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Die Funktion des Bautagebuchs bei Mängelrügen

Auch wenn niemand davon ausgehen will, ist ein Pfusch am Bau doch häufiger, als Bauherren lieb sein kann. Das Bautagebuch kann dabei helfen, etwaige Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Anhand der Aufzeichnungen müssen die Geschehnisse auf dem Bau rekonstruiert werden können.

Anhand der Aufzeichnungen müssen die Geschehnisse auf dem Bau rekonstruiert werden können.
(Bild: HighwayStarz / clipdealer.de)

Das Bautagebuch als Beweismittel führen

In einem Bautagebuch werden alle für den Bau relevanten Ereignisse festgehalten. Das heißt, dass dort nicht nur die Beteiligten am Bauvorhaben mit Gewerken, Unternehmen und Handwerkern genannt werden, sondern auch die verwendeten Baustoffe. Ebenfalls vermerkt wird der tägliche Baufortschritt, das Wetter sowie Vorkommnisse, die nicht erwünscht sind. Wird beispielsweise ein Mangel behoben oder müssen Nachbesserungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls im Bautagebuch festzuhalten. Damit kommt diesem Tagebuch eine wichtige Funktion als Beweismittel zu. Als solches ist es sogar bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zugelassen.

HOAI schreibt das Führen des Bautagebuchs vor

Die HOAI schreibt in § 34 in Verbindung mit der Anlage 10 vor, dass ein Bautagebuch zu führen ist. Demnach gehört diese Arbeit zu den Grundleistungen, die der Architekt oder Bauleiter in der Leistungsphase 8 erbringen muss. Die beteiligten Fachingenieure müssen die nötige Zuarbeit leisten. Die aktuelle Fassung der HOAI beschreibt diese Vorschrift allerdings ein wenig flexibel, indem sie auf die „Dokumentation des Bauablaufs“ verweist und das Bautagebuch nur als Beispiel erwähnt. Die Kernleistung der Dokumentation der Baugeschehnisse sowie des gesamten Bauverlaufs bleibt jedoch erhalten. Anhand der Aufzeichnungen müssen die Geschehnisse auf dem Bau rekonstruiert werden können und das gilt sowohl für positive Ereignisse als auch für Beanstandungen. So kann das Bautagebuch also auch einen möglichen Pfusch am Bau dokumentieren. Wichtig zu wissen: Die Fachingenieure sind nur dann zur Zuarbeit verpflichtet, wenn sie eine „Besondere Leistung“ in ihrem Beratungsauftrag erteilt bekommen haben.

Diesem Zweck dient das Bautagebuch

Das Bautagebuch erfüllt vielerlei Zwecke und ist nicht nur dazu geeignet, mögliche Mängel am Bau aufzuzeigen oder auf deren Entstehung hinzuweisen. Das wichtige Dokumentationsmedium berichtet über den täglichen Fortschritt des Bauvorhabens und lässt dessen Ende besser planbar werden. Bauleistungen und Vorkommnisse werden dokumentiert. Es ist zudem möglich, später noch nach dem Verlauf von Elektroleitungen, Heizungs- und Wasserrohren zu sehen, wenn es Probleme im Betrieb der Leitungen gibt. Nicht immer sind weitere Pläne vorhanden, gerade nach einigen Jahren gehen diese oft verloren. Im Bautagebuch sind diese aber enthalten, sodass sich praktisch eine Art Nachschlagewerk für das Gebäude ergibt. Aus genau diesem Grund dient das Bautagebuch aber auch als Beweismittel, sollten Mängel auftreten und Pfusch am Bau vermutet werden.

Es ist wichtig, ein Bautagebuch auch von Nachunternehmern zu fordern, sodass beispielsweise die Leistungsfeststellung und die verwendeten Ressourcen eindeutig nachweisbar werden. Manche Bauleiter verzichten auf das Bautagebuch der Nachunternehmer, was sich in der Praxis jedoch schon häufiger als Fehler herausgestellt hat. Die Sicht der Bauleiter ist verständlich, fürchten sie doch teilweise, dass in einem Bautagebuch der Nachunternehmer Informationen zu Fehlern oder Mängeln enthalten sein könnten, was spätere Kostenforderungen bedeuten würde. Werden Leistungen ausgeführt, die im Vertrag nicht enthalten sind und die nicht im Bautagebuch aufgeführt werden, können aus diesen Leistungen resultierende Mängel nicht nach dem Baurecht beanstandet werden. Hier muss der Bauherr gegebenenfalls darauf dringen, dass Nachunternehmer das Bautagebuch vervollständigen beziehungsweise ihren Teil dazu beitragen.

