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Bessere Mülltrennung gefordert

Ab 2025 sieht der deutsche Gesetzgeber eine deutliche Verschärfung der Regelungen bezüglich der Mülltrennung vor. Konkret geht es um die Biotonne, bei der eine falsche Trennung der Abfälle nun zu saftigen Strafen führen soll. Das Ziel: Störstoffe in der Biotonne zu reduzieren.

3 grüne Biomülltonnen vor einem Haus

Bei schlechter Mülltrennung drohen in Deutschland künftig Strafen (Bild: Animaflora-PicsStock / clipdealer.de)

Das neue Müllgesetz

Die Änderungen durch das neue Müllgesetz betreffen sowohl Eigentümer als auch Mieter und damit alle, die eine Biotonne nutzen können. Ab 2025 soll es für diejenigen teuer werden, die eine falsche Mülltrennung vornehmen und die Tonne mit sogenannten Störstoffen belasten. Damit ist Müll gemeint, der nicht in diese Tonne gehört. Maximal ein Prozent Störstoffe dürfen es sein, ab drei Prozent sollen kräftige Strafen drohen. Die Rede ist hier von bis zu 2.500 Euro als Strafe für falsche Mülltrennung.

Die zugehörige Gesetzesänderung trägt den Namen „Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen“ und bezieht sich auf das Müllgesetz von 2022. Wer seinen Biomüll durch einen Entsorgungsbetrieb abholen lässt, ist von diesen Änderungen betroffen. In der Novelle geht es um die geänderten „Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung“, was nichts anderes heißt, als dass das Einfüllen von Müll, der kein Bioabfall ist, künftig unter Strafe gestellt werden soll.

Was gehört in die Biotonne?

Der Müll wird in Deutschland schon seit vielen Jahren konkret nach Restmüll, Wertstoffen und Papier getrennt. Vor einiger Zeit kam auch der Biomüll hinzu, um wertvolle Stoffe weiternutzen zu können und nicht über die Restmülltonne entsorgen zu müssen. In diese Tonne gehören:

  • Lebensmittelabfälle
  • Essensreste
  • Reste von Obst und Gemüse
  • Kaffeesatz, Teebeutel
  • Eierschalen
  • Küchenpapier

Essensreste werden am besten in Zeitungspapier gewickelt, damit sie nicht die gesamte Tonne verkleben. Dabei unbedingt normales Zeitungspapier nehmen und keine Zeitschriften oder Werbedrucksachen. Zudem dürfen Blumen und Laub in die Biotonne gegeben werden, Rasen- und Strauchschnitt zählen ebenfalls zu den erlaubten Füllmaterialien.

Für größere Gartenabfälle gibt es vielfach auch spezielle Säcke, die von den Kommunen ausgegeben werden. Das ist vor allem bei gemeinschaftlich genutzten Tonnen sinnvoll, da diese ansonsten mit Gartenabfällen gefüllt sind und keinen Platz mehr für die üblichen Bioabfälle lassen.

Darum geht es im neuen Müllgesetz

Korrekt getrennter Biomüll kann zu Kompost verarbeitet werden und bietet so nach der Verrottung wertvollen Dünger und nahrhafte Erde. Aus einer Tonne Biomüll werden rund 500 kg Kompost, wenn die Abfälle industriell verarbeitet werden. Möglich ist das Kompostieren aber nur dann, wenn die Abfälle in der Tonne korrekt getrennt wurden und auch nur kompostierbare Abfälle vorliegen. Alle anderen Abfälle nennen sich Störstoffe, da sie den Kompostiervorgang stören. Bundesweit wird davon ausgegangen, dass sich rund 4,6 Prozent Störstoffe in den Tonnen befinden, wobei dies nur ein Durchschnittswert ist. In Einzelfällen liegt der Anteil deutlich darüber.

Im Ergebnis werden durch diese Störstoffe rund 92.000 weniger Kompost erzeugt, wobei vor allem Kunststoffe äußerst problematisch sind. Sie können zwar aus dem Biomüll herausgefiltert und mechanisch zerkleinert werden, dabei entsteht jedoch Mikroplastik, das der Umwelt schadet.

