Die Übernahmegrenze der Reparaturkosten ist auf 80 Prozent der Netto-Kaltmiete der Wohnung zu begrenzen.
(Bild: AndreyPopov / clipdealer.de)
Die Übernahmegrenze der Reparaturkosten ist auf 80 Prozent der Netto-Kaltmiete der Wohnung zu begrenzen.
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