Hintergrund ist der Wunsch nach sauberer Energie, mit der sich die Umwelt- und Klimaziele erreichen lassen sollen. Bis 2030 sollen die Treibhausgase um 65 Prozent reduziert werden, erneuerbare Energien müssen dafür ausgebaut werden.
Eine Photovoltaik-Anlage sorgt für saubere Energie, die im Sinne des Bundes-Klimaschutzgesetzes ist. Nun wurde beschlossen, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 um fast zwei Drittel reduziert sein müssen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss dafür deutlich beschleunigt werden. Darauf basiert die Debatte zur Solardachpflicht in Deutschland.
Solardachpflicht in den Bundesländern
Bereits jetzt ist eine Solardachpflicht schon in einzelnen Bundesländern verbreitet. 2022 hat Baden-Württemberg diese Pflicht für Wohngebäude eingeführt und war damit der Vorreiter unter allen Bundesländern. Seither gilt dort, dass auf allen neu errichteten Wohn- und Nichtwohngebäuden Solaranlagen zu installieren sind. Diese Verpflichtung ist seit 2023 auch im Rahmen einer Dachsanierung zu beachten. Berlin, Bremen und Hamburg verfuhren diesbezüglich ähnlich. In den übrigen Bundesländern sehen die Regelungen Folgendes vor:
- Rheinland-Pfalz und Niedersachsen: Die Solardachpflicht gilt hier nur für gewerblich genutzte Gebäude sowie für Parkplatzflächen.
- Schleswig-Holstein: Die Solarpflicht gilt seit 2023 für neue und sanierte Nichtwohngebäude. Außerdem müssen Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen über eine Photovoltaik-Anlage verfügen.
- Bayern: Die Solarpflicht gilt für neue Industrie- und Gewerbegebäude sowie für sonstige Nichtwohngebäude. Ob es eine solare Baupflicht für Wohngebäude geben wird, ist derzeit noch offen.
- Nordrhein-Westfalen: Alle öffentlichen Gebäude wie Schulen, Kindergärten, Schwimmbäder, Behördengebäude und Veranstaltungshallen unterliegen seit 2023 der Solarpflicht. Ab 2024 gilt diese auch für Neubauten gewerblicher Art. Ab 2025 soll sie für private Neubauten gelten, ab 2026 für Dachsanierungen bei privaten und gewerblichen Gebäuden.
- Brandenburg: Die Solarpflicht gilt hier beim Neubau von öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäuden sowie von Parkplätzen mit einer Kapazität von über 35 Stellplätzen. Wird eine Dachsanierung an einem Gebäude dieser Art vorgenommen, ist die Installation einer PV-Anlage ebenfalls Pflicht. Einfamilienhäuser sowie private Reihenhäuser sind derzeit noch von der Verpflichtung ausgenommen, die Eigentümer können freiwillig eine Solaranlage installieren.
In Hessen plant die Regierung des Landes eine Solarpflicht für alle Gebäude, die zum Landeseigentum zählen, sowie für Parkplätze. Sachsen denkt ebenfalls über eine schrittweise Einführung der Verpflichtung zu Solaranlagen nach, doch es gibt noch keine konkreten Planungen diesbezüglich. Gar keine Planungen sind im Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen-Anhalt vorhanden.
Interessant ist, dass es auch auf kommunaler Ebene entsprechende Bemühungen gibt, die losgelöst sind von landesweiten Planungen. Unter anderem gilt eine Solarpflicht für alle Neubauten in Waiblingen, hier aber bereits seit 2006. Damit war Waiblingen die erste Stadt überhaupt, die eine derartige Verpflichtung einführte. Seither haben auch Marburg, Tübingen, Neu-Ulm und Amberg eine Solarpflicht eingeführt, ebenso gilt diese in Bonn.
Pro und Kontra einer Solarpflicht
Solaranlagen sind für den Klimaschutz unverzichtbar, so viel ist klar. Doch es wird immer noch darüber debattiert, ob eine Solarpflicht tatsächlich der richtige Weg sei. Die Akzeptanz in der Bevölkerung für konkrete Maßnahmen könnte schwinden, sobald es eine derartige Verpflichtung gibt, so die allgemeine Befürchtung der Politiker.
Viel besser geeignet sei der Abbau der bürokratischen Vorgaben für die Errichtung einer Solaranlage. Auch der Weg über Förderprogramme und Steuervorteile sei besser als eine Solarpflicht. Damit sollten sich gewerbliche und private Bauherren besser dazu motivieren lassen, in eine PV-Anlage zu investieren.
Es gibt keine Zweifel daran, dass sich die Installation einer PV-Anlage langfristig lohnt und dass sie dazu beiträgt, die Klimaziele zu erreichen. Auch wenn mit einer solchen Anlage zusätzliche Ausgaben verbunden sind, lassen sich diese wieder amortisieren, weil die Stromkosten deutlich niedriger werden.
Selbst erzeugter Solarstrom kostet nun einmal deutlich weniger als der, der durch die öffentlichen Netze ins Hausnetz eingespeist wird. Zudem können auch Städte und Gemeinde nicht nur ihre Emissionen senken, sondern auch ihre Kosten.
Einführung der Solarpflicht als unabwendbares Vorhaben?
Angesichts der Diskussionen rund um die mögliche Solarpflicht möchte jeder wissen, was jetzt auf Eigentümer zukommt. Erst einmal zur Beruhigung: Es gibt keine Diskussion über eine allgemeine Solarpflicht in Deutschland, auch wenn es im Koalitionsvertrag der regierenden Parteien heißt, dass künftig alle geeigneten Dachflächen zur Nutzung von Solarenergie verwendet werden sollen.
Dort ist aber auch die Rede davon, dass die Pflicht zu solaren Anlagen nur bei gewerblichen Neubauten besteht. Für private Bauten hingegen gilt, dass die Installation „die Regel“ werden soll. Das derzeit gültige mittelfristige Ausbauziel wurde auf 200 GW bis 2030 festgelegt.
Anders sehen die Diskussionen auf EU-Ebene aus. Die EU-Kommission ist der Meinung, dass gewerbliche und öffentliche Gebäude bereits ab 2025 EU-weit mit Solardächern ausgestattet werden müssen. Neue Wohngebäude hingegen sollen ab 2029 zwingend eine PV-Anlage auf dem Dach haben.
Was ist, wenn die Solarpflicht nicht eingehalten werden kann?
Bei allen Verpflichtungen bezüglich der Solarpflicht gibt es derzeit noch Ausnahmeregelungen. Ist der Betrieb einer solchen Anlage zum Beispiel aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, kann die Verpflichtung für die Installation entfallen. Dafür ist jedoch ein Nachweis im Einzelfall vorzubringen. Wie dieser aussieht, wird von den jeweiligen örtlichen Bestimmungen vorgegeben.
Generell gilt aber, dass die Installation einer Photovoltaik-Anlage nicht nur im öffentlichen Bereich, sondern auch bei privaten Häusern eine überaus sinnvolle Ausgabe ist. Sie macht sich langfristig bezahlt und trägt durch die Nutzung einer erneuerbaren Energiequelle dazu bei, das Klima zu schonen. Dank verschiedener Förderungen unter anderem durch die KfW und die hier vergebenen zinsgünstigen Kredite ist es möglich, eine solche Anlage auch dann zu finanzieren, wenn das Baubudget eher knapp ist. Derzeit ist es aber ohnehin noch so, dass die Mehrzahl der Gebäude zu den Bestandsbauten zählt, für die eine Solarpflicht sowieso noch nicht infrage kommt.
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