Die Pflicht, die Gehwege durch Streuen von Glätte zu befreien, besteht sofort nach Kenntnisnahme der Situation!
(Bild: zestmarina / clipdealer.de)
Die Pflicht, die Gehwege durch Streuen von Glätte zu befreien, besteht sofort nach Kenntnisnahme der Situation!
(Bild: zestmarina / clipdealer.de)