MEIN BAU

Main Section

Blogs

Share

Die Gasumlage für Verbraucher im Überblick

Die Bundesregierung erklärte jüngst, dass ohne die nun beschlossene Gasumlage der Zusammenbruch vieler Unternehmen drohe, die für den Gasmarkt wichtig seien. Verbraucher können sich auf hohe Kosten einstellen.

Zahlen müssen alle Gasverbraucher, zu denen sowohl Privathaushalte als auch Firmen zählen.

Zahlen müssen alle Gasverbraucher, zu denen sowohl Privathaushalte als auch Firmen zählen.
(Bild: Gudella / clipdealer.de)

Die Gasumlage ab dem 1. Oktober 2022

Die Bundesregierung hat die Gasumlage auf den Weg gebracht. Sie soll ab dem 1. Oktober 2022 gelten und den Gas-Importeuren die benötigte Unterstützung bieten. Damit soll sichergestellt werden, dass niemand im Winter frieren muss, weil die Gasversorgung zusammengebrochen ist. Industrie und Haushalte müssen sich jedoch auf enorme Mehrkosten einstellen. Wichtig: Die Gasumlage wird bei 2,419 Cent/Kilowattstunde liegen.

Darum ist die Gasumlage nötig

Die Gas-Importeure müssen ihrer Verpflichtung, Gas zu liefern, nachkommen. Doch sie stehen aktuell vor dem Problem, dass die Gasmengen aus Russland deutlich reduziert wurden. Diesem Fakt muss mit einem teuren Einkauf am sogenannten Kurzfristmarkt begegnet werden. Die Mehrkosten dafür können aber nicht an die Gaskunden weitergegeben werden. Die Importeure klagen schon jetzt über hohe Verluste, die sie sogar in den Ruin treiben können. Der Versorger Uniper und die Bundesregierung haben daher beschlossen, dass eine Entlastung wichtig ist und dass den Unternehmen unter die Arme gegriffen werden muss. Doch was die Gasumlage bedeutet, war noch bis vor wenigen Tagen nicht klar.

Die Bundesregierung hat aber sogleich auch beschlossen, dass das Entlastungspaket für Uniper nicht reichen wird bzw. der Ausgleich für alle Gas-Importeure nicht über den Staatshaushalt zu finanzieren sein wird. Jetzt sind die Verbraucher gefragt, auf die die Gasumlage abgewälzt wird. Damit will die Regierung zugleich erreichen, dass sich das Sparen für die Verbraucher auch finanziell lohnt: Wer weniger verbraucht, muss auch weniger zahlen.

So soll die Gasumlage umgesetzt werden

Die Gasumlage bedeutet demnach, dass die Gasimporteure entlastet werden sollen. Damit wiederum werden hoffentlich die befürchteten Insolvenzen vermieden. Weitere Preissteigerungen sollen zudem verhindert werden. Die Gasumlage ist zeitlich beschränkt beschlossen worden und soll ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 1. April 2024 gelten. Bis dahin müssen die Importeure ihre Mehrkosten selbst tragen. Mit Gültigkeit der Gasumlage sollen nur noch 10 Prozent der Mehrkosten dauerhaft bei den Versorgern bleiben.

Um die Höhe der Gasumlage bestimmen zu können, wurde laut Bundesregierung eine sehr umfassende Formel angewendet. Diese soll berücksichtigen, dass es Unterschiede zwischen dem aktuellen Einkaufspreis sowie den vereinbarten Preisen gibt. Wie hoch die Mehrkosten wirklich sind, muss von unabhängigen Wirtschaftsprüfern bestimmt werden.

Die Umsetzung der Gasumlage und Entlastungsmöglichkeiten für Verbraucher

Die Gaslieferanten werden die Kosten auf ihre Kunden umlegen, so viel ist klar. Zahlen müssen alle Gasverbraucher, zu denen sowohl Privathaushalte als auch Firmen zählen. Damit sind umfassende Mehrkosten verbunden, die bei einem Haushalt mit Einfamilienhaus bis zu 480 Euro im Jahr betragen können. Zugrunde gelegt wurde bei dieser Beispielrechnung ein Jahresverbrauch von ca. 20.000 Kilowattstunden im Jahr.

