MEIN BAU

Main Section

Blogs

Share

Regenwasser sammeln: Gesetzeslage in Deutschland beachten

Regenwasser ist eine Möglichkeit, überall dort kostenlos Wasser zu nutzen, wo keine Trinkwasserqualität benötigt wird. Berücksichtigt werden muss allerdings die aktuelle Gesetzeslage, die in der jetzigen Form seit 2010 existiert.

Die Niederschlagsgebühr wird erhoben, um Oberflächenwasser beseitigen zu lassen.

Die Niederschlagsgebühr wird erhoben, um Oberflächenwasser beseitigen zu lassen.
(Bild: romantsubin / clipdealer.de)

Regenwasser sammeln: Viele Vorteile des kostenlosen Wassers

Je nach Region fällt Niederschlag mehr oder weniger stark vom Himmel und kann entsprechend im Garten genutzt werden. Wer es sammeln möchte und damit die Pflanzen gießen will, braucht entsprechende Anlagen. Ist die Nutzung nicht geplant oder ist zu viel Niederschlagswasser vorhanden, findet meist die Versickerung statt. In jedem Fall hat Regenwasser unschätzbare Vorteile!

Dazu zählen unter anderem diese:

  • geringerer Verbrauch von Leitungswasser bei Nutzung von Regenwasser
  • damit niedrigere Kosten für Trinkwasser
  • keine chemischen Zusätze
  • Regenwasser verringert Energieverbrauch und CO2-Ausstoß der Wasserversorger durch Aufbereitung und Bereitstellung einer geringeren Menge von Trinkwasser
  • Befreiung von der Niederschlagsgebühr für Grundstücksbesitzer möglich

Hierfür lässt sich Regenwasser nutzen

Regenwasser kann auf vielfältige Weise verwendet werden. Zuerst denken die meisten Grundstücksbesitzer natürlich an den Garten, in dem Pflanzen von dem deutlich weicheren Wasser profitieren.

Doch auch im Haushalt kann Regenwasser unter anderem für diese Bereiche verwendet werden:

  • Wäsche waschen
  • Toilette spülen
  • Saubermachen

Tierbesitzer nutzen ebenfalls häufig Regenwasser, das sie in Tonnen oder Tränken sammeln. Pferde und Kühe trinken häufig sogar deutlich lieber Regen- als frisches Trinkwasser.

Regenwasser sammeln und Gesetzeslage beachten

Bei der Versickerung von Regenwasser wird eine Gebühr fällig, die sich anhand der versiegelten Fläche eines Grundstücks berechnet. Entsprechende Informationen zur Versickerung sowie zur dafür fälligen Kostenerhebung halten die lokalen Wasserversorger bereit. Möglich ist es aber auch, das Wasser zu sammeln und zur nach aktueller Gesetzeslage erlaubten Regenwasserbewirtschaftung einzusetzen. Auch die Nutzung und Versickerung in Kombination ist möglich.

Was ist die Niederschlagsgebühr?

Die Niederschlagsgebühr wird erhoben, um Oberflächenwasser beseitigen zu lassen. Dieses fällt durch Dachrinnen und versiegelte Flächen auf den Grundstücken an und wird in die öffentliche Kanalisation eingeleitet. Aufgerechnet werden hierbei die Kosten der Klärwerke gegenüber dem Grundstücksbesitzer. Die Kosten selbst berechnen sich entsprechend der Vorgaben zur Wasserbewirtschaftung nach der versiegelten Fläche auf dem Grundstück selbst.

Wichtig: Die Gesetzeslage zur Niederschlagsgebühr gilt nur für Neubauten und nicht für Bauten im Bestand. Erfolgt bei diesen aber ein Umbau, ist ebenfalls das Entwässerungssystem mit allen Anlagen und Vorgaben zu berücksichtigen. Wer ein Gründach anlegt, kann die Niederschlagsgebühr senken, denn dort verdunstet trotz bebauter Fläche ein gewisser Prozentsatz des Niederschlags. Außerdem wird nur ein Bruchteil der Gebühr fällig, wenn Flächen zwar befestigt, diese aber mit durchlässigen Steinen belegt werden. Weitere Informationen dazu hält die örtliche Abwassersatzung bereit.

Alles zur Gesetzeslage: Wasserhaushaltsgesetz sieht Nutzung und Kosten vor

Alle Regelungen rund um die Nutzung des Regenwassers sind im Wasserhaushaltsgesetz § 55 zu finden. Noch bis vor ungefähr zehn Jahren hieß es, dass Regenwasser immer in die Kanalisation eingeleitet werden muss. Es fanden Flussbegradigungen statt, Bäche wurden unter die Erde in Kanäle verlegt. Dass sich das Wasserproblem damit nur verlagerte, schien nebenrangig zu sein. Das war im Jahr 2010 vorbei, als das neue Wasserhaushaltsgesetz verabschiedet wurde. Inzwischen zeigt sich rein eindrucksvoll, wozu die Begradigung von Flüssen sowie die tiefen Eingriffe in die natürlichen Vorgänge geführt haben. Man denke hier nur an Flutkatastrophen von bisher nicht gekanntem Ausmaß!

