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Handwerker engagieren trotz Corona: Darf der Installateur noch in die Wohnung kommen?

Viele Menschen fragen sich derzeit: Darf ich einen Handwerker überhaupt in meine Wohnung lassen? Corona scheint doch alles zu verbieten! Doch nötige Reparaturen können natürlich ausgeführt werden.

Wer einen Handwerker benötigt, darf diesen natürlich auch trotz Corona beauftragen.

Wer einen Handwerker benötigt, darf diesen natürlich auch trotz Corona beauftragen.
(Bild: lightfieldstudios / clipdealer.de)

Handwerker trotz Corona: Das ist jetzt erlaubt

Wer eine defekte Heizung hat, einen Rauchmelder installiert haben möchte oder andere Leistungen von einem Handwerker benötigt, darf diesen natürlich auch trotz Corona beauftragen. Wichtig ist nur, dass die geltenden Abstandsregeln, die seit Beginn der Corona-Pandemie bundesweit gepredigt werden, eingehalten werden.

Kontakte im eigenen Zuhause reduzieren

Dass der Kontakt zu anderen Menschen reduziert werden soll, ist seit Beginn der Corona-Pandemie klar. Wichtig ist aber, dass auch gegenüber dem Handwerksbetrieb der Kontakt so gering wie möglich ausfällt. Das freundliche Händeschütteln zur Begrüßung muss leider ausfallen. Kunden sollten darüber hinaus keine Verpflegung anbieten, auch wenn sie das theoretisch dürfen. Dass die geltenden Abstandsregeln einzuhalten sind, versteht sich von selbst, außerdem ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfehlenswert. Außerdem sollten Kunden dem Monteur oder Installateur am besten alle Türen öffnen und diese auch offen halten. So wird der Kontakt innerhalb der Wohnung reduziert, weil die Handwerksleute nichts anfassen müssen, was sie nicht unbedingt müssen. Des Weiteren sollten sie die Chance haben, direkt nach dem Betreten der Wohnung die Hände zu waschen.

Aktuell kürzere Wartezeiten

Des einen Freud, des anderen Leid: Aktuell erfreuen sich viele Kunden daran, dass Handwerksbetriebe die übertragenen Aufträge schneller ausführen. Niemand muss gerade lange auf einen Termin warten, auch bei Dingen nicht, die vorher mit einer mehrwöchigen Wartezeit verbunden waren. Doch das ist kein Grund zur Freude für die Handwerksunternehmen, denn die kürzeren Wartezeiten liegen nur daran, dass weniger Aufträge vergeben werden. Die Menschen sind verunsichert und trauen sich oft nicht, die Betriebe anzurufen bzw. einen Auftrag zu erteilen. Zu groß ist die Angst, sich anzustecken, was angesichts anhaltender Diskussionen in den Medien immer noch verstärkt wird. Doch die Corona-Pandemie hat für die Betriebe außer der Infektionsgefahr einen ganz anderen Schrecken, nämlich den der Insolvenz. Allen ist klar, dass schwere Zeiten für das Handwerk angebrochen sind, auch wenn viele Unternehmen noch arbeiten dürfen. Wer die Handwerksbetriebe in seiner Region auch in Zeiten von Corona unterstützen möchte, schiebt nötige Arbeiten daher nicht länger auf als unbedingt nötig!

Teilweise steigen die Kosten

Manche Betriebe, die noch arbeiten dürfen, versuchen, durch höhere Preise einen Teil der ausgefallenen Einnahmen wieder zurückzuholen. Das ist nur bedingt sinnvoll, denn viele Menschen nehmen gerade aufgrund der Preise Abstand von der Auftragsvergabe. Wer selbst nicht weiß, wo er oder sie beruflich in nächster Zeit stehen wird, ist eher zurückhaltend bei hohen Investitionen. Gerade Besitzer von Eigenheimen sind längst nicht mehr so baufreudig wie noch zu Beginn der Corona-Pandemie, als viele die freie Zeit des Lockdowns genutzt haben, um lange anstehende Renovierungsarbeiten und Sanierungen zu erledigen. Jetzt, wo noch nicht einmal die Baumärkte geöffnet sind, verbietet sich dies ohnehin, weil einfach kein Material eingekauft werden kann.
Aufträge, die bisher an die Handwerksunternehmen vergeben wurden, müssen nicht storniert werden und sind in der Regel auch zu den bereits vereinbarten Preisen auszuführen. Nur wenige Betriebe erhöhen die Kosten, was allerdings auch schon vor Corona in gewissem Rahmen möglich war. Hier galt eine Grenze von maximal 30 Prozent, die aber nur in den seltensten Fällen ausgeschöpft wurde.
Die Handwerksbetriebe selbst raten dazu, anstehende Reparaturen wie geplant durchführen zu lassen. In vielen Fällen sind diese wirklich dringend nötig und ein Aufschieben würde die Sache nur verteuern, weil bereits vorhandene Schäden größer werden. Sie beklagen sich vielfach darüber, dass viele Aufträge zwar nicht storniert würden, wohl aber nach hinten verschoben werden.

