage ebenfalls zusätzlich mit dieser Versicherung geschützt werden. Gleiches gilt für sonstige Grundstücksbestandteile. Der Schutz lässt sich auf feste Gegenstände auf dem Grundstück erweitern, etwa einer Überdachung, dem Carport oder einen eigenen Gartenpavillon hinter dem Haus.

Bewegliche Gegenstände versichern

Viele Immobilienbesitzer wissen oftmals nicht, wo der Unterschied zwischen einer Wohngebäudeversicherung und einer Hausratversicherung liegt. Während die Wohngebäudeversicherung Schäden an allen unbeweglichen Gebäudeteilen übernimmt, haftet die Hausratversicherung bei losen Gegenständen. So haftet die Versicherung bei Schäden an Gegenständen, die bei einem Umzug theoretisch mitgenommen werden können. So sind pauschal alle Möbel, Elektrogeräte oder Teppiche versichert.
Welche Schäden in der Hausratsversicherung abgedeckt sind, hängt vom gewählten Anbieter ab. Hier empfiehlt sich ein kostenloser Vergleich der Hausratsversicherung auf Verivox. Das Vergleichsportal listet die besten Anbieter für eine Hausratsversicherung übersichtlich auf. Verbraucher können auf einen Blick sehen, welche Schäden mitversichert sind und wie hoch die Deckungssumme ist. Hier gibt es erhebliche Unterschiede, die durch einen Vergleich ersichtlich sind. Nicht zuletzt ist auch der Preis für die Hausratsversicherung von Bedeutung. Die Preisspanne zwischen den einzelnen Anbiete ist erheblich, hier führt der Vergleich zum preiswerten Anbieter mit dem gewünschten Versicherungsumfang.

Diverse Schäden sind bei einer Hausratversicherung standardmäßig abgesichert. Ähnlich wie bei der Wohngebäudeversicherung können ein Brand, Blitzschlag oder eine Explosion ursächlich sein. Wasserschäden sind ebenso versichert wie Schäden durch Unwetter. Zusätzlich sind Schäden nach Einbruch oder Raub sowie bei Vandalismus nach einem Einbruch abgedeckt.

Schäden durch Ungeziefer sind nicht versichert

Bei der Wohngebäudeversicherung wird von vielen Anbietern die Erweiterung „unbenannte Schäden″ angeboten. Ein Blick in das Kleingedruckte für diese Haftungsfälle macht schnell deutlich, dass Ungezieferschäden generell nicht gedeckt sind.

Dennoch: Es kommt darauf an, welche Schäden durch welches Tier verursacht werden.
Manche Versicherungen übernehmen Schäden, die von Marder oder Waschbären an Dächern, Außenwänden oder elektrischen Anlagen verursacht werden. Für sie sind diese Tiere per eigener Definition keine Schädlinge, daher greift der Versicherungsschutz. Möchten sich Immobilienbesitzer gegen eine solche Gefahr versichern, sollten sie ihren Anbieter direkt ansprechen.

Für die reine Schädlingsbekämpfung, etwa für die Entfernung von Wespen- oder Bienennestern oder Schaben, haben einige Versicherungsanbieter optionale Leistungen im Angebot. Sie übernehmen dann bis zu einer bestimmten Höhe die Kosten für einen Kammerjäger bzw. Schädlingsbekämpfer. Auch hier ist die Kostenübernahme im Einzelfall vorab mit dem Anbieter abzusprechen.

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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Versicherung
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