Spätestens ab 31. Dezember 2011 müssen bestimmte Altbauten energetisch nachgerüstet werden. Geregelt wird dies in der EnEV, einer Verordnung, die langfristig zu Energieeinsparungen bis zu 50 Prozent führen soll.
EnergiesparverordnungSpätestens ab 31. Dezember 2011 müssen bestimmte Altbauten energetisch nachgerüstet werden. Geregelt wird dies in der EnEV, einer Verordnung, die langfristig zu Energieeinsparungen bis zu 50 Prozent führen soll.
Energiesparverordnung