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Zweitwohnsitz im EU Ausland

Ein Zweitwohnsitz im Ausland kann je nach persönlicher Situation sinnvoll sein. Doch was muss man dabei beachten? Ist es gar sinnvoll, den Hauptwohnsitz ins Ausland zu verlegen? Dabei sind vor allem die bürokratischen Erfordernisse zu bedenken.

Wo andere Urlaub machen ein Haus zu besitzen bringt viel Freude.

Ein Zweitwohnsitz in einem Urlaubsland bringt viele tolle Möglichkeiten. (Bild: John Fornander / unsplash.com)

Warum einen Zweitwohnsitz?

Es gibt verschiedene Gründe, einen Zweitwohnsitz im Ausland zu beziehen. Für manche ist es für die Arbeit notwendig, oder man möchte dort wohnen, wo andere Urlaub machen. Dabei sind vor allem spanische Urlaubsparadiese beliebt. Wer würde nicht gerne Immobilien in Palma kaufen? Was auch der Grund sein mag, möchte man einen Zweitwohnsitz einrichten, sollte man sich das gut überlegen, zumal es einige Hürden zu überwinden gilt.

Wohnsitz im EU Ausland anmelden

Grundsätzlich kann jeder EU Bürger in jedem EU Land leben und/oder arbeiten, wie es ihm beliebt. Dabei sind jedoch einige Regeln zu beachten. Wer sich länger als drei Monate im Ausland aufhält, muss sich in diesem anmelden, ansonsten wird ein Bußgeld riskiert. Je nach Zweck des Aufenthalts werden verschiedene Dokumente für die Aushändigung des Aufenthaltstitels erforderlich. Dafür sollte man sich bei den jeweiligen Behörden wegen den notwendigen Anforderungen erkundigen. Der Aufenthaltstitel ist in der Regel unbegrenzt gültig, wenn die Anforderungen erfüllt sind. Angehörige können dann ebenfalls für ihren Besuch oder dauerhaften Aufenthalt im Zweitwohnsitz angemeldet werden. Will man innerhalb des neuen Wahllandes den Zweitwohnsitz verlagern, ist dies im Normalfall kurzfristig den örtlichen Behörden zu melden.

Hauptwohnsitz

Grundsätzlich ist der Hauptwohnsitz dort zu melden, wo der Lebensmittelpunkt liegt. Wer also im Ausland arbeitet und am Wochenende zur Familie und Freuden zurückkehrt, hat den Lebensmittelpunkt und somit den Hauptwohnsitz immer noch im Heimatland. Dies gilt natürlich auch, wenn man ein paarmal im Jahr Urlaub im Ferienhaus macht.

Haupt- oder Zweitwohnsitz?

Will man den Wohnsitz ganz ins Ausland verlegen, so bringt das einige Schwierigkeiten mit sich. Es drohen empfindliche Einbußen bei der steuerlichen Belastung, Pflegeleistungen und der Auszahlung der Rente. Vor allem die Krankenversicherung bringt einige Risiken. Wer beispielsweise in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, kann dies auch im Ausland bleiben; jedoch entsprechen dann die Leistungen den Richtlinien im Ausland. Ähnlich verhält es sich bei der Pflegeversicherung, bei der im Falle einer Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland nur noch Grundkosten abgedeckt werden.

Ein Zweitwohnsitz im Ausland hingegen ist wesentlich risikofreier. Bleibt der Hauptwohnsitz beispielsweise in Deutschland bestehen, bleiben einem auch sämtliche Leistungen der Krankenversicherung und Rente. Dennoch empfiehlt sich die Einrichtung einer Auslandskrankenversicherung, um mögliche bürokratische Hürden vorzubeugen.

Die Infrastruktur

Familien mit Kindern, die sich ganz oder teilweise im Ausland niederlassen wollen, sollten besonders auf die Infrastruktur achten. Einkaufsmöglichkeiten und medizinische Versorgung müssen gegeben sein. Bei längerem Aufenthalt kann auch das Angebot von Schulen und Kindergärten wichtig sein. Hier ist bei Kindern insbesondere die Sprachbarriere zu berücksichtigen.

In zahlreichen typisch deutschen Touristenregionen sind inzwischen Einrichtungen mit deutscher Sprache Usus. Mallorca beispielsweise bietet eine besonders gute Infrastruktur für deutschsprachige Familien. So ist es dort möglich, Kinder in einem deutschsprachigen Kindergarten unterzubringen oder sie an eine deutsche Schule mit ausgegliedertem Spanischunterricht zu schicken.

Fazit

Der Umzug ins EU Ausland muss sorgfältig überlegt sein und bringt einige Schwierigkeiten mit sich. Besonders gut sollte man darüber nachdenken, ob man den Hauptwohnsitz verlegt oder einen Zweitwohnsitz anmeldet.

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Autor: Marvin Perner
Veröffentlicht in: Ratgeber
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