Der nächste Sommer kommt und dann soll im Garten ein eigenes Schwimmbecken sein? Wer einen Pool planen möchte, muss sich aber zuerst einen Überblick über geltende Bestimmungen und die Möglichkeiten beim Bau verschaffen.
Pool planen: Eigenes Grundstück am Wasser
Zugegeben, es handelt sich noch nicht um ein Grundstück am Wasser, wenn jemand einen Pool planen möchte. Doch das kühle Nass aus dem künstlichen Becken ist eine herrliche Erfrischung im Sommer und kann eine kleine Entschädigung für einen ausgefallenen Urlaub sein. Wichtigster Tipp: Wer selbst nicht genügend Zeit oder handwerkliches Geschick hat, sollte den Poolbau einem Experten überlassen.
Pool planen: Die passende Größe definieren
Wer einen Pool planen möchte, sollte sich unbedingt mit der richtigen Größe auseinandersetzen. Andernfalls wird das Vorhaben entweder zu teuer, weil es überdimensioniert ist, oder das Becken wird zu klein. Als Faustregel gilt, dass pro Familienmitglied mindestens 2,5 m² einberechnet werden sollten bzw. ein Volumen von wenigstens vier Kubikmetern. Eine Familie mit vier Personen kommt damit auf einen Pool mit rund 10 m² bzw. auf ein Volumen von 16 m³. Wer es sich finanziell leisten kann, darf den Pool ruhig größer bauen (lassen), damit bleibt mehr Platz zum Schwimmen. Kleine Schwimmbecken eignen sich nicht zum Schwimmen, sondern eher für einen Sprung ins Wasser, um sich einfach ein wenig abzukühlen.
Weitere Punkte beim Pool planen
Um einen Pool planen zu können, kann es nicht nur um die Größe des Beckens gehen, das im Garten aufgestellt oder in den Boden eingelassen wird. Auch weitere Aspekte spielen eine Rolle:
- Freier Platz
Das Becken braucht Platz, doch ringsherum soll in der Regel eine Freifläche bleiben. Experten gehen dabei davon aus, dass diese Freifläche ungefähr die Fläche des Pools betragen sollte. Das heißt, bei einem Pool mit 12,5 m² sollten noch einmal 12,5 m² für die Freifläche verbleiben. Dieser Punkt ist relevant bei der Auswahl des passenden Standorts im Garten. - Lage
Der Pool sollte nicht zu offen neben der Straße sein, auch die Nachbarn haben bestenfalls keinen Einblick auf die Badenden. Notfalls kann ein Sichtschutzzaun aufgestellt werden. Gerade im Garten ist es aber schöner, wenn eine dichte Hecke oder hohe Blumen am Rankgitter als Sichtschutz fungieren. Außerdem sollte der Platz in Bezug auf die Sonne bewusst ausgewählt werden. Soll der Pool den ganzen Tag über von der Sonne verwöhnt werden? Oder soll er nur vormittags in der Sonne liegen und nachmittags beschattet werden? Gegebenenfalls muss über eine zusätzliche Beschattungsmöglichkeit nachgedacht werden. - Abdeckung
Eine Poolabdeckung kann bei jeder Benutzung entfernt werden (auch elektrisch) oder verbleibt als eine Art Kuppel über dem Becken. Im Winter ist es darunter angenehm warm, im Sommer kann es sehr heiß werden. - Ruhezeiten
Wer denkt beim Pool planen daran, dass die Nachbarn ihre Ruhe haben wollen? Dieser Punkt ist aber wichtig, wenngleich auch differenziert zu betrachten. Lärm von spielenden Kindern ist der gängigen Auffassung der Gerichte nach hinzunehmen, wobei von älteren Kindern erwartet werden kann, dass diese sich an die üblichen Ruhezeiten halten. Werden durch Filterpumpen und andere elektrische Geräte laute Geräusche verursacht, dürfen diese in den Ruhezeiten nicht betrieben werden. Dieser Punkt sollte bei der Standortwahl unbedingt beachtet werden! - Kosten
Je nach Größe des geplanten Pools werden die Kosten unterschiedlich hoch ausfallen. Große Pools kosten naturgemäß mehr als kleine Planschbecken. Außerdem wird es umso teurer, je mehr Technik verbaut wird. Zusätzlich zu den Anschaffungskosten, die durch umfangreiche Eigenleistungen verringert werden können, müssen die laufenden Kosten gerechnet werden. Diese entstehen unter anderem für den Strom, der für die Pumpen gebraucht wird, sowie für das Wasser. Auch die Wartung der kompletten Poolanlage sowie die regelmäßige Reinigung kostet Geld.
