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Das stört Nachbarn am meisten aneinander

Das Bild des keifenden Nachbarn, der am Gartenzaun steht und sich über die jungen Leute von nebenan aufregt, ist längst überholt. Heute ist es eher umgekehrt, wie aktuelle Umfragen zeigen. Vor allem die Altersgruppe zwischen 24 und 44 Jahren fühlt sich schnell vom Nachbarn gestresst.

Junger Mann der im Bett liegt und sich die Ohren zuhält

Speziell jüngere Menschen fühlen sich durch Lärm belästigt! (Bild: Elnur_ / clipdealer)

Jüngere Leute stehen unter Stress

Bei Umfragen dazu, was am Nachbarn am meisten nervt, zeigen sich vor allem die jüngeren Befragten als wenig kooperativ und verständnisvoll. Es ist nur für jeden Fünften in Ordnung, wenn sie sich draußen entspannen wollen und gleichzeitig eine gewisse Geräuschkulisse von den Nachbarn herüberdringt. Dem gegenüber stehen die Älteren (über 55 Jahre), von denen rund 45 Prozent keine Probleme mit den Nachbarn haben.

Auch die 45- bis 54-Jährigen kommen gut mit ihren Nachbarn überein: Etwa 41 Prozent der Befragten dieser Altersgruppe haben kein Problem damit, wenn es „von drüben“ auch mal lauter herüberschallt.

Weitaus kritischer sieht das bei den 18- bis 24-Jährigen aus, von denen es nur 20 Prozent in Ordnung finden, wenn die Nachbarn gleichzeitig mit ihnen im Garten sind. In der Altersgruppe zwischen 25 und 44 Jahren sind es etwa 33 Prozent, die mit der Geräuschkulisse oder der bloßen Anwesenheit der Nachbarn keine Probleme haben.

Das stört am Nachbarn am meisten

Diese Hitliste der nervtötenden Eigenschaften einiger Nachbarn zeigt die Dinge, die jüngere Menschen am meisten stören:

  • Neugier der Nachbarn (23 Prozent)
  • Kinderlärm (12 Prozent)
  • Missachten der Ruhezeiten (12 Prozent)
  • Gerüche

Bei der Altersgruppe ab 55 Jahre ist es in erster Linie die Ruhestörung, die nervt. Neugierige Nachbarn und Kinderlärm werden auch hier genannt, allerdings deutlich seltener als bei den jüngeren Befragten. So stört nur etwa sieben Prozent der älteren Menschen Lärm, der von kleinen Kindern verursacht wird.

Die wichtigsten Tipps für ein gutes Zusammenleben

Auch wenn sich viele Menschen schnell belästigt fühlen, so liegt doch nicht immer gleich eine anzeigenswerte Belästigung vor. Dafür wurden beispielsweise bestimmte Ruhezeiten festgelegt, die in Deutschland von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. Unterschieden wird dabei zwischen der Nachtruhe sowie den Sonn- und Feiertagen. Die gesetzliche Nachtruhe gilt zwischen 22 und 6 Uhr, teilweise wird sie bis auf 7 Uhr morgens festgelegt. Zusätzlich kann eine Hausordnung bestimmte Ruhezeiten festlegen.

Die folgenden typischen Belästigungen müssen wie folgt hingenommen werden:

  • Grillen: Es ist erlaubt, auf dem Balkon oder im Garten zu grillen, allerdings darf der Rauch die Nachbarn nicht über die Maßen oder zu häufig beeinträchtigen.
  • Kinder: Kinderlärm ist in jedem Fall zu dulden. Handelt es sich aber bereits um Jugendliche, muss nicht mehr alles toleriert werden.
  • Haustiere: Kleine Tiere sind meist erlaubt. Dauerhaftes Bellen muss jedoch nicht hingenommen werden.
  • Haushaltsgeräte: Nur außerhalb der Ruhezeiten, Ausnahmen gelten für Schichtarbeiter.
  • Rasenmäher: Nicht an Sonn- und Feiertagen sowie während Ruhezeiten.
  • Sex: Laute Geräusche, insbesondere nachts, müssen nicht hingenommen werden.
  • Dusche und Badewanne: Nutzung auch in Ruhezeiten erlaubt, wenn es nicht zu lange dauert.
  • Musik: Bis zu zwei Stunden täglich erlaubt, Zimmerlautstärke bei Radio und Fernsehen.
  • Partys: Nachtruhe ab 22 Uhr, Nachbarn vorab informieren.

Was machen, wenn der Nachbar nervt?

Die meisten Tipps für eine gute Nachbarschaft beginnen aus gutem Grund damit, dass jeder versuchen sollte, ein wenig Verständnis für den anderen aufzubringen. Das gemeinschaftliche Zusammenleben klappt einfach nicht, wenn jeder auf sein Recht beharrt und nicht bereit ist, einen Schritt auf den anderen zuzugehen.

Kommt es zu Streitigkeiten, ist ein ruhiges und klärendes Gespräch hilfreich. Klappt das nicht, braucht es vielleicht die Hilfe der Hausverwaltung oder des Vermieters, der notfalls dem lärmenden Nachbarn die rote Karte zeigt. Letztlich bleibt als letzte Maßnahme der Gang zur Polizei oder das Führen eines Lärmprotokolls.

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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Wohnen, Ratgeber
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