Durch die Veränderungen im geltenden Müllgesetz soll erreicht werden, dass vor allem diese problematischen Kunststoffe aus dem Biomüll verschwinden. Europaweit wird gegen Plastik vorgegangen und die Novellierung des Gesetzes dient der harmonisierten Gesetzgebung innerhalb Europas. Ab Mai 2025 dürfen nur noch ein Prozent dieser Störstoffe in der Biotonne enthalten sein.

Diese Vorgabe muss durch die Entsorgungs- und Kompostierbetriebe kontrolliert werden, denn sie verstoßen gegen das Gesetz, wenn die maximalen Mengen nicht eingehalten werden. Bisher gab es eine solche Quote nicht, nun sind alle gefragt, sich selbst zu disziplinieren. Die Betriebe werden künftig verstärkt darauf achten, dass die Biotonne nur mit dem befüllt ist, was erlaubt ist. Schon 2024 haben viele Kommunen damit begonnen, die Biomülltonnen stichprobenartig zu kontrollieren und es wurden teilweise Hinweise gegeben, teils Verwarnungen ausgesprochen, wenn sich andere als die erlaubten Abfälle in den Tonnen befanden.

Die Konsequenzen nach dem neuen Müllgesetz

Ab 2025 wird es nicht mehr nur bei den Hinweisen und Verwarnungen bleiben. Vielmehr sind diejenigen gefragt, die die Mülltonnen abholen, selbige zu kontrollieren. Wird dabei eine falsche Trennung festgestellt, sind die Entsorgungsunternehmen dazu berechtigt, die Tonne einfach stehenzulassen. Die Abholung erfolgt erst, wenn der Müll getrennt wurde und die Störstoffe beseitigt worden sind. Allein die Vorstellung, den gerade im Sommer schnell verwesenden Biomüll nach Fremdstoffen durchsuchen zu müssen, dürfte bereits Strafe genug sein.

Doch es drohen auch Bußgelder bis 2.500 Euro, wenn beispielsweise wiederholt eine falsche Mülltrennung festgestellt werden kann oder wenn ersichtlich ist, dass hier keinerlei wirkliche Trennung stattgefunden hat. Um die Störstoffe zu finden, setzen die Entsorgungsunternehmen aber nicht nur auf die Sichtung des Mülls, sondern auch auf Detektoren, die sich an ihren Entsorgungsfahrzeugen befinden. Sie können beispielsweise Metalle in der Tonne erkennen. Werden solche festgestellt, wird der Transport der Tonne automatisch blockiert.

Lieber einen eigenen Komposthaufen anlegen?

Die Vorteile des Kompostierens sind bekannt und so stellen sich manche Grundstückseigentümer die Frage, ob sie überhaupt die Biotonne brauchen oder ob das Kompostieren im Garten nicht sinnvoller ist. Immerhin steht damit jährlich organischer Dünger aus eigener Erzeugung zur Verfügung. Allerdings braucht das richtige Kompostieren einiges an Fachkenntnissen, wie der NABU weiß. Meist wird viel zu viel Kompost für einen kleinen Garten produziert, es droht bei Ausbringung der Komposterde eine Überdüngung.

Die Experten empfehlen daher, wenigstens eine Biotonne als Ergänzung zu nutzen, sodass nur so viel kompostiert wird, was auch wirklich für den Garten benötigt wird. Zudem müssen die Bioabfälle regelmäßig mit normaler Gartenerde vermischt werden, sodass die Nährstoffdichte nicht zu hoch wird.

Um herauszufinden, wie viel Kompost im Garten gebraucht wird, gibt es eine Faustformel. Nach der braucht ein Garten pro nutzendem Haushaltsmitglied 70 m² Platz, darauf kann der Kompost aus Eigenproduktion aufgebracht werden. Bei einem Vier-Personen-Haushalt sind es demnach mindestens 280 m², die der Garten ausmachen muss. Vielerorts sind die Beete aber deutlich kleiner, sodass der Kompost nicht in derartigen Mengen benötigt wird.

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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Ratgeber
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