Hohe Kosten für Verbraucher

Die Berechnung der Mehrkosten basiert auf der Angabe, dass die Gasumlage 2,419 Cent je Kilowattstunde betragen wird. Ein Haushalt mit zwei Personen muss entsprechend der beispielhaften Berechnungen rund 240 Euro im Jahr mehr einplanen. Die genannten Werte verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, diese muss noch einmal aufgerechnet werden.
Allerdings ist das nicht das Ende der Fahnenstange, denn noch weitere Preissteigerungen sind zu erwarten. Sie werden durch den Markt veranlasst und ebenfalls an die Verbraucher weitergegeben. Betroffen sind davon zahlreiche Haushalte, zumal rund die Hälfte aller Häuser und Wohnungen in Deutschland mit Gas beheizt wird.

Anfang Oktober soll die neue Umlage gültig werden, allerdings rechnen Verbraucherschutzorganisationen damit, dass dies nicht der Fall sein wird. Auf den Rechnungen wird die Umlage zu diesem Zeitpunkt aller Wahrscheinlichkeit nach noch nicht stehen. Der Grund: Es müssen Ankündigungsfristen von vier bis sechs Wochen eingehalten werden, was nicht machbar sein dürfte. Daher werden die höheren Rechnungen wohl erst im November oder Dezember ins Haus flattern. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sieht das aber anders und vermutet, dass die neue Umlage schon ab dem 1. Oktober und damit pünktlich gezahlt werden muss.

Die Abrechnung selbst ist monatlich vorgesehen, eine erneute Anpassung ist alle drei Monate möglich. Die Preisanpassung werden aber auf null gesetzt, wenn Russland wieder die vereinbarten Gasmengen liefert. Wie hoch die Umlage tatsächlich ist und wie lange sie gezahlt werden muss, hängt also davon ab, ob Russland die Gaslieferungen wieder aufnimmt. Angebot und Nachfrage bestimmen wie immer den Markt.

Wichtig zu wissen: Das Flüssiggas, das aus Butan oder Propan besteht, ist nicht von der Gasumlage betroffen. Es wird anders genutzt als verflüssigtes Erdgas, daher fällt auch keine Gasumlage dafür an.

Mehrkosten auch für die Industrie

Auch auf die Industrie kommen Mehrkosten zu. Das Institut der Deutschen Wirtschaft rechnet mit Mehrkosten von bis zu 5,7 Mrd. Euro, wobei vor allem die Grundstoffindustrien betroffen sein werden. Sie arbeiten besonders energieintensiv, ihr Verbrauch ist damit am höchsten. Betroffen sind hier vor allem diese Industrien:

  • Chemieindustrie
  • Metallindustrie
  • Hersteller und Verarbeiter von Glas und Keramik
  • Hersteller und Verarbeiter von Erden und Steinen

Kleine Entlastung durch die Senkung der Mehrwertsteuer

Die Bundesregierung diskutiert nun über eine mögliche Entlastung der Verbraucher. Infolge der diesbezüglichen Diskussionen soll die Mehrwertsteuer auf Gas auf sieben Prozent gesenkt werden. Bislang liegt sie wie üblich bei 19 Prozent. Die Senkung soll befristet bis zum 31. März 2024 gelten und damit solange, wie auch die Gasumlage beschlossen ist.

Die Vorfreude ist groß, soll doch die Entlastung damit größer sein als die Mehrbelastung durch die Gasumlage. Es liegt allerdings an den Unternehmen, ob und wie sie diese Steuerentlastung an ihre Kunden weitergeben. Wenn diese erneute Preissteigerungen in Erwägung ziehen, bleibt von der geminderten Mehrwertsteuer für die Verbraucher nichts übrig.

Wenn die Mehrwertsteuer auf Gas sinkt, soll davon nicht nur die Umlage betroffen sein, sondern der gesamte Gasverbrauch. Normalerweise gilt dieser niedrigere Steuersatz nur für Waren, die in den Bereich der Grundversorgung fallen. Das heißt, dass die meisten Lebensmittel, aber auch Bücher davon profitieren.

Share
Autor: Veröffentlichung durch Julian Oberhauser
Veröffentlicht in: Finanzierung
Tags: ,

Das könnte Sie ebenfalls interessieren