Eine Frage des Rechts und der Sicherheit: Pool planen und sich absichern
Da es sich bei einem Pool um eine bauliche Anlage handelt, stellt sich die Frage: Wird eine Baugenehmigung gebraucht? Diese in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelte Vorgabe muss gesondert betrachtet werden. Wichtig ist aber auch noch der Aspekt der Sicherheit. Wie kann das Leben von Kindern und Haustieren geschützt werden, wenn sich ein großer Pool im Garten befindet?
Baugenehmigung für den Pool auf dem eigenen Grundstück
Wie kann der eigene Pool im Garten rechtssicher gebaut werden? Klare Aussage: Es kommt darauf an! Nämlich darauf, wie groß der Pool werden soll. In den meisten Bundesländern ist eine Baugenehmigung erst dann erforderlich h, wenn der Pool mehr als 100 m³ Wasser beinhaltet. Außerdem muss beim Bauen darauf geachtet werden, dass der gesetzlich vorgegebene Mindestabstand von drei Metern zum Grundstück des Nachbarn eingehalten wird. Sinnvollerweise sollte vorab mit dem zuständigen Bauamt gesprochen werden, sodass geklärt werden kann, ob eine Baugenehmigung nötig ist oder nicht.
Wichtig: Die Baugenehmigung wird auf jeden Fall nötig, wenn der Pool im Außenbereich liegen wird. In diesem Bereich liegt auf dem Grundstück kein eingetragenes Bauland und normalerweise dürfen diese Grundstücksteile nicht bebaut werden.
Ist keine Baugenehmigung erforderlich, muss in der Regel aber mindestens eine Baumeldung getätigt werden. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Baufertigmeldung an das Bauamt gegeben. Die einzelnen Gemeinden geben gern Auskunft über die aktuell geltenden Regelungen und über Genehmigungen, die gegebenenfalls eingeholt werden müssen.
Sicherheit für Leib und Leben: Beim Pool planen an Gefahren denken
Der Spaß beim Baden und Schwimmen im eigenen Pool ist garantiert, doch solch ein Schwimmbecken stellt eine erhebliche Gefahrenquelle für Kinder und Tiere dar. Um deren Leben zu schützen, müssen unbedingt Maßnahmen ergriffen werden, die die Sicherheit des Pools gewährleisten. Dabei muss ein Grundstückseigentümer berücksichtigen, dass er der Verkehrssicherungspflicht unterliegt. Grob gesagt: Wenn der Pool neben dem Weg liegt, den der Postbote zum vereinbarten Ablageplatz auf dem Grundstück zurücklegen muss und dieser fällt in das Becken, haftet der Grundstückseigentümer für Schäden und Verletzungen. Wie weit die Sicherungspflicht reicht, muss im Einzelfall betrachtet werden, denn hierfür spielen die konkreten Gegebenheiten vor Ort eine Rolle. Besonders wichtig ist aber der Schutz von Kindern und Tieren. Eine große Poolabdeckung sollte daher bei Nichtbenutzung auf jeden Fall genutzt werden. Außerdem sollte bei aufgestellten Pools die Leiter entfernt werden, damit Kinder gar nicht erst dort hinaufsteigen können. Teilweise kann es sinnvoll sein, einen Zaun rund um den Pool aufzustellen. Dieser muss hoch genug sein, damit Kinder nicht darüber steigen und der Zugang muss stets verschlossen sein.
Zum Punkt Sicherheit und Kinder gibt es mehrere Gerichtsurteile. So zum Beispiel das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 2. Juni 1993 (Az.: 13 U 18/93). Darin heißt es, dass besondere Sicherheitsmaßnahmen nötig sind, wenn bekannt ist, dass in der Nachbarschaft Kinder wohnen. Diese können aufgrund der eigenen Neugier versuchen, an das Becken zu kommen. Die Einzäunung muss dementsprechend sicher sein. Eine normale Einzäunung ist nicht ausreichend, wenn die Möglichkeit besteht, dass Kinder durch teilweise offene Tore in den Innenbereich der Umzäunung gelangen können.
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