Bauherren werden in Deutschland durch den Staat unterstützt und bekommen dank verschiedener Förderprogramme einen Teil ihres Eigenheims gesponsort. Dabei gilt die Förderung nicht nur für den Hauskauf, auch der Bau selbst wird finanziell durch den Staat gefördert.
Geht es um die Inanspruchnahme von Förderungen für Bauvorhaben, so denken die meisten (angehenden) Bauherren an die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW genannt. Dies ist ein richtiger Gedanke, denn die staatliche Förderbank bietet auf Bundesebene eine große Unterstützung für alle, die bauen oder sanieren möchten. Die Anträge auf Förderung werden bei der Hausbank gestellt, diese leitet sie an die KfW weiter. Eine direkte Anfrage bei der KfW bzw. eine entsprechende Antragstellung ohne Zwischenstopp über die Hausbank ist nicht möglich.
Eine Förderung über die KfW bietet große Vorteile: Unter anderem sind die vergebenen Kredite in der Regel deutlich zinsgünstiger als bei regulären Banken. Außerdem besteht meist die Möglichkeit, anfangs nur die Zinsen zu zahlen und mit der Tilgung nach einer tilgungsfreien Zeit zwischen einem und fünf Jahren zu starten. Für die Anfangsphase bedeutet das eine mitunter große finanzielle Erleichterung.
Die Förderprogramme der KfW (Stand: Juli 2024)
- Kredit Nr. 124: KfW-Wohneigentumsprogramm für den Kauf oder Bau eines Eigenheims, geboten wird ein Förderkredit bis 100.000 Euro für den Bau oder Kauf selbst genutzten Wohneigentums. Das Programm ist mit anderen KfW-Produkten kombinierbar.
- Kredit Nr. 297, 298: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude, geboten wird ein Förderkredit bis 150.000 Euro für den Bau eines energieeffizienten und nachhaltigen Hauses oder einer Wohnung, förderfähig ist nur der Erstkauf, die Laufzeit kann auf bis zu 35 Jahre mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung festgelegt werden.
- Kredit Nr. 300: Wohneigentum für Familien, Förderkredit für Bau und Erstkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, ausgerichtet auf Familien mit Kindern oder Alleinerziehende mit niedrigem bis mittlerem Einkommen. Kredithöchstbeträge sind auf 170.000 bis 270.000 Euro festgelegt.
- Kredit Nr. 270: Förderkredit für Strom und Wärme, gefördert werden Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, auch Netze und Speicher sind förderfähig.
Das Programm „Wohneigentum für Familien“ hat das Baukindergeld abgelöst und ist seit dem 1. Juni 2023 zu beantragen. Wichtig: Es müssen Kinder vorhanden sein, wenigstens ein Kind unter 18 Jahren ist Voraussetzung. Das Haushaltseinkommen darf höchstens 90.000 Euro im Jahr bei einem Kind betragen, für jedes weitere Kind können 10.000 Euro hinzugerechnet werden. Außerdem muss sich die förderfähige Immobilie in Deutschland befinden. Darüber hinaus werden ausschließlich klimafreundliche Häuser gefördert, die folgenden Anforderungen genügen:
- Effizienzhaus Stufe 40 oder besser
- erfüllt Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“
- kein Beheizen mit Öl, Gas oder Biomasse
Förderungen über die BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet ebenfalls staatliche Förderungen für Bauherren, wobei sich diese vor allem auf erneuerbare Energien konzentrieren. Der Fokus liegt dabei auf der Modernisierung bereits vorhandener Heizsysteme sowie auf Neubauprojekten, wobei Letztere nur unter gewissen Voraussetzungen förderfähig sind.
Zudem kann eine staatliche Förderung beim Hausbau beansprucht werden, wenn die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt und bewilligt wurde. Diese ist eine zentrale Unterstützung für Bauherren, die die Initiativen von KfW und BAFA bündelt. Die Zuschussvergabe läuft über die KfW, die BAFA stellt Investitionszuschüsse bereit.
Wohn-Riester als weitere Möglichkeit
Grundstücksbesitzer sollten sich mit den Zusatzförderungen für Bauherren auskennen und entsprechende Förderungen in Anspruch nehmen. Bei den zugehörigen Recherchen stoßen viele auf die Riester-Rente, die eigentlich als Altersvorsorge bekannt ist. Doch die sogenannte Eigenheimrente („Wohn-Riester“) ist ebenfalls eine wichtige Fördermöglichkeit für den Hausbau. Sie existiert bereits seit 2008 und fördert das mietfreie Wohnen im Alter.
Das festverzinste Riester-Darlehen erhöht das Eigenkapital des Sparers, dieser kann damit schneller eine Immobilie kaufen oder bauen. Das zugehörige Darlehen wird zurückgezahlt, wobei neben den gesparten Beiträgen auch die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden müssen.
Wohn-Riester kann über einen Immobilienkredit oder über ein Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden, außerdem ist es möglich, das Geld aus einem regulären Riester-Vertrag zu entnehmen.
Wohnungsbauprämie als Zusatz nutzen
Wer einen staatlichen Bonus sucht, ist mit der Wohnungsbauprämie gut beraten. Qualifizierte Bausparer können diese Prämie beanspruchen, sobald ihr Bausparvertrag freigegeben wurde. Derzeit sind es 10 Prozent der förderfähigen Beiträge, die für den Bonus einkalkuliert werden.
Verheiratete Paare können höchstens 1.400 Euro bekommen, einzelne Sparer die Hälfte. Wichtig: Eine Mindesteinzahlung von 50 Euro ist nötig. Soll die Wohnungsbauförderung in Anspruch genommen werden, müssen bestimme Beschränkungen beim Einkommen bedacht werden. Das Bruttoeinkommen von Einzelpersonen darf 35.000 Euro nicht überschreiten. Ehepartner haben 70.000 Euro als oberste Grenze zu berücksichtigen.
Ein Tipp zuletzt
Die einzelnen Bundesländer fördern mitunter Bauvorhaben individuell und bieten spezifische Unterstützungen an. Dabei sind meist Einkommen, Anzahl und Alter der Kinder entscheidende Förderkriterien. Wichtig: Die Immobilien müssen stets vom Eigentümer, der jetzt als Bauherr auftritt, bewohnt werden. Förderungen für vermietete Objekte sind in dieser Form nicht möglich.
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