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Energiesparverordnung

Die neue EnEV

Gemäß neuer Energiesparverordnung müssen Altbauten energetisch saniert werden. (Foto: erwo1 / clipdealer.com)

Spätestens ab 31. Dezember 2011 müssen bestimmte Altbauten energetisch nachgerüstet werden. Geregelt wird dies in der EnEV, einer Verordnung, die langfristig zu Energieeinsparungen bis zu 50 Prozent führen soll.

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