Die Auswirkungen der Corona-Vorschriften bekommen alle Handwerker zu spüren.

Die Auswirkungen der Corona-Vorschriften bekommen alle Handwerker zu spüren.
(Bild: zaniastudio / clipdealer.de)

Diese Handwerksbetriebe sind von den Schließungen aufgrund Corona betroffen

Während einige Handwerker aufgrund von Corona nicht mehr arbeiten dürfen, betreffen die aktuellen Regelungen andere wiederum nur bedingt. Eines ist aber klar: Die Auswirkungen bekommen alle zu spüren, und auch wenn die Menschen wissen, dass Handwerker ins Haus kommen dürfen, wollen viele das gar nicht.

Diese Handwerker dürfen nicht mehr arbeiten

Besonders hart getroffen wurden diese Handwerker, als die Eindämmungsmaßnahmen aufgrund Corona beschlossen wurden:

  • Friseure
  • Kosmetiker
  • Masseure
  • Tattoo- und Piercingstudios

Aufgrund des dort nötigen engen Körperkontakts zu den Kunden wurde den Angehörigen dieser Berufe ein Berufsverbot auferlegt. Dies gilt übrigens allen Hygienemaßnahmen zum Trotz!

Diese Handwerker dürfen weiterarbeiten

Corona macht für viele Handwerker Ausnahmen und so dürfen diese weiterarbeiten. Dies gilt zum Beispiel für Optiker und Hörgeräteakustiker, für Kfz-Werkstätten (Händler hingegen müssen schließen!), für Fahrradwerkstätten und für Reinigungsbetriebe. Auch Installateure und Elektriker dürfen weiterarbeiten, dazu alle weiteren Handwerksbetriebe, die nicht in der Liste der Bundesregierung aufgeführt sind.
Vereinfacht gesagt: Es dürfen alle Betriebe weiterarbeiten, die nicht „nah am Menschen“ sind und die keine Dienstleistungen aus dem Bereich der Körperpflege anbieten. Das heißt aber auch, dass es die betreffenden Unternehmen besonders hart trifft, wenn sie nun noch über den bisher geplanten Lockdown bis zum 10. Januar weiterhin geschlossen bleiben müssen. Sofern Onlinedienstleistungen wie zum Beispiel der Verkauf von Pflegeprodukten angeboten werden, sollten Kunden die Firmen mit einem Kauf dort unterstützen.

In der Quarantäne einen Handwerker beauftragen?

Eine schwierige Situation: Der Kunde A befindet sich in der behördlich angeordneten Quarantäne. Ein Wasserrohr platzt – darf nun ein Handwerksunternehmen beauftragt werden, um den Schaden zu beheben? Die Regelung zu dieser Situation wurde noch nicht diskutiert. Es ist aber davon auszugehen, dass ein Notdienst gerufen werden kann, um den Schaden zu beheben. Wichtig ist, dass der Erkrankte nicht selbst den Monteur empfängt und sich im besten Fall in einem anderen Raum aufhält, während die Arbeiten erledigt werden. Sofern der Notdienst spezielle Schutzkleidung tragen muss, darf diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Gut zu wissen: Ein allgemeiner Zuschlag nur aufgrund von Corona darf aber nicht erhoben werden.
Wer einen Handwerksbetrieb schon vor der Quarantäne beauftragt hatte und dann plötzlich erkrankt oder in die Isolation geschickt wird, muss den Betrieb darüber informieren und den Termin verlegen lassen. Bei Verstößen gegen die Quarantäne-Auflagen drohen empfindliche Geld- oder sogar Freiheitsstrafen!

Ohne Kontakt den Handwerker bezahlen?

Während die kontaktlose Lieferung bei Paketsendungen schon längst gang und gäbe ist, stellt sich bei Handwerkerleistungen die Frage, wie die Bezahlung funktionieren soll. Bisher war es üblich, dass eine Rechnung geschickt wurde, was auch weiterhin möglich ist. Damit ist die kontaktlose Zahlung über das Girokonto gewährleistet. Bei kleineren Arbeiten oder auch im Notdienst wurde bisher aber noch deutlich häufiger bar bezahlt, was nun nicht mehr erwünscht ist. Corona lässt auch die Bezahlung schwieriger werden! Doch so kompliziert wie befürchtet ist es gar nicht. Denn viele Handwerksunternehmen bieten ihren Kunden nun das kontaktlose Bezahlen per Karte an. Sie führen einen tragbaren Kartenleser mit, über den direkt mit der Girocard oder auch per Kreditkarte gezahlt werden kann. Es ist ratsam, die Modalitäten zur Zahlung bereits vorab zu klären. Dabei kann eine Zahlung per Rechnung ebenso vereinbart werden wie das Zahlen per Karte. Wer bar bezahlen möchte, kann dem Monteur oder Installateur das Geld auch einfach hinlegen und übergibt es nicht direkt von Hand zu Hand.

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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Ratgeber
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