 

Mit Fotos können Baumängel teilweise direkte nachgewiesen werden.

Mit Fotos können Baumängel teilweise direkte nachgewiesen werden. (Bild: lisafx / clipdealer.de)

Das Bautagebuch bei der Mängelrüge

Wenn ein Bauherr mögliche Baumängel nachweisen möchte, steht er oft ohne handfeste Beweise da. Er sieht einen Schaden wie zum Beispiel ein defektes Wasserrohr an einem Fleck an der Wand. Wie kann nun nachgewiesen werden, dass es sich um einen Baumangel und nicht um einen später entstandenen Schaden handelt? Hier ist das Bautagebuch eine wertvolle Hilfe, dient es dank der vollständigen Aufzeichnungen doch als Beweismittel für sämtliche Leistungen der Gewerke. Dabei ist wichtig zu wissen, dass durchschnittlich rund 20 Mängel bei jedem Bauvorhaben auftreten. Auch wenn viele Bauherren meinen, durch eine geschickte Wahl der beteiligten Unternehmen vor Mängeln gefeit zu sein, trifft das leider nicht zu.

Zahlreiche Mängel bei jedem Bauvorhaben

Das Ergebnis zahlreicher Umfragen und Studien legt nahe, dass viele Baumängel häufiger auftreten und reklamiert werden müssen. Bauherren sollten diese Mängel kennen. Es handelt sich unter anderem um diese Probleme:

  • fehlerhafte Gebäudeabdichtungen
  • mangelhafter Innenputz
  • fehlerhafter Estrich
  • Mängel beim Rohbau
  • falsche Dachkonstruktionen
  • schlechte Abdichtung von Wasser- und Abflussrohren
  • Mängel bei der Statik

Leider zeigen sich diese Mängel selten direkt beim Bauen, sondern treten erst beim Bewohnen oder bei der Nutzung des Gebäudes auf. Bauherren müssen daher in der Lage sein, die Entstehung des jeweiligen Bauteils genau nachzuvollziehen. Das Bautagebuch gibt dafür wertvolle Anhaltspunkte.

Nachweis der Mängel durch das Bautagebuch

Da in einem Bautagebuch nicht nur schriftliche Dokumentationen enthalten sind, sondern teilweise auch Fotos, können Mängel am Bau teilweise direkte nachgewiesen werden. Oft wird bereits anhand der vorhandenen Fotos klar, dass Dichtungen nicht ausreichend sind oder Dämmmaterialien fehlerhaft verlegt wurden. Bilder von der Fußbodenheizung können beispielsweise zeigen, dass hier Fehler beim Verlegen gemacht wurden. Die Fotos haben daher eine ganz wichtige Funktion in einem Bautagebuch, denn sie halten Zustände und Bauzwischenstände fest, die später nicht mehr sichtbar sind. Um bei dem Beispiel der Fußbodenheizung zu bleiben: Diese wird vielleicht nicht richtig warm, ist aber inzwischen durch Estrich verdeckt. Ohne diesen herauszureißen, lässt sich der Mangel nicht nachweisen, eine Nachbesserung kann daher nicht gefordert werden. Die im Bautagebuch enthaltenen Fotos hingegen zeigen, dass die Leitungen fehlerhaft verlegt wurden.

Online-Tagebuch als Schutz vor Pfusch?

Viele Bauherren führen ein eigenes Bautagebuch und veröffentlichen dieses als Blog auf einer eigenen Internetseite. Auch wenn viele Handwerksunternehmen davon nicht begeistert sind, weil sie nicht nur positive Bewertungen bekommen, sondern auch Fehler und Versäumnisse genannt werden, ist das Online-Bautagebuch ein guter Schutz vor Pfusch am Bau. Die Unternehmen, die dort erwähnt werden, sind in vielen Fällen sorgfältiger in ihren Leistungen, weil sie negative Kritik vermeiden wollen. Unzuverlässigkeiten oder Fehler bei der Bauausführung werden dort gnadenlos öffentlich gemacht und können dafür sorgen, dass das betreffende Unternehmen weniger Aufträge erhält. Gleichzeitig kann sich diese Veröffentlichung aber auch positiv auf die beteiligten Unternehmen auswirken, wenn sie praktisch per Mundpropaganda empfohlen werden. Wichtig zu wissen: Der Grat zwischen einer Kritik und Rufschädigung ist schmal, Bauherren sollten daher eine gewisse Vorsicht mit der Veröffentlichung von Daten walten lassen.

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Autor: Veröffentlichung durch Julian Oberhauser
Veröffentlicht in: Hausbau
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