Einige deutsche Bundesländer sind Vorreiter und haben ihre Bauordnungen bereits angepasst. Es geht um das Aufstellen von Wärmepumpen direkt an der Grundstücksgrenze. Für viele ein No-Go, für andere längst überfällig: Teilweise ist der Abstand zum Nachbarn nun gefallen.
Ebenso, wie dies auch seit einiger Zeit in Nordrhein-Westfalen üblich ist, erfolgte die Anpassung der Bauordnung nun auch in Thüringen. Konkret geht es um die Abstände von Wärmepumpen zu den Nachbarn, zu denen es bereits längere Zeit Diskussionen gab. Hintergrund ist, dass eine Wärmepumpe idealerweise so dicht am Haus wie möglich aufgestellt werden sollte. Gleichzeitig sind diese Helfer zum Verlangsamen des Klimawandels aber auch nachrüstbar und können bei Bauten im Bestand aufgestellt und genutzt werden. Ein bereits fertig gestaltetes Grundstück macht es mitunter schwer, einen perfekten Platz zu finden. Das wird nun erleichtert, da einige der bisher geltenden Maßgaben nicht mehr relevant sind.
Allerdings sind die Regelungen in den einzelnen Bundesländern verschieden und so kann von einer geänderten Bauordnung wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen oder jetzt in Thüringen nicht auf andere Länder und Kommunen geschlossen werden.
Diese Abstände zu den Grundstücksgrenzen gelten in den einzelnen Bundesländern
Die Abstandsregelungen, die in den Bauordnungen der Länder genannt sind, sollen dafür sorgen, dass nicht zu nah an der Grenze zum Nachbarn gebaut wird. Damit werden Nachbarschaftsstreitigkeiten vorsorglich unterbunden. Dennoch gibt es teilweise Sonderregelungen, wie jetzt die überarbeiteten Bauordnungen einzelner Bundesländer zeigen. Konkret geht es um das Aufstellen von Wärmepumpen im Außenbereich eines Grundstücks.
Da Wärmepumpen mit einer gewissen Lärmentwicklung arbeiten, war für sie bisher der Abstand zu den Nachbargrenzen wichtig. Somit sollte verhindert werden, dass der betroffene Nachbar wegen Lärmbelästigung gegen die Wärmepumpen vorgehen kann. Doch angesichts dessen, dass sich gerade bei zu sanierenden Häusern häufig keine andere Möglichkeit ergibt, um die Wärmepumpe aufzustellen, als dies auf der Grundstücksgrenze zu tun, mussten jetzt Neuerungen her.
Die Konsequenz: Nachbarn müssen sich im schlimmsten Fall einfach an den Lärm gewöhnen. Aktuell sehen die Bauordnungen diese Abstände für Wärmepumpen vor, wobei die Angaben aus dem März 2024 teilweise schon wieder überarbeitet werden und zur Diskussion stehen. Bauherren und Grundstücksbesitzern sei es daher empfohlen, rechtzeitig vor Beginn des Bauvorhabens die jeweils geltende Bauordnung zu überprüfen und notfalls bei der zuständigen Behörde nachzufragen, was erlaubt ist und was nicht. Die folgende Tabelle zeigt die derzeitigen Regelungen:
Bayern: kein Mindestabstand einzuhalten, genaue Lage durch verschiedene Gerichtsurteile nicht klar
Baden-Württemberg: kein Mindestabstand einzuhalten, Grenzwerte von 35 bis 45 dB in der Nacht müssen eingehalten werden
Berlin: drei Meter Mindestabstand
Bremen: kein Mindestabstand
Brandenburg: genaue Rechtslage unklar, wird Wärmepumpe als „gebäudeähnlich“ eingestuft oder ist mehr als zwei Meter hoch, müssen Abstände eingehalten werden, ansonsten nicht
Hessen: kein Mindestabstand, Wärmepumpe darf höchstens drei Meter lang und zwei Meter hoch sein
Hamburg: bei Einstufung der Wärmepumpe als gebäudeähnlich müssen mindestens 2,50 m Abstand eingehalten werden
Niedersachsen: empfohlener Mindestabstand liegt bei drei Metern, unklare Rechtslage
Nordrhein-Westfalen: kein Mindestabstand, empfohlener Abstand: 50 cm zur Grenze zum Nachbarn
Mecklenburg-Vorpommern: Abstand muss wenigstens drei Meter betragen, wenn Wärmepumpe als „gebäudeähnlich“ gilt, ansonsten kein Mindestabstand, maximale Maße des Außengerätes auf neun Meter Länge und drei Meter Höhe limitiert
Rheinland-Pfalz: kein Mindestabstand
Sachsen: empfohlen werden drei Meter Abstand, genaue Rechtslage nicht klar
Sachsen-Anhalt: empfohlen werden drei Meter Abstand, genaue Rechtslage nicht klar
Saarland: kein Mindestabstand vorgeschrieben, Einhaltung des Lärmschutzes nötig, außerdem darf die Wärmepumpe nicht höher als zwei Meter sein
Schleswig-Holstein: bei Einstufung der Wärmepumpe als gebäudeähnlich: Abstand zur Grundstücksgrenze mindestens drei Meter
Thüringen: kein Mindestabstand
Neue Bauordnung am Beispiel der Bundesländer Thüringen und NRW
Viele Grundstückseigentümer hatten es bisher noch schwer. Sie wollen eine Wärmepumpe installieren, hatten aber keinen Platz dafür. Das Bauen auf oder in der Nähe der Grundstücksgrenze war nicht möglich. Thüringen folgt nun NRW und setzt sich für den Ausbau der erneuerbaren Energien ein. Konkret ging es bei der Änderung der bisher gültigen Bauordnung darum, Wärmepumpen auch auf der Grundstücksgrenze aufstellen zu dürfen.
Im Fokus der Neuerungen standen Privatpersonen, für die die vorgeschriebenen Abstände zu den Grundstücksgrenzen bisher eher hinderlich waren. Doch mit Erlass der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und den Neuerungen in Thüringen wird es zumindest vielerorts für Bauherren und Grundstückseigentümer endlich einfach. Und das, auch ohne zuvor eine Genehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde erbeten zu haben.
Schon 2023 gab es einige Änderungen, als die vorgeschriebenen Abstände für Solaranlagen, Wärmepumpen und Kleinst-Windenergieanlagen gekippt wurden. Die nordrhein-westfälische Bauordnung kennt nun gar keine Mindestabstände für Solaranlagen mehr und das bereits seit Januar 2024.
Brauchen Grundstückseigentümer eine Baugenehmigung für die Wärmepumpe?
Eine Baugenehmigung zum Aufstellen der Wärmepumpe braucht es nicht, es kann aber sinnvoll sein, vorher einmal nachzufragen, ob eine Erlaubnis im betreffenden Bundesland benötigt wird. Dies gilt allerdings nur dort, wo die Rechtslage bisher noch unklar ist. Wer verhindern möchte, dass nach der Installation der Außenanlage für die Wärmepumpe Fragen eingehen oder gar Beanstandungen wegen angeblicher Abstandsverletzungen ins Haus kommen, fragt sicherheitshalber bei der Bauaufsicht nach.
Eine Genehmigung ist dennoch nicht nötig, es handelt sich eher um eine Empfehlung zur Information. Wichtiger Tipp: Auch wenn die Bauordnungen entsprechend angepasst wurden, kann es dennoch sein, dass es zu Streitigkeiten unter den Nachbarn kommt. Hier hilft das rechtzeitige Gespräch miteinander.
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