Das Wasserhaushaltsgesetz übernahm von den Bundesländern die Zuständigkeit für alle Belange rund um die Ableitung und Nutzung von Oberflächenwasser. Eine Vermischung von Regen- und Schmutzwasser ist demnach nicht mehr erlaubt, vielmehr sollen Niederschläge entsprechend der Gesetzeslage ortsnah bewirtschaftet werden. Dazu sind entsprechende Anlagen zu schaffen. Sickerpflaster und Sickermulden sollen dafür sorgen, dass Niederschläge direkt vor Ort wieder in den natürlichen Wasserkreislauf eingespeist werden, Zisternen und Erdtanks sammeln das Wasser und stellen es zur Nutzung bereit.
Wichtig: Wer ein Haus bauen möchte, muss vorher die nötigen Informationen zu Anlagen und Vorgaben einholen, denn Baugenehmigungen werden nur erteilt, wenn auch das „Wasserproblem“ im Bauantrag als gelöst dargestellt wird.

Chancen durch die Gesetzeslage

Entsprechend der Gesetzeslage gibt es verschiedene Möglichkeiten und Chancen, die sich Grundstücksbesitzern bieten, wenn sie Niederschlagswasser sammeln und nutzen. Dabei ist dies sicherlich umso schwerer, je kleiner die noch freie Grundstücksfläche neben der bereits durch das Gebäude versiegelten Fläche ist. Häufig kann hier nur noch die Begrünung des Dachs genutzt werden, welche der Verdunstung nutzt.

Das Sammeln des Wassers kann auch auf dem Grundstück geschehen, selbst wenn die Gartenfläche nur klein ist. Es kommt aber darauf an, dass alles auf das Sammeln ausgelegt sein muss: Rasengittersteine sind zum Beispiel eine bessere Alternative als das Betonieren eines Zufahrtswegs. Wichtig: Nicht nur die Gesetzeslage, sondern auch die aktuellen Vorgaben zur Erteilung einer Baugenehmigung müssen berücksichtigt werden.

Es gibt nun also die Möglichkeit, das Niederschlagswasser einfach verdunsten oder versickern zu lassen. Dies unterstützt auf jeden Fall den natürlichen Kreislauf des Wassers, hält aber kein Wasser zur Eigennutzung mehr bereit. Die Nutzung im Garten zum Bewässern der Pflanzen ist darin jedoch inbegriffen. Wer nun zusätzlich Trinkwasser sparen und das Niederschlagswasser sammeln und nutzen möchte, kann entsprechend der Gesetzeslage die Waschmaschine und die Toilette damit betreiben.
Diese Regelung gilt für ganz Deutschland, denn nirgendwo ist für das WC oder für die Waschmaschine bzw. zum Bewässern der Pflanzen im Garten Trinkwasserqualität gefordert. Versickern kann dann nur noch das Wasser, was am Ende übrig ist. Tipp: Für die Wäsche sowie für die Waschmaschine selbst ist die Nutzung des natürlichen Niederschlagswassers sogar ausgesprochen positiv, denn der geringere Kalkgehalt gegenüber dem Trinkwasser macht das natürliche Wasser deutlich verträglicher.

 

Eine Vermischung von Regen- und Schmutzwasser ist nicht mehr erlaubt.

Eine Vermischung von Regen- und Schmutzwasser ist nicht mehr erlaubt. (Bild: Pixinooo / clipdealer.de)

Mieterhöhungen für das Einsparen von Wasser?

Auch hierbei ist die Gesetzeslage eindeutig: Auch wenn Mieter sicherlich nur ungern mehr bezahlen und sich allzu häufig wünschen, sie könnten weniger Miete überweisen, müssen sie doch eine Erhöhung hinnehmen, wenn es um Einsparungen von Wasser geht. Investieren die Eigentümer in das Sammeln von Niederschlagswasser, darf die jährliche Miete um bis zu elf Prozent für alle baulichen Anlagen zur Wassereinsparung erhöht werden. Im Umkehrschluss müssen die Mieter dafür weniger Nebenkosten bezahlen, was einen gewissen Ausgleich zur Mietanhebung ausmacht.

Wenn Mieter gegen die Erhöhung ihrer Kosten Einspruch erheben, können sie damit allerdings keine Veränderung bewirken. Der Eigentümer muss die Mieterhöhung zwar erklären können, doch er hat in diesem Fall das Gesetz auf seiner Seite und kann die Kosten zu Recht anteilig von den Mietern verlangen.

Fazit: Gesetzeslage ist eindeutig: Wasser muss gespart werden!

Im Sinne von Klima- und Umweltschutz muss alles darangesetzt werden, Wasser und Energie zu sparen. Das wiederum ist durch eine sinnvolle Nutzung von Niederschlagswasser sowie durch dessen Rückführung in den natürlichen Kreislauf des Wassers möglich. Bei Neu- und Umbaumaßnahmen muss daher entsprechend dem Wasserhaushaltsgesetz dafür gesorgt werden, dass Wasser entweder gegen Gebühr in die Kanalisation eingeleitet wird oder dass es auf dem Grundstück versickern kann. Dazu zählt auch, wenn es über Gründächer verdunstet oder wenn es im eigenen Garten zur Bewässerung eingesetzt wird. Die Versickerung gilt als einfache und kostengünstige Methode, um Niederschläge sinnvoll zu nutzen und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Wird Wasser in Zisternen oder Erdtanks gesammelt, gilt ebenfalls, dass Grundstücksbesitzer von einem Teil der Niederschlagsgebühren befreit werden.

Share
Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Garten, Ratgeber
Tags:

Das könnte Sie ebenfalls interessieren